GLORY Handels GmbHLiquidiert
Tulpenweg 11, 52222 Stolberg (Rheinland), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Reinhold Grot seit 10.12.2010 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GLORY Handels GmbHStolbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 02.12.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2010 zum 31. Dezember 20101. Angaben zur Bilanzierung Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von §§ 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft befindet sich ab dem 02.12.2010 in Liquidation. Bei der erstmaligen Anwendung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH- Gesetzes zu beachten. Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst. Das Inventarverzeichnis ist von der Geschäftsführung unterzeichnet. An der Erfassung der Vorräte habe ich nicht mitgewirkt. Neben dem auf der Grundlage des Handelsrechts erstellten Jahresabschluss wurde für den gleichen Abschlusszeitraum eine den Vorschriften des Steuergesetzes entsprechende Steuerbilanz gefertigt. Diese Steuerbilanz dient lediglich zur Einreichung beim Finanzamt und ist diesem Bericht nicht beigefügt. 2. Angaben zur Bewertung Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden wegen der Liquidation unter Durchbrechung des Going-Concern-Prinzips zu Zerschlagungswerten durchgeführt. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung - soweit sie nicht bereits dort gemacht wurden - und er gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig wieder. Die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir im Erläuterungsteil ausführlich besprochen. Auf weitergehende Erläuterungen im Anhang wird hingewiesen. Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen des HGB. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Bei der Berechnung der Herstellungskosten wurden folgende Kosten berücksichtigt: - Material- und Fertigungskosten sowie die Sonderkosten der Fertigung (Aktivierungspflicht gem. § 255 Abs. 2 HGB) - Materialgemeinkosten, soweit angemessen und notwendig (Aktivierungswahlrecht gem. § 255 Abs. 2 HGB) - Fertigungsgemeinkosten, soweit angemessen und notwendig (Aktivierungswahlrecht gem. § 255 Abs. 2 HGB) Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen. Abweichendes wird im nachfolgenden Abschnitt beim jeweiligen Posten dargestellt. 3. Erläuterungen zur Bilanz Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel in der Anlage zu diesem Anhang zu entnehmen. Der Betrag der Forderungen und der Sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr beläuft sich auf EUR 0,00 ( Vorjahr: EUR 0,00 ). Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie für die Erstellung der Steuererklärungen sowie die Kosten für die Aufbewahrungspflicht von Geschäftsunterlagen. Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ergibt sich wie folgt:
4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine periodenfremden Aufwendungen enthalten. 5. Sonstige Angaben Geschäftsführer / Liquidator: Reinhold Grot, Stolberg Befreiung von § 181 BGB Alleinvertretungsbefugt
Stolberg, den 23. Dezember 2011 GLORY Handels GmbH Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23.12.2011 |
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