Flowlogitech Förderelemente GmbH
Marienmünster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
41.601,00 |
33.737,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
276,00 |
| II.
Sachanlagen |
41.599,00 |
33.461,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
632.993,87 |
353.442,56 |
| I.
Vorräte |
170.683,16 |
69.456,65 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
460.288,57 |
278.672,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.022,14 |
5.313,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
965,00 |
301,22 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
76.038,89 |
203.343,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
751.598,76 |
590.824,58 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.002,00 |
25.002,00 |
| II.
Bilanzverlust |
101.040,89 |
228.345,80 |
| davon
Verlustvortrag |
228.345,80 |
221.614,34 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
76.038,89 |
203.343,80 |
| B.
Rückstellungen |
82.775,61 |
51.145,18 |
| C.
Verbindlichkeiten |
668.823,15 |
539.679,40 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
442.341,51 |
298.691,66 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
226.481,64 |
240.987,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
751.598,76 |
590.824,58 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Flowlogitech Förderelemte GmbH hat ihren
Sitz in Marienmünster und ist beim Amtsgericht
Paderborn im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nummer
HRB 11629 eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches
(HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
GmbH-Gesetzes (GmbHG)] und des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB aufgestellt.
Bei der Aufstellung der Bilanz sowie des Anhangs
werden die Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften gemäß
§§ 274a sowie 288 Abs. 1 HGB in
Anspruch genommen.
Auf die Aufstellung eines Lageberichtes hat die
Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1
Satz 4 HGB verzichtet.
Bei der Offenlegung werden die
Erleichterungsvorschriften gemäß § 266
Abs. 1 Satz 3 HGB bezüglich der Bilanz sowie
die Erleichterungsvorschriften gemäß
§ 326 HGB in Anspruch genommen.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene und selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert
und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen,
entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Der
Abschreibungszeitraum entspricht den Nutzungsdauern
der Anlagegüter. Die Abschreibungen auf Zugänge
des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig
vorgenommen. In die Herstellungskosten selbsterstellter
Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu
niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen
Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus
schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe, des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3. Angaben zur Bilanz
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten umfassen solche gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von EUR 100.964,04.
4.
Sonstige Angaben
Mitarbeiter
Während des Geschäftsjahres waren
durchschnittlich 8 Mitarbeiter beschäftigt.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2018 -
31.12.2018
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 100.964,04 EUR.
1.1.2017 -
31.12.2017
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 100.964,04 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Marienmünster, den 05. Juli 2019
(gez.) Bertholf Wolff
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.07.2019 festgestellt.
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