Uro
Solutions GmbH
Nieder-Olm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
AKTIVA
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Euro |
Gesamtjahr/Stand
Euro |
Euro |
Vorjahr
Euro |
| A. Ausstehende Einlagen
auf das gezeichnete Kapital |
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12.500,00 |
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12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
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| I. Sachanlagen |
15.196,00 |
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33.387,00 |
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| II. Finanzanlagen |
0,00 |
15.196,00 |
1.245,00 |
34.632,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
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| I. Vorräte |
104.503,81 |
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110.852,98 |
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| II. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
120,68 |
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177,48 |
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| III. Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten |
1.423,78 |
106.048,27 |
1.589,26 |
112.619,72 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
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873,43 |
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485,66 |
| E.Nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
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267.493,70 |
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235.069,63 |
| Summe Aktiva |
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402.111,40 |
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395.307,01 |
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PASSIVA
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Euro |
Gesamtjahr/Stand
Euro |
Euro |
Vorjahr
Euro |
| A. Eigenkapital |
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| I. Gezeichnetes
Kapital |
25.000,00 |
|
25.000,00 |
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| II. Verlustvortrag |
-260.069,63 |
|
-196.818,08 |
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| III.
Jahresfehlbetrag |
-32.424 |
|
-63.251,55 |
|
| IV. Nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
267.493,70 |
0,00 |
235.069,63 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
|
3.230,00 |
|
1.595,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
|
398.881,40 |
|
393.712,01 |
| Summe Passiva |
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402.111,40 |
|
395.307,01 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2009
Grundlagen der Rechnungslegung
| ― |
Der vorliegende Jahresabschluss
wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
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| ― |
Die Bilanz sowie die Gewinn- und
Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen
des HGB gem. §§ 266, 275 HGB
gegliedert.
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| ― |
Die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.
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Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die Wertansätze in der Bilanz der Uro Solutions
GmbH zum 31.12.2008 wurden unverändert als
Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Im
Vorjahresabschluss wurde unter den Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten eine
Darlehensverbindlichkeit in Höhe von 95.642,24 Euro
ausgewiesen, die nicht gegenüber einem Kreditinstitut
besteht. Im Jahresabschluss zum 31.12.2009 wird diese
Darlehensverbindlichkeit in Höhe von 95.142,24 unter
den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Der
Vorjahresausweis wurde angepasst.
| ― |
Die
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen entsprechend der
Nutzungsdauer angesetzt. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden entsprechend den steuerlichen
Vorschriften vorgenommen. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis
150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr
als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als
Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter
erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift
des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre
abgeschrieben.
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| ― |
Der
Warenbestand wurde mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
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| ― |
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.
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| ― |
Der
Kassenbestand und Guthaben bei
Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
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| ― |
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
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| ― |
Die
Rückstellungen beinhalten sämtliche,
nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung
erkennbaren Risiken.
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| ― |
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
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Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
| ― |
Haftungsverhältnisse i. S.
d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht
bestanden.
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Sonstige finanzielle Verpflichtungen
| ― |
Zum Bilanzstichtag bestanden
keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
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Geschäftsführung
| ― |
Während des abgelaufenen
Geschäftsjahres lag die Führung der
Geschäfte unverändert bei Herrn Ulf
Herrmann, Nieder-Olm.
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Übrige Angaben
| ― |
Die Uro Solutions GmbH ist am
Bilanzstichtag in Höhe von 267.493,70 Euro
bilanziell überschuldet. Zur Vermeidung einer
insolvenzrechtlichen Überschuldung sind für
Darlehen von Herrn Ulf Herrmann, Frau Gesine Herrmann
und Herrn Holger Arras von insgesamt 366.780,75 Euro
jeweils ein Rangrücktritt erklärt worden.
Ein Insolvenztatbestand der Überschuldung liegt
am Bilanzstichtag nicht vor.
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| ― |
Die Voraussetzungen des §
264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses
Jahresabschlusses nicht vor.
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| ― |
Soweit dieser Anhang keine
Angaben über sonstige, nach den §§ 264
ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte
enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht
vorgelegen.
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Nieder-Olm, den 21. Dezember
2010
Ulf
Herrmann, Geschäftsführer
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