Stammdaten

Register
Amtsgericht Landau HRB 3061
Eingetragen
20.1.2000
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungHerstellung von PrüfmaschinenIngenieurbüros für Tragwerksplanung
Gegenstand
Projektierung, Planung, Inbetriebnahme, Consulting und Verkauf von Mess-, Steuerund regelungstechnischen Anlagen.

Historie

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Management

NameRolle
Joachim Fischer
seit 1.12.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fischer MSR Technik GmbH

Herxheim bei Landau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 14.081,50 20.114,50
I. Sachanlagen 14.081,50 20.114,50
B. Umlaufvermögen 87.283,82 84.670,78
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 37.994,32 49.180,10
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 49.289,50 35.490,68
C. Rechnungsabgrenzungsposten 149,56 246,25
Bilanzsumme, Summe Aktiva 101.514,88 105.031,53

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 84.280,45 80.240,13
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 35.240,13 39.827,22
III. Jahresüberschuss 24.040,32 0,00
IV. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 0,00 15.412,91
B. Rückstellungen 6.235,28 17.140,25
C. Verbindlichkeiten 10.999,15 7.651,15
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 10.999,15 7.651,15
Bilanzsumme, Summe Passiva 101.514,88 105.031,53

ANHANG zum 31. Dezember 2011

der Firma Fischer MSR Technik GmbH

1. Allgemeines

Vorliegender Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurde für dieses Wirtschaftsjahr angewendet und die neuen Regelungen in vollem Umfang übernommen.

Ergänzend zu den handelsrechtlichen Bestimmungen wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (Umsatzkostenverfahren) erstellt.

Bei der Gesellschaft handelt es sich gem. § 267 HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten angesetzt unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit ihren Nominalbeträgen unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zu den jeweiligen Rückzahlungsbeträgen.

Latente Steuern: Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

3. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

4. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten, sind keine weiteren finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft bekannt.

5. Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Geschäftsführer Joachim Fischer geführt.

 

Landau , 06.06.2012

Für die Fischer MSR Technik GmbH

Joachim Fischer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 08.06.2012 festgestellt.

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