PACTOR
Engineering GmbH
Neuburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 08.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.845,00 |
| I.
Sachanlagen |
345,00 |
| II.
Finanzanlagen |
1.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
58.779,66 |
| I.
Vorräte |
11.622,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
34.045,98 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.111,68 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
44.290,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
104.915,56 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
69.290,90 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
44.290,90 |
| B.
Rückstellungen |
2.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
102.115,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
104.915,56 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Aufgrund der Firmenneugründung im Jahr 2010
liegen keine Vorjahreszahlen vor.
Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft
nach § 267 des Handelsgesetzbuches (HGB) einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen bei
Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses wurden in
Anspruch genommen. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2010 wurde erstmals nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzmodernisierungsgesetzes erstellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des
Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die Sachanlagen wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die
Abschreibungen erfolgten bei den immateriellen
Wirtschaftsgütern nach der linearen Methode und beim
Sachanlagevermögen nach der linearen und der
degressiven Methode. Die Zugänge werden zeitanteilig
abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
bis 410 Euro werden im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben.
Vorräte werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Bank- und Kassenguthaben werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Die Rückstellungen enthalten alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechend
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Vorräte
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips bewertet. Die fertigen und unfertigen
Erzeugnisse wurden mit Einzelkosten und notwendigen
Gemeinkosten bewertet. Zinsen für Fremdkapital wurden
in die Herstellungskosten nicht einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen bestehen keine Forderungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Kapital
Das gezeichnete Stammkapital in Höhe von EUR
25.000,00 ist voll einbezahlt.
Rückstellungen
Für alle am Bilanzstichtag bestehenden Risiken
und ungewissen Verpflichtungen, soweit sie erkennbar waren,
ist durch Bildung von Rückstellungen ausreichend
Rechnung getragen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten
aus:
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Stand 31.12.2010
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Restlaufzeit unter 1
Jahr
|
Restlaufzeit über 5 Jahre
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€
|
€
|
€
|
€
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Verbindlichkeiten
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102.115,56
|
105.115,56
|
0,00
|
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davon geg. Gesellschaftern
|
55.000,00
|
55.000,00
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Sicherheiten: Es bestehen die üblichen
Eigentumsvorbehalte.
Sonstige Angaben
Die GmbH ist buchmäßig überschuldet,
was jedoch nicht notwendig bedeutet, dass auch
Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne vorliegt.
Eine Prüfung dahingehend kann nur im Rahmen einer
gesonderten Überschuldungsprüfung erfolgen,
für die andere Bewertungsgrundsätze als für
die Handelsbilanz gelten. Auf Vorschriften der §§
64,71,84 GmbHG und §§283ff StGB wurde die
Geschäftsleitung hingewiesen.
Geschäftsführungsorgane
Herr Manfred Gebel, Kaufmann
Ingolstadt, den 16.03.2011
gez. Manfred Gebel, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.03.2011 festgestellt.
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