juwi Wind Germany 294 GmbH & Co. KG
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Karl Arnold seit 3.3.2022 | Geschäftsführer |
Sven Bröscher seit 2.6.2021 | Prokura |
Stephan Brand seit 2.6.2021 | Prokura |
Lorenz Anand Heinen seit 8.2.2018 | Prokura |
Michael Dr. Damnitz seit 4.11.2016 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
juwi Operations & Maintenance GmbHWörrstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020Lagebericht zum 30. September 2020Grundlagen des UnternehmensDie juwi Operations & Maintenance GmbH (im Folgenden auch kurz jOM oder Gesellschaft genannt) - eine 100 % Tochter der juwi AG, Wörrstadt - erbringt technische und kaufmännische Betriebsführungsleistungen für Windparks und Photovoltaikanlagen sowie den Service für Photovoltaikanlagen, die von der Muttergesellschaft als Projektdienstleister errichtet und an Investoren veräußert werden. Die Windparks und Photovoltaikanlagen liegen überwiegend in Deutschland. Die jOM gliedert sich in die Abteilungen Commercial Relationship Management, Sales and Key Account Management, Wind Operations und Solar Operations. Innerhalb der Abteilung Commercial Relationship Management werden die Betreiber- und Infrastrukturgesellschaften kaufmännisch und buchhalterisch betreut. Die Abteilung Sales and Key Account Management ist verantwortlich für das Marketing und den Vertrieb der juwi Operations & Maintenance GmbH. Die Abteilung Wind Operations ist für die operativen Einsätze an, auf und in den Anlagen verantwortlich und für die technische Kundenbetreuung zuständig. Hieran angegliedert ist der Control Room in dem sämtliche Aktivitäten an den Solar- und Windenergieanlagen überwacht und koordiniert werden und deren Mitarbeiter ebenso zuständig sind für die Initiierung und Nachverfolgung der Maßnahmen zur Störungsbehebung. Die Abteilung Solar Operations deckt die gesamte technische Betreuung inklusive Service für Photovoltaik-Anlagen ab. Das beinhaltet auch die technische Betreuung der gesamten Parkinfrastruktur. Zur Steuerung des Unternehmens verwendet die Geschäftsleitung als nicht-finanzielle Leistungsindikatoren die Anzahl der in der Betriebsführung befindlichen Anlagen - gemessen in Megawatt. Als finanzielle Leistungsindikatoren gelten das operative Ergebnis (EBIT) sowie das Jahresergebnis vor Ergebnisübernahme durch die Muttergesellschaft. WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen In Deutschland werden nach aktuellsten Prognosen in 2020 insgesamt 1,5 Gigawatt (Netto-Zubau) nach 1,1 Gigawatt im Vorjahr neu installiert (Quelle: Bundesverband Windenergie). Damit wird der Zubau für das Jahr 2020 rd. 36 % höher als im Vorjahr ausfallen. Kumuliert wurden in Deutschland seit Ausbau der Windenergie bis Mitte 2020 bereits über 29.500 Windenergieanlagen mit einer Kapazität von über 54 Gigawatt installiert. Wir gehen davon aus, dass die jOM einen Teil der von der juwi AG zukünftig errichteten Windparks in die Anlagenbetreuung übernehmen kann und sehen den Wiedereinstieg der juwi AG in den Photovoltaik-Markt positiv, da sich daraus auch für die jOM weitere Marktchancen ergeben; so konnte bereits die Anlage Welzow III in der technischen Betriebsführung Solar im Geschäftsjahr 2020 unter Vertrag genommen werden. Geschäftsverlauf Die juwi Operations & Maintenance GmbH hat Ende September 2020 insgesamt Windenergie-Anlagen mit 773 Megawatt (i. Vj. 813 Megawatt) Leistung sowie Photovoltaik-Anlagen mit 613 Megawatt (i. Vj. 588 Megawatt) Leistung überwacht und gesteuert. Der Rückgang des überwachten Portfolios im Windbereich, welcher hauptsächlich auf das Insourcing von Leistungen von Kunden zurückzuführen ist, konnte durch Neuverträge nicht komplett kompensiert werden. Im Solarbereich konnten wir das überwachte Portfolio jedoch weiter ausbauen und neue Kunden hinzugewinnen. Im Geschäftsjahr 2020 hat sich das Ergebnis (EBIT) gegenüber dem Vorjahr um 1,4 Mio. Euro verbessert. Die Verbesserung wurde bei nahezu unveränderten Umsätzen, jedoch niedrigerer Gesamtleistung durch eine gesunkene Materialaufwandsquote und insbesondere durch niedrigere Umlagen der Muttergesellschaft in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ermöglicht. Die strategische Grundlage für weiteres Wachstum ist auch weiterhin, durch intelligente IT-Lösungen Kostenvorteile zu schaffen um damit gleichzeitig auch die Prozesssicherheit für unsere Kunden zu erhöhen. Strategisches Ziel ist es, durch stärkeres externes Wachstum unabhängiger vom Vertriebskanal der Muttergesellschaft und deren Geschäftsbereich Erneuerbare Energien Deutschland zu werden. