Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 38625
Eingetragen
1.3.2019
Branche
Herstellung von BüromöbelnHerstellung von KüchenmöbelnVeredlung von Holzwaren
Gegenstand
Planung, Herstellung, Vertrieb und Montage von Inneneinrichtungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Mirko Martin Hunger
seit 1.3.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 4 angezeigt

01640 Coswig
12.250 €
49.00%
01465 Dresden
12.250 €
49.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

M&S Hunger GmbH

Ottendorf-Okrilla

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 261.312,53 239.075,77
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 38.388,00 41.934,00
II. Sachanlagen 216.060,21 191.611,45
III. Finanzanlagen 6.864,32 5.530,32
B. Umlaufvermögen 373.439,54 788.899,93
I. Vorräte 225.389,46 644.023,53
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 107.642,25 125.809,89
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 40.407,83 19.066,51
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.366,30 4.841,89
Aktiva 639.118,37 1.032.817,59

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 122.189,04 131.345,96
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 97.189,04 106.345,96
davon Gewinnvortrag 106.345,96 105.107,02
B. Rückstellungen 18.804,40 12.283,70
C. Verbindlichkeiten 498.124,93 889.187,93
Summe Passiva 639.118,37 1.032.817,59

Anhang

I. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Die Kapitalgesellschaft ist beim Amtsgericht Dresden unter der HRB Nummer 38625 eingetragen. Die Gesell­schaft weist zum Abschluss­stich­tag die Größen­merk­ma­le ei­ner kleinen Gesell­schaft gemäß § 267 Abs.1 HGB auf .

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264ff. HGB und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Interesse einer besseren Über­sichtlichkeit sind in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert.

Bei der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wird unverändert das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewandt. In der Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ergaben sich keine Veränderungen.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde dieser Vermerk in den Anhang aufgenommen.

II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter wurden mit den Anschaffungskosten aktiviert und li­near entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Der Firmenwert wird aufgrund des über Jahre erworbenen Images, des Kundenstammes und des Know Hows der Mitarbeiter über eine Laufzeit von 15 Jahren abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und soweit ab­nutzbar um planmäßige Absetzungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bei dauerhafter Wertminderung war auf den niedrigeren beizulegenden Wert abzuschreiben.

Selbständig nutz- und bewertbare, abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens deren An­schaffungskosten zwischen 250,00 EUR und 800,00 EUR betrugen, wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau wurden mit den Anschaffungskosten aktiviert.

Entgeltlich erworbene Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten aktiviert. Außerplanmäßige Ab­schreibungen auf den beizulegenden Wert waren nicht vorzunehmen.

Bei den Gegenständen des Umlaufvermögens wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet.

Unfertige Erzeugnisse sowie fertige Erzeugnisse und Waren wurden mit Anschaffungs- und Herstellungs­kosten bewertet. Soweit der Teilwert unter den Anschaffungs- und Herstellungskosten lag, war dieser ent­sprechend den handelsrechtlichen Grundsätzen anzusetzen. In die Herstellungskosten sind neben den Mate­rial- und Fertigungskosten, den Sonderkosten der Fertigung, die Materialgemeinkosten, soweit angemessen und notwendig, die Fertigungsgemeinkosten, soweit angemessen und notwendig und die Kosten der allge­meinen Verwaltung sowie die Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen und Aufwendungen für die be­triebliche Altersversorgung einbezogen. Aufwendungen für Fremdkapitalzinsen werden nicht zum Ansatz ge­bracht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem niederen beizu­legenden Wert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden Pauschalwertberichti­gungen in Höhe von 1 v.H. der nicht leistungsgestörten Nettoforderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelberichtigungen vorgenommen.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks wurden zu No­minalwerten angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten werden für die anteilig in das nächste Geschäftsjahr hineinreichenden Auf­wandsanteile, für die im alten Geschäftsjahr Zahlungen geleistet wurden, gebildet.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach ver­nünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag passiviert.

Soweit der Jahresabschluss Posten enthält, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten wurden diese zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet.

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Es bestehen keine Forderungen bzw. sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Gegenüber Gesellschaftern bestehen Forderungen Höhe von 4.533,89 EUR.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betrug zum Bilanz­stich­tag 16.582,60 EUR

IV. SONSTIGE ANGABEN

Haftungsverhältnisse wurden von der M&S Hunger GmbH zugunsten Dritter nicht eingegan­gen.

Einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer im Jahr 2023 waren Herr Steffen Hunger und Herr Mirko Hun­ger. Die Ge­schäfts­füh­rer sind von den Be­schrän­kun­gen des § 181 BGB befreit.

IV. UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES GEM. § 245 HGB

Eingeschlossen in die Unterzeichnung des Jahresabschlusses per 31.12.2023 sind gemäß § 264 i. V. mit § 242 HGB:

Bilanz per 31.12.2023
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Anlagespiegel
Anhang

 

Ottendorf-Okrilla, den 24.03.2024,

gez. die Geschäftsführer Mirko Hunger  und  Steffen Hunger

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.03.2025 festgestellt.

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