Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 302266
Vorher
Benz & Fischer GmbH
Eingetragen
13.7.1998
Branche
Großhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-MetallhalbzeugGroßhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und StahlhalbzeugGroßhandel mit Werkzeugmaschinen
Gegenstand
c. Der Handel, insbesondere auch der Großhandel sowie der In- und Export von Aluminium und sonstigen Nichteisen-Metallen sowie von Halb- und Fertigprodukten, die aus diesen Metallen hergestellt sind.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Philipp Peter Benz
seit 14.10.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Bandol GmbH
Germany
256.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Benz Alusysteme GmbH

Pleidelsheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 122.346,50 161.698,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.247,00 10.298,00
II. Sachanlagen 112.099,50 146.400,50
III. Finanzanlagen 5.000,00 5.000,00
B. Umlaufvermögen 1.102.121,66 1.786.991,45
I. Vorräte 771.847,26 1.253.303,34
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 45.071,81 159.674,47
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 285.202,59 374.013,64
C. Rechnungsabgrenzungsposten 23.539,76 0,00
Aktiva 1.248.007,92 1.948.689,95

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 834.099,29 1.276.161,29
I. Gezeichnetes Kapital 256.000,00 256.000,00
II. Gewinnvortrag 520.161,29 945.964,88
III. Jahresüberschuss 57.938,00 74.196,41
B. Rückstellungen 56.472,47 152.689,00
C. Verbindlichkeiten 357.436,16 519.839,66
Passiva 1.248.007,92 1.948.689,95

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Benz Alusysteme GmbH, Pleidelsheim, ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaft des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitesgehend im Anhang aufgeführt.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Benz Alusysteme GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Pleidelsheim
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Stuttgart
Register-Nr.: 302266

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter € 800; diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit hierfür die Gründe nicht mehr bestehen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut EUR 800 nicht übersteigen.

Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen umfassen alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie notwendige Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Hierzu zählen die fertigungsbedingten Abschreibungen, anteilige Verwaltungskosten sowie die anteiligen Kosten des sozialen Bereichs. Fremdkapitalkosten werden nicht als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Reparaturkosten werden sofort als Aufwand erfasst.

Bei den Finanzanlagen sind die Beteiligungen zu Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.

Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspriese abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen.

Abgesehen von handelsrechtlichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung von 1% auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zur Bilanz

Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt dem Gesellschafter folgende Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss beträgt 57.938,00 EUR. Der Jahresüberschuss wird zusammen mit dem verbleibenden Gewinnvortrag in Höhe von 520.161,29 EUR auf neue Rechnung vorgetragen.

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 357.436,16 EUR (Vorjahr: 519.839,66 EUR).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).

Es bestehen keine bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.

Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 200.000,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR) und resultiert aus einem gewährten Darlehen.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 127 TEUR sonstige finanzielle Verpflichtungen (davon in fällig in 2023 127 TEUR). Diese resultieren aus Miet- und Leasingverpflichtungen.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 13.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Peter Benz, Geschäftsführer der Benz Alusysteme GmbH
Philipp Benz, Geschäftsführer der Benz Alusysteme GmbH

Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt. Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung und ehemaliger Geschäftsführer wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Gewährte Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer

Es besteht eine Forderung gegenüber dem Geschäftsführer Philipp Benz in Höhe von 400,00 EUR.



sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zu Unterzeichner:

 

Pleidelsheim, 06.06.2024

gez. Peter Benz

gez. Philipp Benz


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.06.2024 festgestellt.

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