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der juwi Operations & Maintenance GmbHErtragslage Im Geschäftsjahr blieb der Umsatz mit 17,1 Mio. Euro konstant gegenüber dem Vorjahr. Dabei wurden gesunkene Umsätze aus dem Windenergiebereich durch Neugeschäft mit Photovoltaikanlagen kompensiert. Der Materialaufwand fällt um 0,5 Mio. Euro auf Grund gesunkener Schadensaufwendungen sowie weniger Stunden die von externen Dienstleistern zugekauft wurden. Der Personalaufwand fällt von 7,8 Mio. Euro auf 7,6 Mio. Euro im Rahmen der geschäftsüblichen Schwankungen. Die Zahl der Mitarbeiter sinkt gegenüber dem 30.09.2019 von 140 auf 132 am 30.09.2020. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gingen aufgrund der Reduktion von Umlagen durch die Muttergesellschaft bei ansonsten konstanter Aufwandsstruktur deutlich zurück. Wegen der bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft zur juwi AG werden keine Ertragsteuern bei der juwi Operations & Maintenance GmbH ausgewiesen. Das Geschäftsjahr zum 30.09.2020 schließt mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 0,8 Mio. Euro ab - im Vorjahreszeitraum war noch ein Verlust in Höhe von -0,5 Mio. Euro angefallen. Das im Geschäftsjahr erzielte Ergebnis wird zum Ausgleich vorhandener vororganschaftlicher Verlustvorträge verwendet. Finanzlage Die Steuerung der durch die operative Geschäftstätigkeit der juwi AG und ihren Tochtergesellschaften generierten kurz- und mittelfristigen Liquidität erfolgt durch den Bereich Corporate Finance der juwi AG, der sich eng mit den operativen Einheiten aller Tochtergesellschaften zur Früherkennung von Abweichungen und sonstiger Veränderungen in der Liquiditätsplanung abstimmt. Die unterjährige Finanzplanung erfolgt auf Basis der für einzelne Tochtergesellschaften dargestellten Cashflows im Rahmen einer rollierenden Liquiditätsplanung, deren Ziel es ist, dass ausreichende Mittel für die juwi AG und ihre Tochtergesellschaften vorgehalten werden. Innerhalb des Teilkonzerns der juwi AG fungiert diese über ihr zentrales Treasury als Inhouse-Bank und bündelt die Finanzströme. Zur zielgenauen Steuerung und zum konzernweiten Ausgleich von Soll- und Habenbeständen existiert ein manuelles Cash-Pooling. Die Gesellschaft ist über Kreditvereinbarungen mit der juwi AG, die mit ihren Tochtergesellschaften fest in die Finanzierung des Konzerns der MVV Energie AG, Mannheim, eingebunden ist, ausreichend finanziert und konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr ihre finanziellen Verbindlichkeiten jederzeit erfüllen. Das absolute Eigenkapital steigt auf Grund des Jahresüberschusses auf 2,0 Mio. Euro. Die Eigenkapitalquote steigt in Folge auf 30,6 % (Vorjahr 15,3 %) Vermögenslage Die Bilanzsumme sinkt auf der Aktivseite insbesondere aufgrund des Rückgangs des Umlaufvermögens von 7.8 Mio. EUR auf 6,6 Mio. EUR. Innerhalb des Umlaufvermögens reduzierten sich die Vorräte sowie die Forderungen durch ein verbessertes Forderungsmanagement, wohingegen gleichzeitig zum Bilanzstichtag der Bestand an Guthaben bei Kreditinstituten deutlich anstieg. Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen handelt es sich im Wesentlichen um Ersatzteile und Reparaturmaterial. In den unfertigen Leistungen sind laufende Arbeiten enthalten, die noch nicht schlussgerechnet werden konnten. Die Position sonstige Rückstellungen enthält überwiegend Rückstellungen für Prozesskosten sowie Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern für Urlaub, Überstunden und Einmalentgelte. Außerdem wurden Rückstellungen für drohende Verluste bei einzelnen Kundenaufträgen gebildet. Die Rückflüsse aus den Forderungen und die leicht verminderte Investitionstätigkeit im Geschäftsjahr 2020 ermöglichten die weitgehende Rückzahlung von Gesellschafterverbindlichkeiten, was trotz Anstieg des Eigenkapitals ausschlaggebend für den Rückgang der Bilanzssume auf der Passivseite ist. Bericht zu Chancen und RisikenChancen des weiteren Ausbaus der erneuerbaren