BTS
Logistik GmbH
Bretzfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
689.227,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
0,00 |
689.226,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
409.219,26 |
221.876,04 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
409.219,26 |
127.075,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
12.664,26 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
94.800,88 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
26.890,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
409.219,26 |
937.994,37 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
108.848,44 |
108.848,44 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
108.848,44 |
108.848,44 |
| B.
Rückstellungen |
9.900,00 |
20.711,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
290.470,82 |
808.434,93 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
290.470,82 |
213.853,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
409.219,26 |
937.994,37 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2015
I. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der
Grundlage der neuen Rechnungslegungsvor- schriften des
Handelsgesetzbuchs sowie nach den einschlägigen
Vorschriften des GmbH Gesetzes und des
Gesellschaftsvertrages unter Beachtung der
handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Per 1. Januar
2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG
(Bilanz- rechtsmodernisierungsgesetz) umgestellt. Aufgrund
der vorliegenden Umstellungseffekte war aber keine
BilMoG-Eröffnungsbilanz zu erstellen.
Es wurden teilweise Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Wir haben die Bilanz sowie Gewinn- und
Verlustrechnung nach den Bestimmungen des HGB gegliedert.
Die Gliederung hat sich gegenüber dem Vorjahr
grundsätzlich nicht geändert.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
II. 1. Bilanzierungsmethoden (§ 284 Absatz 2 Nummer
1 HGB in Verbindung mit §§ 246
bis
251 HGB)
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungs- posten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgren- zungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften
des § 250 HGB berücksichtigt.
II. 2. Bewertung (§ 284 Absatz 2 Nummer 1 HGB in
Verbindung mit §§ 252 bis 256 HGB)
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Bilanzierungshilfen wurden nicht in Anspruch
genommen.
Bei der Bewertung ist von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden. Dem stehen
auch tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind.
Gewinne sind nur beachtet worden, sofern sie am
Abschlussstichtag realisiert sind.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Immaterielle Wirtschaftsgüter sind in Höhe
der Anschaffungskosten aktiviert; sie wurden jeweils
über eine Nutzungsdauer von 3 Jahren
planmäßig abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung
wurden die Abschreibungen anteilig ab dem Monat des
Zuganges vorgenommen.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet.
Die Abschreibungen werden im Berichtszeitraum linear
vorgenommen. Im Jahr der Anschaffung wurde die Abschreibung
anteilig ab dem Monat des Zuganges vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
werden durch Abschreibungen auf diese Forderungen
beziehungsweise sonstigen Vermögensgegenstände
berücksichtigt. Im Berichtszeitraum waren keine
Pauschalwertberichtigungen vorzunehmen.
In den
Rückstellungen haben wir möglichen
Einzelrisiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen.
Die Bewertung erfolgte nach üblicher
kaufmännischer Schätzung.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
ausgewiesen.
Sofern die Tageswerte über den
Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
Währungsumrechnungen (§ 284 Absatz 2 Nummer 2
HGB)
Fremdwährungen bestanden zum Bilanzstichtag
nicht.
II. 3. Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
(§ 284 Absatz 2 Nummer 3 HGB)
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
III. Erläuterungen zu einzelnen Positionen von
Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung
III. 1. Erläuterungen zu Positionen der Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem
Anlagespiegel zu entnehmen.
Die im Rahmen der Verschmelzung der BTS Logistik GmbH
auf die BTS Dienstleistungen GmbH übernommenen
Wirtschaftsgüter (im Berichtszeitraum 2005) sind im
Anlagespiegel dargestellt. Die Restbuchwerte
(Fußstapfentheorie) wurden entsprechend den
gesetzlichen Grundlagen fortgeführt.
Ausleihungen an sowie Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter
(§ 42 Absatz 3 GmbHG)
Forderungen gegenüber Gesellschafter in Euro
251.719,75
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
in Euro 258.087,83.
Verbindlichkeiten (§ 285 Nummer 1 und Nummer 2
HGB)
Zum Bilanzstichtag 31.12.2015 beläuft sich
der Gesamtbetrag aller Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren auf Euro 0,00
(Vj.: Euro 0,00).
Ein Gesamtbetrag von Euro 16.724,35 (Vj.: Euro
594.581,13) der Verbindlichkeiten ist wie folgt durch
Sicherheiten der Gesellschaft gesichert:
- Sicherungsübereignungen
- Persönliche Mitverpflichtungen des
Gesellschafters / der Geschäftsführer
- Eigentumsvorbehalte
zu Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen:
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind regelmäßig mit einem Eigentumsvorbehalt zu
Gunsten des Lieferanten ausgestattet.
zu sonstige Verbindlichkeiten:
Die sonstigen Verbindlichkeiten sind nicht gesondert
besichert.
Latente Steuern:
Latente Steuern gemäß § 274 HGB sind
keine zu bilden.
IV. Sonstige Angaben
Unternehmensorgane (§ 285 Nummer 9 und Nummer 10
HGB)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Geschäftsführer vorgenommen:
Name
|
Vorname
|
Funktion/Beruf
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Thanhäuser
|
Rolf
|
Geschäftsführer/Dipl. Betriebswirt (BA)
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Ballreich
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Volker
|
Geschäftsführer/Dipl. Bauingenieur
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Bretzfeld, _______________
Dietz & Strobel
Straßenbau GmbH vertreten durch Herrn Volker
Ballreich
Geschäftsführer
|
Dietz & Strobel
Straßenbau GmbH vertreten durch Rolf
Thanhäuser
Geschäftsführer
|
sonstige Berichtsbestandteile
ährend des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Geschäftsführer vorgenommen:
Name
|
Vorname
|
Funktion/Beruf
|
Thanhäuser
|
Rolf
|
Geschäftsführer/Dipl. Betriebswirt (BA)
|
Ballreich
|
Volker
|
Geschäftsführer/Dipl. Bauingenieur
|
Bretzfeld, _______________
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.01.2017 festgestellt.
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