Horn GmbH
i.L.
Gelsenkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
133.031,15 |
178.681,57 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.140,36 |
46.531,09 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
126.890,79 |
132.150,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
133.031,15 |
178.681,57 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
123.523,37 |
127.234,35 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
102.234,35 |
50.138,46 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.710,98 |
-52.095,89 |
| B.
Rückstellungen |
800,00 |
11.707,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.707,78 |
39.740,22 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
0,00 |
33.007,24 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
8.707,78 |
6.732,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
133.031,15 |
178.681,57 |
Anhang
Liquidator: Dirk Horn
Die Gesellschaft wurde zum 01.01.2019 aufgelöst.
Angaben zur Buchführung
Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden
von der Gesellschaft mit Hilfe elektronischer
Datenverarbeitung erfasst und über das Programm
Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV
ausgewertet. Die entwicklunge des
Anlagevermögens wird mit Hilfe des Programms ANLAG der
DATEV eG bearbeitet. Neben einer genauen Beschreibung des
einzelenen Gegenstandes
wird ein Nachweis über das Anschaffungsdatum,
den Anschaffungspreis sowie alle weiteren Verkehrszahlen,
insbesondere die Abschreibung geführt.
Angabe zur Bilanzierung
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist
in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß
entwickelt. Die Gesellschaft bilanziert-soweit
zulässig- unter Beachtung der steuerlichen
Ansatzvorschriften. Sie hat die Bilanzierungsmethode
gegenüber dem Vorjahr
nicht geändert.
Angaben zur Bewertung
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche
Beweretungswahlrechte wahr und übernimmt diese -
soweit zulässig- in ihre Bilanz. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethode wurde beibehalten.
Alle am Bolanzstichtag bestehenden Risiken- soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren- ist durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen.Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag
entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem
Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind
nicht zu verzeichnen.
sonstige Berichtsbestandteile
Gelsenkirchen, den 25.11.2020 gez. Dirk Horn
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.11.2020 festgestellt.
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