Energien Der Ausbau der erneuerbaren Energien hat in den letzten zwei Jahren an Dynamik verloren. Es bleibt jedoch erklärtes Ziel der deutschen Politik, den Strom- und Energiebedarf zukünftig stärker aus Erneuerbaren Energien zu decken. Dies wurde auch durch den aktuellen Referententwurf zur Novellierung des EEG deutlich gemacht. Dieser Entwurf enthält deutlich ambitioniertere Ausbaupfade für die Erneuerbaren Energien gepaart mit Maßnahmen diese Ziele auch besser zu erreichen als in der jüngeren Vergangenheit. Steigender Strombedarf, z. B. wegen des Ausbaus der Elektromobilität, zunehmende Technisierung sowie sinkende Systemkosten und ein entwickeltes Umweltbewusstsein führen dazu, dass die Nachfrage nach Anlagen der Erneuerbaren Energien stetig steigt und damit die absolute Anzahl von Windenergie- und Photovoltaikanlagen zunimmt. Wir befinden uns folglich in einem wachsenden Gesamtmarkt in dem die Aussichten für die jOM neue Betriebsführungsverträge zu gewinnen grundsätzlich positiv sind. Herausforderung für die jOM ist es, neue Kunden zu gewinnen und damit Marktanteile zu gewinnen. Neben Neuprojekten sind weiter Bestandsprojekte im Markt potentielle Akquiseziele für den Vertrieb unserer Dienstleistungen. Durch den Verbund zur juwi AG besteht für die juwi Operations & Maintenance GmbH die Chance, neue Aufträge aus dem Kundenkreis der juwi AG für die Betriebsführung zu erhalten. Durch die Konzernzugehörigkeit zum MVV-Konzern und mit den Kontakten zur Schwestergesellschaft Windwärts GmbH werden Kooperationen in einzelnen Geschäftsmodellen geprüft. Rechtliche Risiken /-operative Risiken In Verbindung mit Gerichtsprozessen, Produkthaftungen sowie unvorteilhaften oder nicht durchsetzbaren Verträgen könnten rechtliche Risiken für uns eintreten. Die Rechtsabteilung der juwi AG - als Dienstleister der jOM - prüft, verhandelt und verfasst Verträge mit dem Ziel, solche Risiken zu begrenzen. Außerdem sind wir in das Compliance-Management-System der juwi AG integriert. Die operativen Risiken gegenüber des Businessplans werden im Risikomanagement dokumentiert und nachverfolgt mit dem Ziel diese zu vermeiden und zu managen. Wesentliche und bezifferbare Risiken, insbesondere Rechtsrisiken sind mittels entsprechender Rückstellungen - wenn erforderlich - bilanziert. Forderungsausfallrisiko Es besteht das Risiko, dass Kunden oder Geschäftspartner unsere Rechnungen nicht oder nur zum Teil begleichen. Um die Forderungsausfallrisiken zu begrenzen suchen wir unsere Geschäftspartner mit kaufmännischer Vorsicht aus und prüfen frühzeitig deren Bonität. Der Bestand fälliger Forderungen konnte in diesem Geschäftsjahr durch Umsetzung vielfacher Maßnahmen zur Verbesserung der Zahlungsmoral der Kunden deutlich reduziert werden. Auswirkungen der Corona - Pandemie Die Corona-Pandemie hat weitreichende Auswirkungen auf die Volkswirtschaft. Wie in allen betroffenen Nationen beeinträchtigt die Corona-Pandemie auch hierzulande Wirtschaft und Gesellschaft gravierend. Wie die Folgen der Pandemie für die einzelnen Volkswirtschaften konkret aussehen werden, hängt vor allem von der Dauer und dem Umfang der Einschränkungen ab und inwieweit deren Auswirkungen kompensiert werden können sowie vom Tempo der Erholung. Für die juwi Operations & Maintenance GmbH haben wir diverse Schutzmaßnahmen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getroffen, die den Schutz der Mitarbeiter sicherstellen und gleichermaßen die operativen Geschäftsprozesse möglichst wenig einschränken. Die Cashflows der Kunden sind durch die Corona Pandemie glücklicherweise nicht betroffen da die Wind- und Photovoltaikanlagen in den Bereich der kritischen Infrastruktur fallen und daher nicht durch das Worst-Case-Szenario "Lockdown" betroffen sind. Demzufolge werden aufgrund der Pandemie keine deutlichen Geschäftseinbußen erwartet wenngleich das Risiko derselbigen bei einer Verschärfung der getroffenen Maßnahmen zum Bevölkerungsschutz zweifelsohne existiert. Dieses ist im Risikomanagement entsprechend abgebildet. Aus Sicht der Geschäftsführung gibt es derzeit keine Risiken, die einzeln oder aggregiert den Fortbestand des gesamten Unternehmens gefährden. PrognoseberichtAufgrund der vorbenannten Effekte im Abschnitt "Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der