Knowware
Vertrieb GmbH
Bonn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
BILANZ
AKTIVA
|
Euro
|
Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
|
Vorjahr
Euro
|
|
A. Anlagevermögen
|
|
244.599
|
|
269.048
|
|
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
230.593
|
|
252.238
|
|
II. Sachanlagen
|
|
14.006
|
|
16.810
|
|
III. Finanzanlagen
|
|
|
|
|
|
B. Umlaufvermögen
|
|
80.029
|
|
137.637
|
|
I. Vorräte
|
|
45.369
|
|
51.540
|
|
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
|
33.973
|
|
83.437
|
|
III. Wertpapiere
|
|
|
|
|
|
IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
|
|
575
|
|
2.660
|
|
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
|
|
112
|
|
|
|
Summe Aktiva
|
|
324.628
|
|
406.685
|
PASSIVA
|
Euro
|
Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
|
Vorjahr
Euro
|
|
A. Eigenkapital
|
|
44.652
|
|
11.569
|
|
I. Gezeichnetes Kapital
|
|
66.000
|
|
66.000
|
|
II. Kapitalrücklage
|
|
13.671
|
|
13.671
|
|
III. Gewinnrücklagen
|
|
|
|
|
|
IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
|
|
-68.101
|
|
-95.179
|
|
V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
|
|
33.082
|
|
27.077
|
|
B. Rückstellungen
|
|
133.395
|
|
183.300
|
|
C. Verbindlichkeiten
|
|
146.581
|
|
211.816
|
|
D.
Rechnungsabgrenzungsposten
|
|
|
|
|
|
Summe Passiva
|
|
324.628
|
|
406.685
|
ANHANG
Rückstellungsbildung
wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags
bewertet.Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Knowware wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.Ergänzend zu diesen Vorschriften
waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.Nach den
in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist
die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252
Abs. 1Nr. 2 HGB).
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die Geschäftsleitung geht davon aus, dass sich
die Nutzung des erworbenen Firmenwerts bis zum 30.06.2021
erstreckt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar,um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Sofern bei den Anlagegegenständen zum
Abschlussstichtag von einer voraussichtlich dauernden
Wertminderung auszugehen ist, werden
außerplanmäßige Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Wertaufholungen wurden vorgenommen, sofern die
Gründe für die ursprüngliche Wertminderung
nicht mehr bestehen. Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von
Euro 150,00 wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
Euro 150,00 aber nicht mehr als Euro 1.000,00 wurde ein
Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre
abgeschrieben.
Die Bewertung der Gegenstande des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter
Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse
und unfertigen Leistungen erfolgte zu den je nach
Fertigstellungsgrad angefallenen Herstellungskosten. Die
angesetzten Herstellungskosten enthalten die Fertigungs-
und Materialeinzelkosten, die Sonderkosten der Fertigung,
ferner angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie die Kosten des Werteverzehrs
des Anlagevermgens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist (produktionsbezogene Vollkosten). Zur
verlustfreien Bewertung sind auf Einzelermittlungen
beruhende Abwertungen vorgenommen worden.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die
Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem
Zeitablauf.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und
ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer
vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt und eine Abzinsung auf den
Abschlussstichtag vorgenommen.
Als Abzinsungssätze werden die den
Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen
sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der
Deutsche Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Zur Fremdwährungsumrechnung ist festzustellen,
dass die betroffenen Vermögensgegenstände und
Schulden zum Zeitpunkt der Zugangsbewertung mit dem
jeweiligen Devisenkassamittelkurs umgerechnet werden. Die
Folgebewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden in fremder Währung mit einer Restlaufzeit
größer ein Jahr erfolgt zum Abschlussstichtag
unter Beachtung des Imparitätsprinzips, wonach
Kursverluste aufwandswirksam und Kursgewinne nicht
berücksichtigt werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Eigenkapital
Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt
gemäß § 272 HGB unter Berücksichtigung
des Gesellschaftsvertrags.
Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt.
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Teilwertverfahren angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz 5,15 %
Rententrend 1,00 %
zugrunde gelegte Sterbetafel Richttafeln 2005 Dr.
Klaus Heubeck
Aus der geänderten Bewertung der laufenden
Pensionen war eine Zuführung der Rückstellungen
erforderlich.
Der erhöhte Zuführungsbetrag wird über
15 Jahre angesammelt; die Überdeckung beträgt zum
31.12.2010 Euro 62.537,06.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten
wurden folgende Werte ermittelt:
Euro
Erfüllungsbetrag der Schulden 149.190,94
Anschaffungskosten der verrechneten
Vermögenswerte 24.893,00
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte
24.893,00
verrechnete Aufwendungen 12.501,00
verrechnete Erträge 38.978,00
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im
wesentlichen folgende Positionen:
Euro
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen 3.240,00
Personal 2.307,30
Rechts- und Beratungskosten 3.550,00
9.097,30
Angabe zu Verbindlichkeiten
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
> 5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 16.670,54 (Vorjahr: Euro 105.190,54) und
betrifft Verbindlichkeiten gegenüber
Vermögensbildung.Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person
geführt:
Wolfgang Schöning
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 22.02.2012
|