BE FIT Fitness GmbH
Selbe AdresseBetrieb von Sportanlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Udo Demmer seit 17.11.2003 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Zoofachmarkt Demmer GmbHSiegenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
ANHANGVorbemerkung Die Gesellschaft ist nach den in § 267 HGB bestimmten Größenmerkmalen wie im Vorjahr als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Angaben zu Bilanzierung, Bewertung und Darstellung Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln, liegen nicht vor (§ 264 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die Gliederung der Bilanz sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Jahresabschluss I. Anlagevermögen Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich angefallener Anschaffungsnebenkosten, abzüglich von Anschaffungskostenminderungen und planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bewegliche Anlagegüter werden im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze abgeschrieben. Von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG wird in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Die Anschaffungswerte werden im Anlagenspiegel nicht fortgeführt und als Abgang ausgewiesen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zum Nennwert angesetzt. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. II. Umlaufvermögen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen die steuerlich aktivierungspflichtigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung der Vorräte erfolgt verlustfrei. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennwert angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen zu Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Es bestanden zum Bilanzstichtag keine Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 264 c Abs. 1 HGB). Kassen-, Bank- und Postscheckbestände wurden mit den durch Protokoll, Saldenbestätigung und Kontoauszügen nachgewiesenen Nominalbeträgen angesetzt. Zahlungen des Geschäftsjahres, die ganz oder teilweise Aufwand des folgenden Jahres sind, wurden periodengerecht abgegrenzt. III. Eigenkapital Das Eigenkapital wird zum Nennbetrag ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital ist zur Hälfte eingezahlt. IV. Rückstellungen Die Rückstellungen (Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen (§ 284 Abs. 2 HGB). V. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit nach § 285 Nr. 1a HGB lagen am Bilanzstichtag nicht vor. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnlichen Rechten gesichert. Es bestanden zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 214.499,83 € (§ 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 264 c Abs. 1 HGB). Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. VI. Umrechnungsgrundsätze Probleme der Währungsumrechnung entstehen nicht, da ausschließlich in EUR fakturiert wird. Sonstige Angaben I. Angaben zu den Organen der Gesellschaft Zum Geschäftsführer war im abgelaufenen Geschäftsjahr bestellt: Herr Frank Udo Demmer (kfm. Angestellter) vom 01.01.2012 bis 31.12.2012 Dem Geschäftsführer wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Vorschüsse oder Kredite gewährt und es sind für ihn kein Haftungsverhältnisse (§ 285 Satz 1 Nr. 9c HGB) eingegangen worden. II. Angaben zu den Haftungsverhältnissen Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB sowie unter diesen Haftungsverhältnissen auszuweisende Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen (§ 268 Abs. 7 HGB) bestehen nicht. III. Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen Es bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Beteiligungsverhältnisse. Siegen, den 26. September 2013
Siegen, den 26. September 2013 gez. Frank Udo Demmer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26.09.2013 |
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