MHS
Immobilien GmbH
Sörup
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2011
EUR |
31.3.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
384.571,72 |
393.558,72 |
| I.
Sachanlagen |
384.571,72 |
393.558,72 |
| B.
Umlaufvermögen |
196.614,40 |
198.216,92 |
| I.
Vorräte |
180.447,44 |
180.447,44 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
16.166,96 |
17.769,48 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
33.838,59 |
32.319,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
615.024,71 |
624.095,01 |
Passiva
|
|
31.3.2011
EUR |
31.3.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
147.874,17 |
125.118,21 |
| III.
Bilanzverlust |
207.277,35 |
183.002,17 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
33.838,59 |
32.319,37 |
| B.
Rückstellungen |
3.642,00 |
3.742,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
610.782,71 |
619.753,01 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
600,00 |
600,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
615.024,71 |
624.095,01 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss auf den 31. März 2011 wurde
erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach
den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267
Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften. Teilweise
wurden die Darstellungen freiwillig an die Vorschriften
für mittelgroße Kapitalgesellschaften angepasst.
Die Bewertung wurde trotz der bestehenden
bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der
Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (§ 252 Absatz 1
Nr. 2 HGB) vorgenommen.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
1. Das
Sachanlagevermögen wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und
Anschaffungskostenminderungen angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Für außerplanmäßige
Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine
Veranlassung.
2. Das
Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung
unter Berücksichtigung der zulässigen
Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt.
3. Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennwert, soweit erforderlich abzüglich
Einzelwertberichtigungen sowie abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung für das allgemeine
Kreditrisiko, bewertet. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr bestehen nicht.
4. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der
teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden
(§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten "Bilanzverlust" in
Höhe von € 207.277,35 ist ein Verlustvortrag aus
dem Vorjahr in Höhe von € 183.002,17 enthalten.
5. Die
sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
6. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
7. Für Einnahmen, die vor dem Bilanzstichtag
geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit
nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden passive
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
3. Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285
HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr betrug im Vorjahr
€ 101.203,11 und mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren € 494.794,95.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
€ 97.739,01 sowie die Restlaufzeit mehr als
fünf Jahren € 488.085,82.
Geschäftsführer war im abgelaufenen
Geschäftsjahr Herr Matthias Mau-Hansen (§ 285 Nr.
10 HGB).
Sörup, den 04. Oktober
2011
gez. Matthias Mau-Hansen
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.10.2011 festgestellt.
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