juwi Operations & Maintenance GmbH" konnte der Businessplan übertroffen werden. Das im Berichtsjahr erwirtschaftete EBIT bzw. Jahresergebnis vor Gewinnabführung war daher besser als prognostiziert und lag mit 0,9 Mio. EUR bzw. 0,8 Mio. EUR deutlich über dem EBIT bzw. Jahresergebnis vor Gewinnabführung des Vorjahres (-0,5 Mio. EUR bzw. -0,5 Mio. EUR). Für das Jahr 2021 erwarten wir, dass sich die Anzahl der in der Betriebsführung befindlichen Anlagen - gemessen in Megawatt - gegenüber dem Vorjahr nicht verändern wird und wir bei moderat niedrigeren Umsätzen ein Gesamtergebnis erwirtschaften, welches sowohl auf Ebene des operativen Ergebnisses (EBIT), wie auch des Jahresergebnisses vor Ergebnisabführung auf einem konstanten niedrigeren Niveau gegenüber dem abgelaufenen Geschäftsjahr liegt.
Wörrstadt, 06. November 2020 Die Geschäftsführung Jörg Blumenberg Bilanz zum 30. September 2020Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020juwi Operations & Maintenance GmbHA. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie juwi Operations & Maintenance GmbH hat ihren Sitz in Wörrstadt und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Mainz (HRB 41950). Der Jahresabschluss auf den 30. September 2020 wurde nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG erstellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 bis 3 HGB auf. Die Bilanzierung folgt dem Grundsatz der Stetigkeit nach Maßgabe des § 246 Abs. 3 HGB. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Die Beträge werden in Tausend Euro (TEUR) ausgewiesen. Aus den jeweiligen Rundungen können sich Differenzen ergeben, die naturgemäß keinen signifikanten Charakter haben. Zudem können sich bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, im Anhang aufgeführt. B. Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAnlagevermögen Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten unter Berücksichtigung von Abschreibungen bilanziert. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei bis fünfzehn Jahren bewertet. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, vermindert, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen drei und neunzehn Jahren angesetzt. Die jeweilige Nutzungsdauer wird soweit vertretbar ausgehend von den steuerlichen AfA-Tabellen geschätzt. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von bis zu EUR 800 ( geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Nach Vollabschreibung der geringwertigen Wirtschaftsgüter wird deren Abgang unterstellt. Sofern bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens zum Abschlussstichtag von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Wertaufholungen werden vorgenommen sofern die Gründe für die ursprüngliche Wertminderung nicht mehr bestehen. Umlaufvermögen Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die unfertigen Erzeugnisse/Leistungen werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten inkl. Sonderkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Wertverzehr des Anlagevermögens) bewertet. Vom Wahlrecht zum Ansatz von Verwaltungsgemeinkosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Zur Berücksichtigung der verlustfreien Bewertung werden auf Einzelermittlungen beruhende Abwertungen vorgenommen. Geleistete Anzahlungen auf Vorräte werden zum Nennbetrag angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Nennwerten bilanziert. Erkennbaren Ausfallrisiken wird durch die Bildung von Wertberichtigungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert Rechnung getragen. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung umfasste im Vorjahr die Verrechnung des beizulegenden Zeitwerts der Rückdeckungsversicherung mit der Rückstellung für langfristigen Arbeitszeitguthaben. Die Rückdeckungsversicherung erfüllt die Kriterien für Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 HGB. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage sind zum Nennbetrag bilanziert. Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode) errechnet. