Hans Ravenstein KGLiquidiert

Kerpen

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRA 17921
Eingetragen
28.10.2002

Historie

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Management

NameRolle
Vollhaftender Gesellschafter
Kommanditist
Hans-Toni Ravenstein
seit 28.10.2002
Kommanditist
Christine Ravenstein
seit 28.10.2002
Kommanditist

Gesellschafter
Beta

4 Gesellschafter

Kommanditgesellschaft (KG)

3 von 4 angezeigt

Name
Rolle
Ort
Horst-Daniel Ravenstein
Persönlich haftender Gesellschafter
Marianne Dr. Ravenstein
Kommanditist
Hans-Toni Ravenstein
Kommanditist

Konzern- und Jahresabschlüsse

"Hans Ravenstein KG"

Kerpen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2009 bis zum 31.12.2009

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

0,00

191.447,80

II. Finanzanlagen

0,00

511,29

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

104.109,29

20.162,47

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

0,00

33.495,28

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

334.467,97

373.915,08

C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil persönlich haftender Gesellschafter

1.219.364,07

1.125.514,59

Summe Aktiva

1.657.941,33

1.745.046,51


PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Kapitalanteile persönlich haftender Gesellschafter

102.258,38

102.258,38

II. Bilanzgewinn

0,00

0,00

B. Rückstellungen

79.100,16

154.128,00

C. Verbindlichkeiten

1.476.582,79

1.488.660,13

Summe Passiva

1.657.941,33

1.745.046,51

ANHANG

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Abschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.04.2009 bis zum 31.12.2009 der Hans Ravenstein KG i.I., Kerpen, wurde nach den handelsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Dabei entspricht die Darstellungsform den handelsrechtlichen Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften und zeigt eine entsprechende Untergliederung nach Restlaufzeiten.

1.1 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert.

Soweit das Risiko einer Forderung über das allgemeine Kreditrisiko hinausgeht, wird jedoch eine Einzelwertberichtigung in Form einer außerplanmäßigen Abschreibung nach § 253 Abs. 3 HGB vorgenommen.

1.2 Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihrem Rückzahlungsbetrag, jedoch unter Beachtung des Höchstwertprinzips, angesetzt.

2. Erläuterungen zur Bilanz

2.1 Sachanlagen

Die Immobilie konnte bislang nicht verwertet werden. Auf Grund der Verwertungsabsicht in Folge des eröffneten Insolvenzverfahrens erfolgte eine Umgliederung ins Umlaufvermögen.

Die Geschäftsausstattung des Ladenlokals Stiftstraße 23 konnte ebenfalls noch nicht verwertet werden. Auf Grund der Verwertungsabsicht in Folge des eröffneten Insolvenzverfahrens erfolgte eine Umgliederung ins Umlaufvermögen.

2.2 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Mit Kontokorrentkredit vom 26.03.2001 hat die Kreissparkasse Köln der Gesellschaft einen Kontokorrentkredit über € 127.822,97 (DM 250.000,00) zu einem Zinssatz von 11,00 % eingeräumt.

Mit Darlehensvertrag (Darlehens-Nr. 6122988338) vom 29.06.1995 hat die Kreissparkasse Köln der Gesellschaft ein Darlehen über € 127.822,97 (DM 250.000,00) zu einem Zinssatz von 6,7 % eingeräumt.

Mit Darlehensvertrag (Darlehens-Nr. 6012432550) vom 24.03.1997 hat die Kreissparkasse Köln der Gesellschaft ein Darlehen über € 102.258,37 (DM 200.000,00) zu einem Zinssatz von 5,75 % eingeräumt.

Mit Darlehensvertrag (Darlehens-Nr. 6011374172) vom 23.02.1999 hat die Kreissparkasse Köln der Gesellschaft ein Darlehen über € 306.775,12 (DM 600.000,00) zu einem Zinssatz von 5 % eingeräumt.

Mit Darlehensvertrag (Darlehens-Nr. 6012781230) vom 17.03.2001 hat die Kreissparkasse Köln der Gesellschaft ein Darlehen über € 33.233,97 (DM 65.000,00) zu einem Zinssatz von 6,45 % eingeräumt.

Mit Darlehensvertrag (Darlehens-Nr. 6011425270) vom 17.03.2001 hat die Kreissparkasse Köln der Gesellschaft ein Darlehen über € 171.282,78 (DM 335.000,00) zu einem Zinssatz von 6,45 % eingeräumt.

Mit Darlehensvertrag (Darlehens-Nr. 60122962020) vom 25.04.2003 hat die Kreissparkasse Köln der Gesellschaft ein Darlehen über € 153.387,56 (DM 300.000,00) zu einem Zinssatz von 6,45 % eingeräumt.

Die Kreissparkasse Köln hat die Geschäftsverbindung am 29.02.2009 fristlos gekündigt.

Mit Darlehensvertrag vom 28.10.2004 hat die Raiffeisenbank Frechen-Hürth eG der Gesellschaft ein Darlehen über € 70.000,00 eingeräumt. Die Raiffeisenbank Frechen-Hürth eG hat die Geschäftsverbindung am 29.01.2009 fristlos gekündigt.

Die DZB Bank GmbH, Mainhausen, ist die Zentralreguliererin für alle Warenlieferanten, die der VEDES angehören und mit der Bank eine Vereinbarung über die Zentralregulierung geschlossen haben. Die Berichtsgesellschaft hat als Mitglied der Spielzeug-Ring mit der DZB-Bank GmbH einen Zentralregulierungsvertrag über die Durchführung der Zentralregulierung mit Delkredereübernahme für sämtliche Bezüge der Gesellschaft mit Vertragslieferanten der VEDES geschlossen.

3. Sonstige Angaben

3.1 Organe der Gesellschaft

Geschäftsführer zum 31.12.2009 ist:

Herr Horst-Daniel Ravenstein,

Kerpen.

3.2 Haftungsverhältnisse

Es bestanden zum Bilanzstichtag keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.

Der Garant Schuh + Mode AG wurde für Warenlieferungen ein erweiterter Eigentumsvorbehalt eingeräumt.

Ferner wurde der Firma Hama ein erweiterter Eigentumsvorbehalt für bestehende Verbindlichkeiten eingeräumt.

Darüber hinaus wurde der Firma Breidenstein ein erweiterter Eigentumsvorbehalt für bestehende Verbindlichkeiten eingeräumt.

Weiter wurde der Firma und Surf Dakine ein erweiterter Eigentumsvorbehalten für bestehende Verbindlichkeiten eingeräumt.

Der Kreissparkasse Köln wurde der Warenbestand sicherungsübereignet. Mit Raumsicherungsvereinbarung vom 12.07.2005 hat die Berichtsgesellschaft der Kreissparkasse Köln die Waren sicherungsübereignet. Ferner wurde der Kreissparkasse Köln eine erstrangige Grundschuld auf der Immobilie in der Stiftsstraße 23 eingeräumt.

Der Raiffeisenbank Frechen-Hürth eG wurde die Ladeneinrichtung des Ladenlokals Stiftstraße 21 in Kerpen sicherungsübereignet.

3.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestanden zum Abschlussstichtag keine, gem. § 285 Abs. 3 HGB, angabepflichtigen finanziellen Verpflichtungen.

 

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