Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
NZ Autoportal GmbHLiquidiert
10969 Berlin, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Holger Friedrich seit 18.12.2019 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NZ Autoportal GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010Aktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2010I. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches und den einschlägigen Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft nimmt bei der Aufstellung des Anhangs die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 276 Satz 2 und § 288 Satz 1 HGB in Anspruch. Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im Folgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG kann in der sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres führen. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen Anwendung ist nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB unterblieben. Darüber hinaus sind die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber 2009 mit Ausnahme der im folgenden Abschnitt erläuterten Änderungen beibehalten worden. Die Gesellschaft nimmt bei der Aufstellung des Anhangs die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 276 Satz 2 und § 288 Satz 1 HGB in Anspruch. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden1. Sachanlagen Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibungen erfolgen linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorschriften. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. 3. Flüssige Mittel Flüssige Mittel sind zum Nennwert bewertet. 4. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt und berücksichtigen alle Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erkennbar waren. 5. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz1. Anlagevermögen Aufgrund der Aufgabe der bisherigen Ausgestaltung der Internetpräsenz www.autogazette.de ist 2010 das gesamte Anlagevermögen verschrottet worden. 2. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen (EUR 16.690,20) resultieren aus dem Liefer- und Leistungsverkehr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 470 beinhalten Verbindlichkeiten aus kurzfristigen unverzinslichen Darlehen (TEUR 460) sowie Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten (TEUR 10). Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin, DZH Digital Media Holding GmbH, Berlin, in Höhe von TEUR 319. III. Sonstige Angabena) Patronats- und Rangrücktrittserklärung der Gesellschafterin Unter dem Datum vom 30. Dezember 2009 hat die DZH Digital Media Holding GmbH, Berlin, eine Patronats- und Rangrücktrittserklärung gegenüber der NZ Autoportal GmbH, Berlin, abgegeben. Danach verpflichtet sich die Gesellschafterin, die NZ Autoportal GmbH finanziell so auszustatten, dass diese jederzeit in der Lage ist, ihre Verbindlichkeiten fristgerecht zu erfüllen. Auf ihre Erstattungsforderungen und sonstigen Ansprüche aus dieser Vereinbarung hat die DZH Digital Media Holding GmbH Rangrücktritt gegenüber den Forderungen aller gegenwärtigen und künftigen Gläubiger der NZ Autoportal GmbH erklärt und sich verpflichtet, ihre Ansprüche gegen die begünstigte Gesellschaft so lange nicht geltend zu machen, wie deren Befriedigung zu einer Überschuldung der NZ Autoportal GmbH i. S. v. § 19 InsO führen würde. b) Gesellschaftsorgane Im Geschäftsjahr 2010 waren folgende Mitglieder der Geschäftsführung bestellt:
Der Geschäftsführer hat im Berichtsjahr keine Bezüge von der Gesellschaft bezogen.
Berlin, 30. April 2011 NZ Autoportal GmbH --Geschäftsführung-- GESELLSCHAFTERBESCHLUSSder NZ Autoportal GmbH, BerlinDie DZH Digital Media Holding GmbH, Berlin, ist Inhaberin des gesamten Stammkapitals der NZ Autoportal GmbH, Berlin. Unter Verzicht auf alle Frist- und Formvorschriften wird eine Gesellschafterversammlung der NZ Autoportal GmbH, Berlin, abgehalten und Folgendes beschlossen. 1. Der Jahresabschluss der NZ Autoportal GmbH, Berlin, zum 31. Dezember 2010 für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 mit einer Bilanzsumme von 471.406,04 Euro und einem Jahresfehlbetrag von - 75.424,25 Euro wird hiermit festgestellt und auf neue Rechnung vorgetragen. Ein Verlustvortrag in Höhe von EUR -1.072.030,62 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 2. Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 Entlastung erteilt.
Berlin, 15. Juni 2011 DZH Digital Media Holding GmbH Robert Rischke |
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