PRP Solutions
GmbH
Hannover
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
45.000,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
40.000,00 |
| II.
Sachanlagen |
0,00 |
5.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
327.706,29 |
1.861.179,71 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
500.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
297.704,37 |
1.163.142,78 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
30.001,92 |
198.036,93 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
32.079,16 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
23.336.999,60 |
20.140.766,26 |
| Aktiva |
23.664.705,89 |
22.079.025,13 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
20.165.766,26 |
15.258.911,05 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.196.233,34 |
4.906.855,21 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
23.336.999,60 |
20.140.766,26 |
| B.
Rückstellungen |
634.855,85 |
600.645,13 |
| C.
Verbindlichkeiten |
23.029.850,04 |
21.478.380,00 |
| Passiva |
23.664.705,89 |
22.079.025,13 |
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die PRP Solutions GmbH hat ihren Sitz in Hannover. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB
218031 eingetragen.
Die Ausbreitung des Coronavirus seit Januar 2020
führt inzwischen zu erheblichen negativen
wirtschaftlichen Auswirkungen für Unternehmen in fast
allen Branchen. Durch die vollständige Schließung
einiger Unternehmen sind auch im Tätigkeitsbereich
unseres Unternehmens wichtige Lieferketten und
Kundenbeziehungen unterbrochen oder massiv
beeinträchtigt worden. Hierdurch und durch den
vermehrten Einsatz von nicht mobiler Arbeit durch die
Mitarbeiter der Kunden, ist das Unternehmen von gravierenden
wirtschaftlichen Beeinträchtigungen, insbesondere durch
Umsatzrückgänge, betroffen. Dies hat zu einer
deutlichen Verschlechterung der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage unseres Unternehmens geführt.
Aufgrund dieser Entwicklung hat die
Konzernmuttergesellschaft beschlossen, den
Geschäftsbetrieb der Gesellschaft mit Wirkung von Anfang
Februar 2022 einzustellen und die Vermögenswerte der
Gesellschaft zu veräußern und die
Verbindlichkeiten gegenüber Dritten
ordnungsgemäß zu begleichen. Die Gesellschaft ist
demnach jetzt inaktiv und wird auf absehbare Zeit inaktiv
bleiben.
Aufgrund dieser Entscheidung war eine Änderung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erforderlich. Die bis
zum Geschäftsjahr 2019 geltende Annahme der
Unternehmensfortführung wurde ersetzt durch eine
Bilanzierung und Bewertung zum beizulegenden Teilwert unter
Auflösungs- und Liquidationsgesichtspunkten. Die
Grundsätze der Stellungnahme des Hauptfachausschusses
des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW
RS HFA 17) wurden berücksichtigt, insbesondere im
Hinblick auf die Einbeziehung aller wertrelevanten
Erkenntnisse bis zum Bilanzstichtag.
Nach IDW RS HFA 17 TZ. 13 sind alle Verpflichtungen
einzubeziehen, die auf die voraussichtliche Beendigung des
Unternehmens folgen. Dies gilt auch dann, wenn diese
Verpflichtungen rechtlich noch nicht entstanden sind.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und
zur Darstellung im Jahresabschluss
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2021wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB
aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Gemäß den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen für Kapitalgesellschaften
erfolgt die Gliederung der Bilanz gemäß § 266
HGB nach den Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus werden
sämtliche größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch genommen.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung,
die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag
ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB
nicht angegeben. Soweit Wahlrechte für Angaben in der
Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde
die Angabe im Anhang gewählt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an den
ertragsteuerlichen Vorschriften unter Beachtung der
Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die
nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Aufgrund der Einstellung des Geschäftsbetriebs der
PRP Solutions GmbH, erfolgt der Ansatz und die Bewertung der
Bilanzpositionen zum beizulegenden gemeinen Wert unter
Auflösungs- und Liquidationsaspekten.
In diesem Zusammenhang waren Rückstellungen
für Abfindungen in Höhe von TEUR 142,
Mietverpflichtungen in Höhe von TEUR 58,6 und
Lagerhaltungskosten TEUR 231 zu berücksichtigen.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterliegen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Bewertung der
Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und
Waren erfolgt zu Anschaffungskosten nach dem
Durchschnittsverfahren unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert
angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben.
Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos, für
Zinsaufwendungen und für Nachlässe wird eine
Pauschalwertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr
sind in Euro umgerechnet und mit dem Devisenkassamittelkurs
am Bilanzstichtag bewertet. Forderungen mit einer
Restlaufzeit von über einem Jahr werden zum
Entstehungskurs bzw. zum niedrigeren Stichtagskurs bewertet.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem
Jahr werden zum Entstehungskurs bzw. zum höheren
Stichtagskurs bewertet.
