Tiny Tony
GmbH
Hagen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
396,00 |
1.264,00 |
| I.
Sachanlagen |
396,00 |
1.264,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
993.108,27 |
1.420.853,91 |
| I.
Vorräte |
956.634,59 |
1.357.885,28 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
23.074,47 |
35.218,04 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.399,21 |
27.750,59 |
| Summe
Aktiva |
993.504,27 |
1.422.117,91 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
48.360,80 |
21.255,24 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
28.744,76 |
27.385,54 |
| III.
Jahresüberschuss |
27.105,56 |
-1.359,22 |
| B.
Rückstellungen |
4.839,00 |
3.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
940.304,47 |
1.397.862,67 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
908.573,43 |
1.367.002,99 |
| Summe
Passiva |
993.504,27 |
1.422.117,91 |
Anhang (01.01.-31.12.2016)
1. Allgemeine Angaben
Die Tiny Tony GmbH hat ihren Sitz in Hagen und ist
eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hagen
unter der Nr. HR B 8933.
Der Jahresabschluss der Tiny Tony GmbH für das
Geschäftsjahr 2016 ist unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256a und der
§§ 264 bis 288 HGB in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie der
Sondervorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.
Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen
Kriterien ist die Gesellschaft als eine kleine
Kapitalgesellschaft anzusehen. Von den vorgesehenen
größenabhängigen Erleichterungen wurde
teilweise Gebrauch gemacht.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des
Vorjahres wurden beibehalten.
Die Grundsätze der Darstellungsstetigkeit wurden
gewahrt. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung
des Unternehmens ausgegangen.
Der Jahresabschluss wurde in EURO aufgestellt. Soweit
Bilanzpositionen ursprünglich auf fremde Währung
lauteten, wurden diese zum Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag gem. § 256a HGB bewertet.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der linearen Methode entsprechend der voraussichtlichen
betrieblichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die
Höchstsätze der steuerlichen AfA-Tabellen
vorgenommen.
Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten in
Höhe von 150,01 € - 410,00 € wurden im Jahr
der Anschaffung sofort abgeschrieben und im Jahr des
Zugangs ein Abgang unterstellt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Börsen- oder
Marktpreise am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt, wobei das Fifo-Verfahren als
Verbrauchsfolgeverfahren gewählt wurde. Für
Verwendungsrisiken wurden angemessene Wertberichtigungen
auf die Vorräte vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert
ausgewiesen worden. Den in den Forderungen aufgrund von
Lieferungen und Leistungen enthaltenen Ausfallrisiken wird
gegebenenfalls durch die Bildung angemessen dotierter
Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Die Bank- und Kassenguthaben wurden mit dem
Nominalwert angesetzt.
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie
Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem
Bilanzstichtag darstellen. Sie werden mit dem anteiligen
Nennwert der vor dem Bilanzstichtag geleisteten Zahlungen
aktiviert:
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie
wurden in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt und ermittelt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit den von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Zinsen nach § 253 Abs. 2 HGB
abgezinst. Zum aktuellen Bilanzstichtag wurden lediglich
Archivierungsrückstellungen abgezinst.
Die Verbindlichkeiten wurden zu Ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
3.1 Entwicklung des Anlagevermögens
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus
dem Anlagespiegel ersichtlich, der als Anlage zum Anhang
beigefügt ist.
3.2 Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital beträgt 50.000,00
€ und ist voll eingezahlt.
3.3 Gewinnvortrag
Ein etwaiger Gewinn- oder Verlustvortrag ist der
Bilanz zu entnehmen.
3.4 Angaben zu den Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 30.180,55 EUR (Vorjahr
30.859,68 EUR). Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR (Vorjahr 0,00 EUR).
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
betragen 0,00 EUR (Vorjahr 0,00 EUR).
3.5 Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse wurden entsprechend der
Neudefinition des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des
BilRUG erfasst.
3.6 Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 2-3
Arbeitnehmer ohne Geschäftsführung
beschäftigt.
4. Sonstige Pflichtangaben
4.1 Angaben zu den Geschäftsführern, zu
Beteiligungsverhältnissen u.ä.
Während des abgelaufenen
Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der
Gesellschaft durch folgende Personen geführt:
Herrn Zhou, Xuewu (Beruf: Geschäftsführer,
Befreiung von § 181 BGB)
Die Angaben zu den
Geschäftsführervergütungen unterbleibt mit
Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB.
Auf die Angabe des Eigenkapitals und des
Jahresergebnisses der Gesellschaft wird mit Hinweis auf
§ 286 Abs. 3 Satz 2 HGB verzichtet.
4.2 Weitere Angaben (Haftungsverhältnisse,
Eventualverbindlichkeiten, sonstige
Verpflichtungen)
Haftungsverbindlichkeiten i.S.d. § 251 HGB
liegen nicht vor, sodass auch diesbezügliche Angaben
zu Sicherheiten und Pfandrechten sowie zu den Gründen
der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme nicht
erforderlich sind.
4.3 Ergebnisverwendung
Das Jahresergebnis 2016 in Höhe von
27.105,56 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Die Gesellschafter behalten sich vor, zu einem
späteren Zeitpunkt über eine
Gewinnausschüttung zu beschließen.
4.4 Nachtragsbericht
Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2016 sind
keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
4.5 Angaben zur Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 30.08.2018 festgestellt.
Der Jahresabschluss wurde am 30.08.2018
unterzeichnet.
Hagen, den 30.08.2018
gez. Zhou, Xuewu
|