Stammdaten

Register
Amtsgericht Flensburg HRB 916 HU
Vorher
Rohrreinigung Nordfriesland GmbH
Eingetragen
28.6.2005
Branche
Allgemeine GebäudereinigungHerstellung von PrüfmaschinenBetrieb von Kläranlagen
Gegenstand
die Reinigung und Untersuchung von Rohren aller Art, insbesondere auch mit Kameras.

Historie

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Management

NameRolle
Jutta Carstensen
seit 17.1.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Jutta Carstensen
25813 Husum Kurt-Pohle-Weg 4
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

RNF GmbH

Husum

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 196.935,50 159.763,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.396,00 1.297,00
II. Sachanlagen 194.539,50 158.466,00
B. Umlaufvermögen 115.384,45 48.745,71
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 46.754,01 38.435,67
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 68.630,44 10.310,04
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.100,00 2.089,59
Bilanzsumme, Summe Aktiva 313.419,95 210.598,30

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 86.074,19 73.980,15
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnrücklagen 7.387,09 0,00
III. Gewinnvortrag 45.912,15 30.707,59
IV. Jahresüberschuss 6.774,95 17.272,56
B. Rückstellungen 34.691,62 28.384,24
C. Verbindlichkeiten 192.654,14 108.233,91
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 117.997,07 108.233,91
Bilanzsumme, Summe Passiva 313.419,95 210.598,30

Anhang


1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 242 ff HGB sowie unter Beachtung der ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB erstellt.

Per 1.1.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt. Die Umstellungseffekte wurden durch Erstellung einer BilMoG-Eröffnungsbilanz dokumentiert.

Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst.


2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Im einzelnen wurden wie folgt bewertet:

ANLAGEVERMÖGEN

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.

Die Bewertung des Sachanlagevermögens wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen vorgenommen.

Den planmäßigen Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.

Die Abschreibungen beim beweglichen Anlagevermögen erfolgten linear. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung bei vor dem Geschäftsjahr 2010 erworbenen Vermögensgegenständen erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Die in 2008 und 2009 angeschafften beweglichen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens,   die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten Euro 150,00, aber nicht Euro 1.000,00 überstiegen, waren gemäß § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten einzustellen, der über fünf Jahre gewinnmindernd aufzulösen ist. Die zwingende steuerrechtliche Bewertung ist als Ausfluss der Grundsätze ordnungsgemäßer handelsrechtlicher Buchhaltung  auch handelsrechtlich zulässig, da ihre Bedeutung hier nicht wesentlich ist.

Ab dem Jahr 2010 werden Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410 Euro im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.




UMLAUFVERMÖGEN

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,6 % des Umsatzes berücksichtigt.


RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen enthalten ausschließlich passive latente Steuern.

VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.


3. Angaben zur Bilanz




Eigenkapital/Ergebnisverwendung

Gemäß Art. 67 Abs. 3 u.4 EGHGB wurden die bisher in der Handelsbilanz gebildeten steuerlichen Sonderabschreibungen zum 01.01.2010 aufgelöst (Zuschreibung bei den entsprechenden Vermögensgegenständen) und ergebnisneutral unmittelbar in die Gewinnrücklagen eingestellt. Aufgrund der Zuschreibung in der Handelsbilanz zum 01.01.2010 ergibt sich eine temporäre Differenz zur Steuerbilanz, die zu einer passiven latenten Steuerabgrenzung führt. Diese wurde ergebnisneutral mit dem Gewinnvortrag zum 01.01.2010 verrechnet.

4. Sonstige Pflichtangaben


Die Geschäftsführung erfolgte während des abgelaufenen Geschäftsjahres unverändert durch Herrn Jens-Bernd Petersen.

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 85.911,70 EUR.

1.1.2009 - 31.12.2009

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 80.295,20 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.12.2011 festgestellt.

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