SCHUK Consulting GmbH

Keltergasse 5, 89073 Ulm, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 746200
Vorher
Schuk Consulting GmbH
Eingetragen
18.4.2017
Branche
UnternehmensberatungArchitekturbüros für Orts-, Regional- und LandesplanungArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Planung und Beratung zu Industriedienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Akin Onay
seit 17.5.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
930.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

SCHUK Consulting GmbH

Ulm

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

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Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 96.932,00 123.277,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 96.930,00 123.275,00
B. Umlaufvermögen 946.737,99 567.062,78
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 661.449,76 535.180,81
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 285.288,23 31.881,97
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.706,37 5.257,55
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.871.622,83 2.091.209,93
Aktiva 2.923.999,19 2.786.807,26
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Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 930.000,00 30.000,00
II. Verlustvortrag 2.121.209,93 922.991,78
III. Jahresfehlbetrag 680.412,90 1.198.218,15
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 1.871.622,83 2.091.209,93
B. Rückstellungen 39.500,00 44.500,00
C. Verbindlichkeiten 2.884.499,19 2.742.307,26
Summe Passiva 2.923.999,19 2.786.807,26

Anhang

Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Firma der Gesellschaft lautet SCHUK Consulting GmbH. Die Gesellschaft hat ih­ren Sitz in Ulm. Sie ist im Han­dels­re­gis­ter des Amtsge­richts Ulm un­ter HRB HRB 746200 ein­ge­tra­gen.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesell­schaft im Sin­ne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresab­schluss ange­wendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesell­schaften geltenden Vor­schriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 12, 266 ff. HGB). Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf­gestellt. Die Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BiIRUG) wurden beachtet.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufge­stellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufge­stellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung (§§ 264, 274a, 276, 288 Abs. 1 HGB) des Jahres­ab­schlus­ses wurden teilweise in Anspruch genommen.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unter Berücksichtigung der Unternehmens­fortführung angewandt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewen­deten Bi­lan­zierungs- und Bewertungsgrundsätze (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) nach den für kleine Kapital­gesellschaften gel­ten­den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschrif­ten des GmbH-Gesetzes auf­ge­stellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungs­posten, Auf­wendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind - bis auf die erhaltenen Anzahlungen, die mit den unfertigen Leistungen verrechnet wurden - grundsätz­lich nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträ­gen verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals so­wie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilan­ziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vor­an­gegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden wur­den einzeln bewer­tet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Ab­schlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwi­schen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung wurden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Ver­bindlichkeiten in Fremdwährung wurden mit dem Euroreferenzkurs am Bilanzstichtag be­wertet (§ 256a HGB).
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendun­gen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung be­rücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnut­zung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen (lineare Methode) vermindert.

Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstel­lungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermö­gensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 HGB).
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.
In Geschäftsjahr angeschaffte, bewegliche Gegenstände bis zu einem Wert von EUR 150,00 wurden im Jahr der An­schaffung in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt.
Für geringwertige Anlagengegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00 wurde für das Geschäftsjahr 2023 das Wahlrecht gem. § 6 Abs. 2 EStG ausgeübt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstän­de
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätz­lich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwert­berichtigungen be­rück­sichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pau­schalwertberichtigung berücksichtigt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Der Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanz­stichtag darstellen.

Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden für alle ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurde allen er­kenn­baren Ri­siken ausreichend Rechnung getragen. Die Rückstellungen wurden nach vernünfti­ger kauf­männischer Beur­teilung ermittelt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gewinn- und Verlustrechnung
Aufwendungen und Erträge werden auf das Geschäftsjahr periodengerecht abgegrenzt.

Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen wird mit den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände betragen EUR 661.449,76 (Vorjahr: EUR 535.180,81); sie ha­ben ei­ne Rest­lauf­zeit von bis zu ei­nem Jahr.
Gezeichnetes Kapital
Das Stammkapital beträgt am Bilanzstichtag unverändert EUR 930.000,00 (Vorjahr: 30.000,00).
Rückstellungen
Die sons­ti­gen Rück­stel­lun­gen be­tra­gen EUR 39.500,00 (Vorjahr: EUR 44.500,00) und ent­spre­chen den zu er­war­ten­den Aus­ga­ben. Es wur­den alle er­kennbaren Ri­si­ken berücksich­tigt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten betragen insgesamt EUR 2.884.499,19 (Vorjahr: EUR 2.742.307,26).
Von den Verbindlichkeiten sind EUR 1.405.711,69 (Vorjahr: EUR 1.305.740,91) in­ner­halb ei­nes Jah­res fäl­lig.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditistituten betragen EUR 54.014,52 (Vorjahr: EUR 64.833,28).
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen EUR 400.463,18 (Vorjahr: EUR 234.045,58).
Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 951.233,99 (Vorjahr: EUR 1.007.990,90)
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 246.417,85 (Vorjahr: EUR 554.870,38), Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR 325.923,02 (Vorjahr: 210.333,32), Ver­bindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 1.478.787,50 (Vorjahr: EUR 1.435.437,50) ent­halten. Die Gesellschafterdarlehen werden mit 3 v.H. verzinst; Tilgungen waren im Berichtsjahr nicht zu verzeichnen. Mit der Gesellschafterin wurde der Rangrücktritt in Höhe von EUR 1.415.000,00 vereinbart.
Die übri­gen Verbindlich­keiten sind nicht durch Pfand­rechte oder ähnliche Rechte ge­sichert.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufge­stellt.
Sonstige Pflichtangaben
Am Bilanzstichtag bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Faktoringkosten, Leasingkosten sowie Unterbringungskosten für Personal in Hö­he von jähr­lich rd. EUR 500.000,00 für die nächsten 5 Jahre.
Die durchschnittliche Zahl der im Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitnehmer betrug 312,00 (Vorjahr: 271,00).

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch:

Ruben Manuel Vieira *07.03.1986, Vöhringen bis 17.05.2023
Rene Krusche *23.11.1976, Jülich bis 17.05.2023
Akin Onay *25.05.1981, Steinheim an der Murr ab 17.05.2023
Die Geschäftsführer Krusche und Vieira waren gemeinschaftlich zur Vertretung berechtigt. Der Geschäftsführer Onay ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Von den Erleichterungen der §§ 274 a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

sonstige Berichtsbestandteile


Ulm, den 31.03.2025
zez. Akin Onay


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025 festgestellt.

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