MDSoftware GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mike Andreas Sukatsch seit 22.6.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Corinna Alghisi | 50.00% |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AVG-Industrieservice GmbHRutesheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2022 bis zum 31.10.2023BILANZAKTIVA
AnhangA. ALLGEMEINE ANGABEN
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der AVG-Industrieservice GmbH wurde
auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind überwiegend im Anhang
aufgeführt.
II. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: AVG-Industrieservice
GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Rutesheim
Registereintrag: 17. Februar 2014
Registergericht: Stuttgart
Register-Nr.: HRB 747925
III. Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung
-. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
a) Gliederung (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB)
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem
Vorjahr nicht.
b) Vorjahreszahlen
Die Betragsangaben für das Vorjahr sind in allen
Fällen vergleichbar.
B. GRUNDSÄTZE DER BILANZIERUNG UND BEWERTUNG
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
I. Bilanzierungsmethoden (§ 246 bis § 251 HGB)
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten,
Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit
gesetzlich nichts anderes bestimmt ist
(§ 246 Abs. 1 HGB).
2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet (§ 246 Abs. 2 HGB).
3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert
(§ 247 Abs. 1 HGB).
4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB).
5. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
6. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet worden.
7. Unter der Bilanz zu vermerkende Verbindlichkeiten und
Haftungsverhältnisse bestehen nicht (§ 251
HGB).
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
Wesentlichen übernommen werden.
II. Bewertungsmethoden (§ 252 bis § 256 HGB)
1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres
überein (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB).
2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln
bewertet worden (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
4. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am
Abschlussstichtag realisiert waren (§ 252 Abs. 1 Nr. 4
und 5 HGB).
5. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
a) Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar
zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten
und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen
einbezogen.
Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die
Herstellungskosten einbezogen.
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibung sind die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre
verteilt worden, in denen der
Vermögensgegenstand
voraussichtlich genutzt wird (amtliche
Abschreibungstabellen, kürzeste
Nutzungsdauer).
Der Altbestand und die Zugänge wurden linear
abgeschrieben.
Bei den sonstigen Zugängen wurde die Abschreibung
zeitanteilig entsprechend den jeweiligen Zugangsmonaten
vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis € 250
wurden im Jahr des Zugangs sofort voll
abgeschrieben und als Werkzeuge und
Kleingeräte behandelt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Genossenschaftsanteile zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
b) Umlaufvermögen
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens wurden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt, soweit gegeben,
wurden sie auf den niedrigeren Börsen- oder
Marktpreis abgeschrieben. War ein Börsen- oder
Marktpreis nicht feststellbar, so ist auf
den beizulegenden Wert bzw. den Marktpreis
abgeschrieben worden.
Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden
durch Abschreibungen (Einzelwertberichtigungen) auf diese
Forderungen berücksichtigt. Das allgemeine
Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
c) Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr und frühere
Geschäftsjahre betreffenden,
noch nicht veranlagten Steuern.
Rückstellungen wurden gem. § 253 Abs. 1 Satz 2
HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags bewertet.
d) Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
6. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden (§ 252 Abs.
1 Nr. 5 HGB).
7. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten (§
252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).
C. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ
1. Forderungen gegenüber Gesellschaftern und
Geschäftsführer
Es wurde den Gesellschaftern und dem
Geschäftsführer ein Darlehen /
Kontokorrentkredit gewährt.
Wesentliche Bedingungen:
Laufzeit: auf unbestimmte Zeit, auf die teilweise
kürzere Kündigungsfrist gem. § 43
a GmbHG wird verwiesen.
Zinssatz: 1 Prozent über dem Basiszinssatz gem.
§ 247 BGB, mithin 0,12 % bis 31. Dezember 2022,
1,62 % ab 1. Januar 2023 und 3,12 % ab 1.Juli 2023.
Ausbezahlte Beträge
im Wirtschaftsjahr: Euro 112.967,20
Zurückbezahlte Beträge
im Wirtschaftsjahr: Euro 75.056,91
Saldo am 31. Oktober 2023 Euro 466.604,73
2. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht.
3. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert sind
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert sind, bestehen keine.
D. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
1. Aperiodische Aufwendungen und Erträge
Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält weder
nennenswerte aperiodische Aufwendungen noch
nennenswerte aperiodische Erträge.
E. SONSTIGE ANGABEN
1. Gewinnverwendung
Die Geschäftsführung schlägt für das
bis zum 31. Oktober 2023 laufende Wirtschaftsjahr
vor, den Gewinnvortrag von Euro 270.091,24 und den
Jahresüberschuss von Euro 78.838,58 auf neue
Rechnung vorzutragen.
2. Geschäftsführer
Vorname Name Wohnort ausgeübter Beruf
Mike Sukatsch Bietigheim-Bissingen Kaufmann
Rutesheim, den 22. Januar 2025 gez. Mike Sukatsch Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22. Januar 2025 |
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