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgt auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde ein von der Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzinssatz der letzten 10 Jahre von 2,41 Prozent bei der Bewertung zugrunde gelegt (Vorjahr: 2,82 Prozent; siehe Angabe zu Unterschiedsbetrag aus Abzinsung) bei einer durchschnittlichen mittleren Restlaufzeit von 15 Jahren. Bei der Anwendung der PUC-Methode wurde von einer durchschnittlichen Gehaltssteigerung von 0,0 Prozent ausgegangen. Für die Pensionsverpflichtungen wurde eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Die Rückdeckungsversicherung erfüllt die Kriterien für Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 HGB. Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag gemäß § 253 Abs. 2 HGB unter Zuhilfenahme der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätze in Abhängigkeit von ihrer Restlaufzeit vorgenommen. Die Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften wurden auf Basis von Vollkosten ermittelt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Ertrag für die Zeit nach dem Stichtag darstellen. Währungsumrechnung Soweit für Posten des Jahresabschlusses Währungsumrechnungen zugrunde liegen, erfolgt die Umrechnung bei kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag, bei langfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung des Anschaffungskosten- und Realisationsprinzips (§ 256a HGB). Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden im Zeitpunkt der Entstehung zum Stichtagskurs angesetzt. C. Angaben zur BilanzEntwicklung des Anlagevermögens Der Anlagenspiegel ist als Anlage zum Anhang beigefügt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 62 (Vorjahr: EUR TEUR 635) sind solche aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 62 (Vorjahr: TEUR 92) enthalten. Gegenüber der Gesellschafterin juwi AG bestehen keine Forderungen (Vorjahr: TEUR 543 ausschließlich aus Verlustübernahmen) In den Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 3) enthalten. Eigenkapital Ergebnisabführungsvertrag Mit der juwi AG mit Sitz in Wörrstadt als Organträger ist am 23. November 2010 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden. Der für Ausschüttungen gesperrte Gesamtbetrag würde sich sich auf TEUR 22 belaufen und setzt sich wie folgt zusammen:
Rückstellungen Der Rückstellungsspiegel setzt sich zum 30.09.2020 wie folgt zusammen:
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre ergibt sich bei einer durchschnittlichen mittleren Restlaufzeit von 15 Jahren im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 11. Dieser Unterschiedsbetrag wäre für die Ausschüttung gesperrt. Die Pensionsrückstellung ergibt sich aus der Verrechnung des Deckungsvermögens in Form eines Contractual Trust Arrangement in Höhe von TEUR 81 (Anschaffungskosten TEUR 70) mit den bestehenden Pensionsverpflichtungen von TEUR 94 (gem. § 246 Abs.2 Satz 2 HGB). Die Erträge aus dem Deckungsvermögen werden mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsverpflichtung ebenfalls gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechnet. Die übrigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen zur Erfüllung der Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen. Zur Insolvenzsicherung von Verpflichtungen aus langfristigen Arbeitszeitguthaben wird Vermögen auf einen Treuhänder übertragen. Diese Zeitwertkonten sind in Geld geführte Arbeitszeitkonten. Der Gedanke ist, aus Arbeitnehmersicht ein steuer- und sozialabgabenfreies Ansparen von Entgeltbestandteilen, mit dem Ziel einer Freistellung von der Arbeitsleistung während des Arbeitslebens oder vor dem Eintritt in den Ruhestand zu gewährleisten. Der Durchführungsweg der Insolvenzsicherung mittels Treuhänder ist eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht und stufenweisem Aufbau der Versicherungsleistung gegen laufende Beiträge in variabler Höhe mit Beitragserhaltungsgarantie. Der aktuariellen Berechnung des Aktivwertes wird in Abhängigkeit vom Abschlussjahr des Vertrages ein Garantiezins zwischen 0,9 Prozent und 2,25 Prozent p.a. zugrunde gelegt sowie eine laufende Überschussverwendung. Die Versicherung ist ohne Biometrie in der Aufschubzeit. Der Zeitwert (entsprechen den Anschaffungskosten) des Treuhandvermögens beträgt zum 30.September 2020 TEUR 508, dem eine Verpflichtung in Höhe von TEUR 521 gegenübersteht und saldiert ausgewiesen wird. Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 284 sind solche aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 95) enthalten sowie Verbindlichkeiten aus Gesellschafterdarlehen inkl. aufgelaufener Zinsen in Höhe von TEUR 283 (Vorjahr: TEUR 2.099) enthalten. D. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungSonstige betriebliche Erträge In den periodenfremden betrieblichen Erträgen von insgesamt TEUR 158 sind Erträge aus abgeschriebenen Forderungen in Höhe von TEUR 71 (Vorjahr: TEUR 478) und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 52 (Vorjahr: TEUR 156) sowie sonstige periodenfremde Erträge von TEUR 35 (Vorjahr: TEUR 50) enthalten. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 4) enthalten. In den periodenfremden Aufwendungen sind Aufwendungen aus Anlagenabgängen in Höhe von TEUR 15 (Vorjahr: 0 TEUR) enthalten. Finanzergebnis In der Position sonstige Zinsen und ähnliche Erträge sind Zinserträge von verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 14 (Vorjahr: TEUR 128) enthalten und sonstige Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr TEUR 2). Die Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthält Aufwendungen aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 6). E. Sonstige AngabenAbschlussprüferhonorar Die Gesellschaft macht bezüglich der Angabe des Abschlussprüferhonorars von der Befreiungsregelung des § 285 Nr. 17 letzter Satzteil HGB Gebrauch. Die Angaben befinden sich im Konzernabschluss der MVV Energie AG, Mannheim, zum 30. September 2020, welcher im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB setzen sich wie folgt zusammen:
Anzahl der Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2020 wurden durchschnittlich 132 Mitarbeiter (Vorjahr: 140) beschäftigt.
Geschäftsführung Zu Geschäftsführern sind
bestellt. Die Gesellschaft verzichtet auf die Angabe der Geschäftsführergehälter gemäß § 286 Abs. 4 HGB. Geschäfte mit nahestehenden Personen Die Gesellschaft erbringt Betriebsführungs-, Service- und Wartungsleistungen gegenüber Unternehmen, die von dem ehemaligen Anteilseigner der juwi AG, Herrn Fred Jung (Mitglied des Aufsichtsrats der juwi AG), maßgeblich beeinflusst oder beherrscht werden im Umfang von insgesamt TEUR 3.835 (Vorjahr: TEUR 3.302). Angaben nach § 6b Abs. 2 EnWG Im Berichtsjahr 2020 wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen, getätigt:
Konzernzugehörigkeit Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die juwi AG, Wörrstadt. Die juwi AG und ihre Tochtergesellschaften werden in den Konzernabschluss der MVV Energie AG mit Sitz in Mannheim einbezogen, die den Konzernabschluss für den größten und zugleich kleinsten Kreis der Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss der MVV Energie AG ist am Sitz dieser Gesellschaft in Mannheim erhältlich und wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Berichtsjahres und bis zur Unterzeichnung dieses Berichtes hat es keine Vorgänge von besonderer Bedeutung mit wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gegeben.
Wörrstadt, den 06.11.2020 Jörg Blumenberg, Geschäftsführer Anlagespiegeljuwi Operations & Maintenance GmbH
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die juwi Operation & Maintenance GmbH, Wörrstadt VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRES ABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der juwi Operations & Maintenance GmbH, Wörrstadt, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der juwi Operations & Maintenance GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteil Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Mannheim, den 6. November 2020 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Dr. Martin Nicklis, Wirtschaftsprüfer ppa. Thomas Brüstlin, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 30.09.2020 wurde am 26.02.2021 festgestellt. Gesellschafterbeschlussder juwi Operations & Maintenance GmbHDer Jahresüberschuss in Höhe von EUR 827.713,41 (in Worten: achthundertsiebenundzwanzig Tausend siebenhundertdreizehn Euro und einundvierzig Cent) wird auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Abführung an die juwi AG aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags erfolgt nicht aufgrund der in der Gesellschaft vorhandenen Verlustvorträge.
Wörrstadt, den 26.02.2021 |
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