Pro-Tex GmbH TextilhandelLiquidiert

Münchener Straße 34a, 82131 Gauting, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 160170
Eingetragen
12.5.1995
Branche
Großhandel mit TextilienEinzelhandel mit TextilienGroßhandel mit Bekleidung
Gegenstand
Handel mit Textilien aller Art sowie Export und Import von Textilien und Bekleidung aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Mihail Varakadjiev
seit 24.11.2010
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Mihail Varakadjiev
82131 Gauting, Münchner Str. 34a
100.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Pro-Tex GmbH Textilhandel

Gauting

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

40.775,00

51.236,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

7.885,01

32.848,33

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

13.278,53

332,78

C. Rechnungsabgrenzungsposten

2.363,84

0,00

Summe Aktiva

64.302,38

84.417,11



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

II. Bilanzgewinn/-verlust

-1.770,17

1.163,85

B. Rückstellungen

2.040,00

2.140,00

C. Verbindlichkeiten

38.467,96

55.548,67

Summe Passiva

64.302,38

84.417,11

ANHANG

I. Allgemein

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die folgenden Grundsätze beziehen sich lediglich auf Bilanzposten sofern diese in der Bilanz ausgewiesen sind.

Aktivseite

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Finanzanlagen wurden mit ihren Anschaffungskosten bilanziert bzw. ggf. auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Abzug von Einzelwertberichtigungen -bei erkennbaren Einzelrisiken- und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Aktivposten in fremder Währung -sofern vorhanden- wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Auf die Bildung von aktiven latenten Steuern wurde gemäß der Befreiungsvorschrift nach § 274a Nr. 5 HGB verzichtet.

Passivseite

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Passivposten in fremder Währung -sofern vorhanden- wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Auf die Bildung von passiven latenten Steuern wurde gemäß der Befreiungsvorschrift nach § 274a Nr. 5 HGB verzichtet.

III. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

IV. Angaben zu einzelnen Posten der B ilanz

Aktiva
Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschafter betragen 6.687,34 € (Vorjahr: 0,00 €).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen wie folgt:

lfd. Geschäftsjahr.

Vorjahr

T€

T€

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

0,0

0,0

Forderungen gegen verbundenen Unternehmen

0,0

0,0

Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

0,0

0,0

sonstige Vermögensgegenstände

0,0

0,0

Passiva
Das gezeichnete Kapital von 25.564,59 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Nach § 268 (8) HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 0,00 € der Ausschüttungssperre. Eine Aufgliederung des Gesamtsbetrags unterbleibt, da keine Sachverhalte nach §268 (8) HGB vorliegen.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen waren keine zu bilden. Das Verrechnungsgebot von Vermögensgegenständen mit deren Schulden nach § 246 (2) S. 2 HGB war nicht anzuwenden, da keine derartigen Sachverhalte vorlagen.

Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse bestehen wie folgt:

lfd. Geschäftsjahr.

Vorjahr

mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr:

T€

T€

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

0,0

0,0

erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

0,0

0,0

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

32,0

40,0

Verbindlichkeiten gegen verbundenen Unternehmen

0,0

0,0

Verbindlichkeiten gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

0,0

0,0

sonstige Verbindlichkeiten

6,4

15,5

Gesamtverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren:


0,0


0,0

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 408,48 € (Vorjahr 0,00 €) und im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 0,00 € (Vorjahr 0,00 €) enthalten.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betragen 0,00 € (Vorjahr: 15.510,27 €).

Durch Pfandrechte und ähnliche Rechte sind Verbindlichkeiten in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €) abgesichert. Die Sicherung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfolgte durch Eigentumsvorbehalte.

Haftungsverhältnisse gegen verbundene Unternehmen sind in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €) eingegangen. Das Wechselobligo beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Bürgschaften für fremde Verbindlichkeiten sind keine gewährt (Vorjahr: 0,00 €). Verpflichtungen aus Gewährleistungen sind - soweit vorhanden - als Rückstellung berücksichtigt. Das Avalkonto bei Bürgschaftsinstituten (für Gewährleistungsverpflichtungen) hat einen Gesamtsaldo von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Verpflichtungen aus Leasingverträgen bestanden für Ausstattung in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Verpflichtungen aus Mietverträgen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

V. Sonstige Angaben

Gesellschaftsorgane

Geschäftsführer ist Herr Mihail Varakadjiev. Er vertritt die Gesellschaft allein und ist einzeln vertretungsbefugt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Vom Schutzrecht nach § 286 (4) HGB bezüglich der Angabe der Gesamtbezüge für Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und des Aufsichtsrats wird Gebrauch gemacht.

Vorschüsse und Kredite sind keine gewährt sowie keine Haftung für Verbindlichkeiten und Verpflichtungen, die den Geschäftsführer oder einem Mitglied des Aufsichtsrats persönlich betreffen, übernommen wurden.

Zur Ergebnisverwendung werden keine Angaben gemacht. Gem. § 325 (1) S. 4 HGB besteht ein Schutzrecht, wenn die Gesellschafter natürliche Personen sind.

gez. Mihail Varakadjiev, Liquidator

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27.06.2011

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