M&S
Hunger GmbH
Ottendorf-Okrilla
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
261.312,53 |
239.075,77 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
38.388,00 |
41.934,00 |
| II.
Sachanlagen |
216.060,21 |
191.611,45 |
| III.
Finanzanlagen |
6.864,32 |
5.530,32 |
| B.
Umlaufvermögen |
373.439,54 |
788.899,93 |
| I.
Vorräte |
225.389,46 |
644.023,53 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
107.642,25 |
125.809,89 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
40.407,83 |
19.066,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.366,30 |
4.841,89 |
| Aktiva |
639.118,37 |
1.032.817,59 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
122.189,04 |
131.345,96 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
97.189,04 |
106.345,96 |
| davon
Gewinnvortrag |
106.345,96 |
105.107,02 |
| B.
Rückstellungen |
18.804,40 |
12.283,70 |
| C.
Verbindlichkeiten |
498.124,93 |
889.187,93 |
| Summe
Passiva |
639.118,37 |
1.032.817,59 |
Anhang
I. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Die Kapitalgesellschaft ist beim Amtsgericht Dresden
unter der HRB Nummer 38625 eingetragen. Die
Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Gesellschaft gemäß § 267 Abs.1 HGB auf
.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. und
§§ 264ff. HGB und den ergänzenden
Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Interesse
einer besseren Übersichtlichkeit sind in der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten
gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang gesondert
aufgeführt und erläutert.
Bei der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
wird unverändert das Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewandt. In der
Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
ergaben sich keine Veränderungen.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde dieser Vermerk in
den Anhang aufgenommen.
II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Entgeltlich erworbene
immaterielle Wirtschaftsgüter wurden mit den
Anschaffungskosten aktiviert und linear entsprechend
ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Der
Firmenwert wird aufgrund des über Jahre erworbenen
Images, des Kundenstammes und des Know Hows der Mitarbeiter
über eine Laufzeit von 15 Jahren abgeschrieben.
Das
Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten aktiviert und soweit abnutzbar
um planmäßige Absetzungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen. Bei dauerhafter Wertminderung war auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abzuschreiben.
Selbständig nutz- und bewertbare, abnutzbare
bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
deren Anschaffungskosten zwischen 250,00 EUR und
800,00 EUR betrugen, wurden gemäß § 6 Abs.
2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau wurden mit
den Anschaffungskosten aktiviert.
Entgeltlich erworbene
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
aktiviert. Außerplanmäßige
Abschreibungen auf den beizulegenden Wert waren nicht
vorzunehmen.
Bei den Gegenständen des
Umlaufvermögens wurde das strenge
Niederstwertprinzip beachtet.
Unfertige Erzeugnisse sowie
fertige Erzeugnisse und Waren wurden mit
Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Soweit
der Teilwert unter den Anschaffungs- und Herstellungskosten
lag, war dieser entsprechend den handelsrechtlichen
Grundsätzen anzusetzen. In die Herstellungskosten sind
neben den Material- und Fertigungskosten, den
Sonderkosten der Fertigung, die Materialgemeinkosten,
soweit angemessen und notwendig, die
Fertigungsgemeinkosten, soweit angemessen und notwendig und
die Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie die
Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen und
Aufwendungen für die betriebliche
Altersversorgung einbezogen. Aufwendungen für
Fremdkapitalzinsen werden nicht zum Ansatz gebracht.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. dem niederen beizulegenden Wert angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden
Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 1 v.H. der
nicht leistungsgestörten Nettoforderungen aus
Lieferungen und Leistungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelberichtigungen
vorgenommen.
Der
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks wurden zu
Nominalwerten angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten werden für die
anteilig in das nächste Geschäftsjahr
hineinreichenden Aufwandsanteile, für die im
alten Geschäftsjahr Zahlungen geleistet wurden,
gebildet.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Steuerrückstellungen und
sonstige Rückstellungen sind in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung
notwendig ist.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
passiviert.
Soweit der Jahresabschluss Posten enthält, denen
Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung
lauten oder ursprünglich auf fremde Währung
lauteten wurden diese zum Devisenkassamittelkurs
umgerechnet.
III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Die Aufgliederung und die Bewegungen des
Anlagevermögens sind dem
Anlagenspiegel zu entnehmen.
Es bestehen keine
Forderungen bzw. sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr.
Gegenüber Gesellschaftern bestehen Forderungen
Höhe von 4.533,89 EUR.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betrug zum
Bilanzstichtag 16.582,60 EUR
IV. SONSTIGE ANGABEN
Haftungsverhältnisse wurden von der M&S
Hunger GmbH zugunsten Dritter nicht eingegangen.
Einzelvertretungsberechtigte
Geschäftsführer im Jahr 2023 waren Herr Steffen
Hunger und Herr Mirko Hunger. Die
Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
IV. UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES GEM. § 245
HGB
Eingeschlossen in die Unterzeichnung des
Jahresabschlusses per 31.12.2023 sind gemäß
§ 264 i. V. mit § 242 HGB:
Bilanz per 31.12.2023
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
01.01.2023 bis 31.12.2023
Anlagespiegel
Anhang
Ottendorf-Okrilla, den
24.03.2024,
gez.
die Geschäftsführer Mirko Hunger
und Steffen Hunger
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.03.2025
festgestellt.
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