SCHUK Consulting GmbH
Ulm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Firma der Gesellschaft lautet SCHUK Consulting GmbH. Die Gesellschaft hat ihren
Sitz in Ulm. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB HRB 746200
eingetragen.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 12, 266 ff. HGB).
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BiIRUG)
wurden beachtet. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff.
HGB aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung (§§ 264, 274a, 276, 288 Abs. 1
HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unter Berücksichtigung der Unternehmensfortführung
angewandt. Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) nach
den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches
und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,
Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind - bis auf die erhaltenen Anzahlungen, die mit den unfertigen
Leistungen verrechnet wurden - grundsätzlich nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen
nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung
des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden
nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst
wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Geschäftsvorfälle in fremder Währung wurden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen
und Verbindlichkeiten in Fremdwährung wurden mit dem Euroreferenzkurs am Bilanzstichtag
bewertet (§ 256a HGB). Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt
der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern
sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen (lineare Methode) vermindert.
Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 HGB). Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. In Geschäftsjahr angeschaffte, bewegliche Gegenstände bis zu einem Wert von EUR 150,00
wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. Für geringwertige Anlagengegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis
EUR 800,00 wurde für das Geschäftsjahr 2023 das Wahlrecht gem. § 6 Abs. 2 EStG ausgeübt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände
wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden
durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Der Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit
nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Eigenkapital Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen Die Rückstellungen wurden für alle ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurde
allen erkennbaren Risiken ausreichend Rechnung getragen. Die Rückstellungen wurden
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gewinn- und Verlustrechnung Aufwendungen und Erträge werden auf das Geschäftsjahr periodengerecht abgegrenzt.
Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Das Anlagevermögen wird mit den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten
angesetzt. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände betragen EUR 661.449,76 (Vorjahr:
EUR 535.180,81); sie haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Gezeichnetes Kapital Das Stammkapital beträgt am Bilanzstichtag unverändert EUR 930.000,00 (Vorjahr: 30.000,00). Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betragen EUR 39.500,00 (Vorjahr: EUR 44.500,00)
und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben. Es wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten betragen insgesamt EUR 2.884.499,19 (Vorjahr: EUR 2.742.307,26). Von den Verbindlichkeiten sind EUR 1.405.711,69 (Vorjahr: EUR 1.305.740,91) innerhalb
eines Jahres fällig. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditistituten betragen EUR 54.014,52 (Vorjahr: EUR
64.833,28). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen EUR 400.463,18 (Vorjahr:
EUR 234.045,58). Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 951.233,99 (Vorjahr: EUR 1.007.990,90) In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
EUR 246.417,85 (Vorjahr: EUR 554.870,38), Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit in Höhe von EUR 325.923,02 (Vorjahr: 210.333,32), Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von EUR 1.478.787,50 (Vorjahr: EUR 1.435.437,50) enthalten.
Die Gesellschafterdarlehen werden mit 3 v.H. verzinst; Tilgungen waren im Berichtsjahr
nicht zu verzeichnen. Mit der Gesellschafterin wurde der Rangrücktritt in Höhe von
EUR 1.415.000,00 vereinbart. Die übrigen Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte
gesichert. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2
HGB) aufgestellt. Sonstige Pflichtangaben Am Bilanzstichtag bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Faktoringkosten,
Leasingkosten sowie Unterbringungskosten für Personal in Höhe von jährlich rd. EUR 500.000,00
für die nächsten 5 Jahre. Die durchschnittliche Zahl der im Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitnehmer betrug
312,00 (Vorjahr: 271,00).
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch:
Ruben Manuel Vieira *07.03.1986, Vöhringen bis 17.05.2023 Rene Krusche *23.11.1976, Jülich bis 17.05.2023 Akin Onay *25.05.1981, Steinheim an der Murr ab 17.05.2023 Die Geschäftsführer Krusche und Vieira waren gemeinschaftlich zur Vertretung berechtigt.
Der Geschäftsführer Onay ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Von den Erleichterungen der §§ 274 a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Ulm, den 31.03.2025 zez. Akin Onay
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025 festgestellt.
|