Unternehmensberatung
TACKER Film GmbH
Geibelstraße 5, 50931 Köln, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wolfgang Dresler seit 27.11.2001 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TACKER Film GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013Bilanz zum 31. Dezember 2013Tacker Film GmbH, KölnAKTIVA
Anhang zur Schlussbilanz 2013Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss (Schlussbilanz) der Gesellschaft zum 31.12.2013 ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsvorschriften nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des BilMoG aufgestellt, die bisherige Form der Darstellung und Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst, Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft. Gliederung von Bilanz und GuVDie Gliederung der Bilanz erfolgt nach § 266 HGB, die der GuV nach §275.II HGB ( Gesamtkostenverfahren ). Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Bilanzierung der erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- und Herstellungskosten ( AHK ). Angaben zur BilanzDas Sachanlagevermögen wurde mit den um planmäßige Abschreibungen verminderten Werten angesetzt. Die Zugänge im Berichtszeitraum wurden mir ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden im Zugangsjahr als Poolabschreibung und als GwG Vollabschreibung abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen sind weder beim Anlage- noch beim Umlaufvermögen vorgenommen worden. Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens werden mit den AHK, bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert in Ansatz gebracht. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet. Wertberichtigungen wegen erkennbaren Einzelrisiken waren nicht erforderlich. Die Rückstellungen sind so bemessen, daß sie allen erkennbaren Einzelrisiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung tragen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sonstige AngabenHaftungsverhältnisse Am Bilanzstichtag bestanden keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB. Ergebnisverwendung Das Ergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen. Sonstiges Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Köln, 10.12.2014 |
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