Die
liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.
Als
aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.
Rückstellungen werden für alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Die Bewertung erfolgt zum notwendigen Erfüllungsbetrag.
Dabei werden Rückstellungen mit einer Laufzeit von
über einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten
sieben Jahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
bewertet.
Soweit
GuV-Posten auf Fremdwährungsforderungen oder
-verbindlichkeiten beruhen, erfolgt ihre Bewertung zu dem am
Entstehungstag maßgeblichen Wechselkurs.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt:
Die planmäßigen Abschreibungen im
Anlagevermögen werden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu Euro
800 werden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit
einem darüber liegenden Wert werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände abgeschrieben.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im
Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der Darstellung
des Jahresabschlusses
Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im
Vergleich zum Vorjahr.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Alle
Forderungen haben - wie auch im Vorjahr - eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind
Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 0,00
(Vorjahr: TEUR 429,2).
Eigenkapital, Schuldposten und Passive
Rechnungsabgrenzungsposten
Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital
beträgt 25.000,00 Euro.
Die Gesellschaft ist zum Stichtag
bilanziell überschuldet. Eine bilanzielle
Überschuldung bedeutet nicht zwingend, dass die
Gesellschaft auch im insolvenzrechtlichen Sinne
überschuldet ist. Eine insolvenzrechtliche
Überschuldung liegt vor, wenn das zum Zeitwert bewertete
Vermögen der Gesellschaft die bestehenden
Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die
Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen
überwiegend wahrscheinlich.
Obwohl die Gesellschaft zum Bilanzstichtag als
überschuldet und seit 2019 bis heute einen großen
Verlust erleidet , der seit 2020 im Wesentlichen durch die
Corona-Pandemie verursacht wird, ist die Gesellschaft nicht
überschuldet im Sinne des Insolvenzrechts. Die
Print-Rite Gruppe garantiert für bzw. stellt eine
ausreichende finanzielle Unterstützung bereit, um die
Gesellschaft in die Lage zu versetzen, ihre finanziellen
Verpflichtungen zumindest für den Abwicklungszeitraum
bis zum 31.12.2024 vollständig zu erfüllen.
Basierend auf dieser Grundlage, geht die
Geschäftsführung davon aus, dass das Unternehmen
während des Abwicklungszeitraums zahlungsunfähig
sein wird. Sollte der zusätzliche Liquidiätsbedarf
der PRP Solutions GmbH nicht durch entsprechende finanzielle
Mittel der Print Rite Gruppe gedeckt sein, müsste die
PRP Solutions GmbH Insolvenz anmelden.
Der Bilanzgewinn (Bilanzverlust) beinhaltet einen
Verlustvortrag in Höhe von
Euro -20.165.766,26 (Vorjahr: Euro -15.258.911,05).
Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der
in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten.
|
Verbindlichkeiten zum 31.12.2021
|
|
| Gesamtbetrag |
TEuro 23.029,9 (Vorjahr
TEuro 21.478,4) |
| davon mit einer
Restlaufzeit |
|
| = 1 Jahr |
TEuro 15.804,8 (Vorjahr
TEuro 14.253,3) |
| 1 - 5 Jahre |
TEuro 7.225,0 (Vorjahr
TEuro 7.225,0) |
| > 5 Jahre |
TEuro 0,0 (Vorjahr TEuro
0,0) |
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro
22.627 TEUR (Vorjahr 12.051 TEUR) enthalten.
Gewinn- und Verlustrechnung
Im Geschäftsjahr 2021 wurden zusätzlich
außerordentliche Aufwendungen aus
Währungsumrechnungsverlusten (TEUR 911),
Rückstellungen für Verpflichtungen aus
Lagergebühren und Verschrottungskosten (TEUR 251) sowie
für Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen (TEUR 41) erfasst.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte im
Jahresdurchschnitt 9 Arbeitnehmer.
Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB und
§ 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen, bestanden
zum Bilanzstichtag nicht.
Die
sonstigen finanziellen Verpflichtungen der
Gesellschaft gemäß § 285 Nr. 3a HGB belaufen
sich zum Bilanzstichtag auf TEuro 59. Hierbei handelt es sich
um Gebäudemietverpflichtungen im Zusammenhang mit der
Schließung des Geschäftsbetriebs mit Wirkung ab
Anfang Februar 2022.
Der Name und Sitz des
Mutterunternehmens mit dem kleinsten
Konsolidierungskreis lautet: Print-Rite Holdings Limited,
Hong Kong, China.
Hannover, den 8. August
2023
Geschäftsführer
gez.
Steven Weedon
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.08.2023
festgestellt. |