Fairkauf
Mannheim gGmbH
Mannheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
121.481,00 |
150.895,00 |
| I.
Sachanlagen |
121.481,00 |
150.895,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
335.997,33 |
206.044,62 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
87.522,26 |
102.655,70 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
642,78 |
| II.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten |
248.475,07 |
103.388,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
457.478,33 |
356.939,62 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
255.658,36 |
158.377,94 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
33.279,00 |
33.279,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
192.379,36 |
95.098,94 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
25.674,00 |
35.209,00 |
| C.
Rückstellungen |
91.690,57 |
82.227,32 |
| D.
Verbindlichkeiten |
84.455,40 |
81.125,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
457.478,33 |
356.939,62 |
Anhang
1
.
Allgemeine Angaben
Die Fairkauf Mannheim gGmbH hat ihren Sitz in
Mannheim. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Mannheim unter HRB 10227 eingetragen.
2
.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der
Fairkauf Mannheim gGmbH wurde nach den handelsrechtlichen
Vorschriften für alle Kaufleute (§§ 238 -
263 HGB) und den ergänzenden Vorschriften für
kleine Kapitalgesellschaften (§ 264 ff HGB) erstellt.
Die Gliederung wurde um Besonderheiten des
Gemeinnützigkeitsrechts erweitert.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die abnutzbaren Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger, der betrieblichen
Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungen bilanziert.
Hierbei enthalten die Anschaffungskosten auch
Nebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten.
Anschaffungskostenminderungen werden abgesetzt.
Bei den Vermögensgegenständen inkl.
Softwarelizenzen werden die Abschreibungen nach der
linearen Methode (pro rata temporis) vorgenommen. Die
Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens werden ebenfalls nach der linearen
Methode (pro rata temporis) vorgenommen. Geringwertige
Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten bis zu einem
Netto-Wert von € 800,00) werden im Zugangsjahr in
voller Höhe abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Der Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen
zur Finanzierung des Sachanlagevermögens wird
jährlich entsprechend der Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
aufgelöst.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Um die finanzökonomische Deckungslücke der
katholischen Zusatzversorgungskasse (KZVK) zu
schließen, wurde ursprünglich für die Jahre
2016 bis 2040 (25 Jahre) ein zusätzlicher
"Finanzierungsbeitrag" von den Mitgliedern erhoben. Dieser
betrug 258 Mio. € per annum und wurde
verursachungsgerecht zwischen allen Mitgliedern aufgeteilt.
Die Berechnung der finanzökonomischen
Deckungslücke durch die KZVK basiert auf folgenden
Grundlagen:
· Für die ersten 15
Kalenderjahre i.H.v. 2,88 v. H. (gemäß § 5
Abs. 3 DeckRV zum 31.12.2015).
· Rechnungszins für die darauf
folgenden Kalenderjahre i.H.v. 3,25 v. H.
· Die biometrischen
Rechnungsgrundlagen beruhen auf den Richttafeln 2005 G von
Klaus Heubeck mit folgenden Modifikationen:
1. Altersverschiebung 9 Jahre, d. h. für jeden
Geburtsjahrgang werden die rechnungsmäßigen
Ausscheidewahrscheinlichkeiten des 9 Jahre später
geborenen Jahrgangs unterstellt.
2. Es werden 60 v. H. der rechnungsmäßigen
Invalidisierungswahrscheinlichkeiten angesetzt.
· Das Renteneintrittsalter wurde
einheitlich auf 63 Jahre (versicherungstechnischer Wert)
festgelegt.
· Zusätzlich wurden 1,0 v. H.
per annum der erwarteten jährlichen laufenden
Rentenzahlungen als Verwaltungskosten berücksichtigt.
Aufgrund einer Satzungsänderung der KZVK werden
für die Berechnung der mittelbaren
Pensionsverpflichtung ab dem Jahr 2019 lediglich noch
76 Prozent (196 Mio. € per annum) des
ursprünglichen Finanzierungsbeitrags angesetzt. Dieser
Angleichungsbeitrag wird noch bis zum Jahr 2026 erhoben.
Die vorgenommene Rückstellungsbildung spiegelt die
hieraus abgeleitete Zahlungsverpflichtung
(Arbeitgeberhaftung) wider. Auf Grundlage der Berechnung
wurden im Jahresabschluss 2022 von der bisher gebildeten
Rückstellung in Höhe von 200,00 €
insgesamt 45,51 € in Anspruch genommen. Der
ermittelte Wert wurde mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz von 10 Jahren nach § 253 Abs. 2 S. 1 HGB
abgezinst. Die Rückstellungshöhe beträgt zum
31. Dezember 2023 im Ergebnis 100,00 €
(alternative Rückstellung nach § 253 Abs. 2
S. 2 HGB: 100,00 €). Bei der Bewertung mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz von 7 Jahren
wäre die Rückstellung unverändert bei
100,00 €.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
4. Erläuterungen zur Bilanz
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit
von weniger als einem Jahr.
Das Kapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023
beinhaltet das Stammkapital sowie den
Rücklagenbestand.
Der ausgewiesene Sonderposten aus Zuschüssen zur
Finanzierung des Sachanlagevermögens wird
jährlich entsprechend der Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens aufgelöst.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten wiesen alle eine Restlaufzeit
von unter einem Jahr aus. Die sonstigen Verbindlichleiten
enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern i.H.v. T€ 2,3
(VJ: T€ 0,0).
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen.
5. Sonstige Angaben
Das Stammkapital wird alleinig durch den
Gesellschafter, den Caritasverband Mannheim e.V., gehalten.
Gemeinschaftlich vertretungsberechtigte
Geschäftsführer der Fairkauf Mannheim gGmbH sind
Frau Stefanie Paul und Herr Manfred Spachmann. Der
Caritasverband Mannheim e.V. wird durch den CV-Vorstand in
der Gesellschafterversammlung der Fairkauf Mannheim gGmbH
vertreten.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres 2023 beschäftigten Arbeitnehmer
nach Köpfen beträgt 25 (Vj. 28). In dieser Zahl
sind sowohl die Voll- und Teilzeitkräfte als auch die
Aushilfen erfasst.
Die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4
HGB wurde in Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem
Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, liegen
nicht vor.
Die Geschäftsführung hat vorgeschlagen den
Jahresüberschuss in Höhe von T€ 97,3
der Gewinnrücklage zuzuführen.
Mannheim, 4. März
2024
gez.
Stefanie Paul, Geschäftsführerin
gez.
Manfred Spachmann, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.04.2024
festgestellt.
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