Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 747925
Eingetragen
17.2.2014
Branche
Reparatur und Instandhaltung von MaschinenReparatur und Instandhaltung von SchienenfahrzeugenReparatur und Instandhaltung von sonstigen zivilen Beförderungsmitteln a. n. g.
Gegenstand
Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Maschinen und Anlagen sowie von Getriebetechnik und Förderbandtechnik.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Mike Andreas Sukatsch
seit 22.6.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Corinna Alghisi
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Corinna Alghisi
71277 Rutesheim
12.500 €
50.00%
71277 Rutesheim
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

AVG-Industrieservice GmbH

Rutesheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2022 bis zum 31.10.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

129.337,00

63.833,00

II. Finanzanlagen

50,00

50,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

520.490,78

542.021,90

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

13.623,18

2.872,37

C. Rechnungsabgrenzungsposten

704,48

582,04

Summe Aktiva

664.205,44

609.409,31



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag

270.091,24

234.837,09

III. Jahresüberschuss

78.838,58

35.254,15

B. Rückstellungen

57.823,00

49.156,00

C. Verbindlichkeiten

232.452,62

265.162,07

Summe Passiva

664.205,44

609.409,31

Anhang

A. ALLGEMEINE ANGABEN

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der AVG-Industrieservice GmbH wurde auf der Grund­lage der Rech­nungsle­gungsvor­schrif­ten des Handels­gesetz­buchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beach­ten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im An­hang gemacht werden können, sind überwiegend im Anhang aufge­führt.

II. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: AVG-Industrieservice GmbH

Firmensitz laut Registergericht: Rutesheim

Registereintrag: 17. Februar 2014

Registergericht: Stuttgart

Register-Nr.: HRB 747925

III. Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

-. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

a) Gliederung (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB)

Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht.

b) Vorjahreszahlen

Die Betragsangaben für das Vorjahr sind in allen Fällen vergleichbar.

B. GRUNDSÄTZE DER BILANZIERUNG UND BEWERTUNG (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

I. Bilanzierungsmethoden (§ 246 bis § 251 HGB)

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rech­nungs­ab­gren­zungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit ge­setzlich nichts an­de­res bestimmt ist (§ 246 Abs. 1 HGB).

2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrech­net (§ 246 Abs. 2 HGB).

3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungs­abgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend auf­gegliedert (§ 247 Abs. 1 HGB).

4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Ge­schäfts­betrieb dauernd zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB).

5. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

6. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden.

7. Unter der Bilanz zu vermerkende Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse beste­hen nicht (§ 251 HGB).

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewer­tungs­methoden im We­sentlichen übernommen werden.

II. Bewertungsmethoden (§ 252 bis § 256 HGB)

1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB).

2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegan­gen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Ab­schluss­stich­tag ein­zeln be­wer­tet worden (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).

4. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn die­se erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresab­schlus­ses be­kannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 und 5 HGB).

5. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:

a) Anlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ange­setzt und, soweit abnutz­bar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch not­wendige Gemeinko­sten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibun­gen ein­bezogen.

Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungs- oder Her­stellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Ver­mö­gens­ge­gen­stand voraussichtlich genutzt wird (amtliche Abschreibungstabellen, kür­zeste Nut­z­ungs­dauer).

Der Altbestand und die Zugänge wurden linear abge­schrieben.

Bei den sonstigen Zugängen wurde die Abschreibung zeitanteilig entsprechend den jeweiligen Zugangsmonaten vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw. Herstel­lungskosten bis € 250 wurden im Jahr des Zugangs so­fort voll ab­ge­schrie­ben und als Werkzeuge und Kleingeräte behandelt.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

- Genossenschaftsanteile zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert ange­setzt.

b) Umlaufvermögen

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, soweit ge­ge­ben, wurden sie auf den niedrigeren Bör­sen- oder Marktpreis abgeschrieben. War ein Börsen- oder Markt­preis nicht fest­stell­bar, so ist auf den beizulegenden Wert bzw. den Marktpreis abge­schrieben wor­den.

Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Ein­zelrisiken wurden durch Abschreibungen (Einzelwertberichtigungen) auf diese For­de­rungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lie­fe­run­gen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksich­tigt.

c) Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr und frühere Ge­schäfts­jahre be­tref­fen­den, noch nicht ver­anlagten Steu­ern.

Rückstellungen wurden gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Hö­he des nach ver­nünf­tiger kaufmännischer Beurtei­lung notwendigen Erfüllungsbe­trags bewertet.

d) Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

6. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunk­ten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB).

7. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).

C. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ

1. Forderungen gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführer

Es wurde den Gesellschaftern und dem Geschäftsführer ein Darlehen / Kontokor­rent­kre­dit ge­währt.

Wesentliche Bedingungen:

Laufzeit: auf unbestimmte Zeit, auf die teilweise kürzere Kün­di­gungsfrist gem. § 43 a GmbHG wird verwiesen.

Zinssatz: 1 Prozent über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB, mit­hin 0,12 % bis 31. Dezember 2022, 1,62 % ab 1. Januar 2023 und 3,12 % ab 1.Juli 2023.

Ausbezahlte Beträge

im Wirtschaftsjahr: Euro 112.967,20

Zurückbezahlte Beträge

im Wirtschaftsjahr: Euro 75.056,91

Saldo am 31. Oktober 2023 Euro 466.604,73

2. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

3. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind

Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beste­hen keine.

D. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. Aperiodische Aufwendungen und Erträge

Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält weder nennenswerte aperiodische Auf­wen­dun­gen noch nennenswerte aperi­odi­sche Er­trä­ge.

E. SONSTIGE ANGABEN

1. Gewinnverwendung

Die Geschäftsführung schlägt für das bis zum 31. Oktober 2023 laufende Wirt­schafts­jahr vor, den Ge­winnvortrag von Euro 270.091,24 und den Jahresüber­schuss von Euro 78.838,58 auf neue Rech­nung vor­zutragen.

2. Geschäftsführer

Vorname Name Wohnort ausgeübter Beruf

Mike Sukatsch Bietigheim-Bissingen Kaufmann

 

Rutesheim, den 22. Januar 2025

gez. Mike Sukatsch

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22. Januar 2025

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