RNF
GmbH
Husum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
196.935,50 |
159.763,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.396,00 |
1.297,00 |
| II.
Sachanlagen |
194.539,50 |
158.466,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
115.384,45 |
48.745,71 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
46.754,01 |
38.435,67 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
68.630,44 |
10.310,04 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.100,00 |
2.089,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
313.419,95 |
210.598,30 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
86.074,19 |
73.980,15 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
7.387,09 |
0,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
45.912,15 |
30.707,59 |
| IV.
Jahresüberschuss |
6.774,95 |
17.272,56 |
| B.
Rückstellungen |
34.691,62 |
28.384,24 |
| C.
Verbindlichkeiten |
192.654,14 |
108.233,91 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
117.997,07 |
108.233,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
313.419,95 |
210.598,30 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 242 ff HGB sowie unter Beachtung der
ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften
nach den §§ 264 ff. HGB erstellt.
Per 1.1.2010 wurde auf die geänderten
Vorschriften des BilMoG umgestellt. Die Umstellungseffekte
wurden durch Erstellung einer BilMoG-Eröffnungsbilanz
dokumentiert.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die
Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die
Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht
angepasst.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Im einzelnen wurden wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als
Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens wurde zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen vorgenommen.
Den planmäßigen Abschreibungen wurde die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Die Abschreibungen beim beweglichen
Anlagevermögen erfolgten linear. Der Übergang von
der degressiven zur linearen Abschreibung bei vor dem
Geschäftsjahr 2010 erworbenen
Vermögensgegenständen erfolgte in den
Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führte.
Die in 2008 und 2009 angeschafften beweglichen
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, die einer
selbständigen Nutzung fähig sind und deren
Anschaffungs- oder Herstellungskosten Euro 150,00, aber
nicht Euro 1.000,00 überstiegen, waren
gemäß § 6 Abs. 2a EStG in einen
Sammelposten einzustellen, der über fünf Jahre
gewinnmindernd aufzulösen ist. Die zwingende
steuerrechtliche Bewertung ist als Ausfluss der
Grundsätze ordnungsgemäßer
handelsrechtlicher Buchhaltung auch handelsrechtlich
zulässig, da ihre Bedeutung hier nicht wesentlich ist.
Ab dem Jahr 2010 werden Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis 410 Euro im Jahr der Anschaffung in
voller Höhe abgeschrieben.
UMLAUFVERMÖGEN
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,6 % des
Umsatzes berücksichtigt.
RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen enthalten
ausschließlich passive latente Steuern.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
3. Angaben zur Bilanz
Eigenkapital/Ergebnisverwendung
Gemäß Art. 67 Abs. 3 u.4 EGHGB wurden die
bisher in der Handelsbilanz gebildeten steuerlichen
Sonderabschreibungen zum 01.01.2010 aufgelöst
(Zuschreibung bei den entsprechenden
Vermögensgegenständen) und ergebnisneutral
unmittelbar in die Gewinnrücklagen eingestellt.
Aufgrund der Zuschreibung in der Handelsbilanz zum
01.01.2010 ergibt sich eine temporäre Differenz zur
Steuerbilanz, die zu einer passiven latenten
Steuerabgrenzung führt. Diese wurde ergebnisneutral
mit dem Gewinnvortrag zum 01.01.2010 verrechnet.
4. Sonstige Pflichtangaben
Die Geschäftsführung erfolgte während
des abgelaufenen Geschäftsjahres unverändert
durch Herrn Jens-Bernd Petersen.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 85.911,70 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 80.295,20 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.12.2011 festgestellt.
|