Autohaus
Weinhold GmbH
Chemnitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.957.408,43 |
2.129.095,43 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.952.805,38 |
2.124.492,38 |
| III.
Finanzanlagen |
4.602,05 |
4.602,05 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.486.984,11 |
2.194.434,08 |
| I.
Vorräte |
633.061,50 |
1.303.360,35 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
26.521,26 |
72.665,27 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
595.839,05 |
367.850,28 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
258.083,56 |
523.223,45 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.431,94 |
22.447,96 |
| Aktiva |
3.452.824,48 |
4.345.977,47 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.079.773,73 |
1.064.008,56 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
180.000,00 |
180.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
81.806,70 |
81.806,70 |
| III.
Gewinnrücklagen |
16.397,83 |
16.397,83 |
| IV.
Gewinnvortrag |
785.804,03 |
708.564,49 |
| V.
Jahresüberschuss |
15.765,17 |
77.239,54 |
| B.
Rückstellungen |
108.186,66 |
149.784,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.264.864,09 |
3.132.184,91 |
| Passiva |
3.452.824,48 |
4.345.977,47 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
1. Grundlegende Angaben zum Unternehmen und zur
Bilanzierung
Die Autohaus Weinhold GmbH hat ihren Sitz in
Chemnitz. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Chemnitz unter HR B 11065 eingetragen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
nach § 264 i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung
des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und unter
Berücksichtigung der Bestimmungen des GmbHG
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Aufstellung des Jahresabschlusses (§§ 266
Abs. 1, 276, 288 HGB) wurden teilweise in Anspruch
genommen.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind im Anhang aufgeführt.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten- bzw. Herstellungskosten
unter Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibungen
ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen erfolgen
dabei grundsätzlich linear.
Die in der Position "Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung" enthaltenen
Vermögensgegenstände mit einem Wert von
150 € bis 1.000 € wurden
übereinstimmend mit steuerlichen Regelungen
(§ 6 Abs. 2a EStG) in einem
Sammelposten erfasst, der jährlich zu 20 %
gewinnmindernd aufgelöst wird.
Im vorangegangenen Geschäftsjahr angeschaffte
geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
bis zu 800 € wurden im Zugangszeitpunkt sofort
vollständig abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen wurden gemäß § 253
Abs. 1 HGB mit den Anschaffungskosten bilanziert.
Die Bewertung der
fertigen Erzeugnisse und Waren erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB). Für die
Ermittlung der Anschaffungskosten wird - wie im Vorjahr -
die Einzelbewertung für Fahrzeuge angewandt.
Hinsichtlich der Ermittlung der Anschaffungskosten bei
Ersatzteilen und Zubehör wird entsprechend dem Vorjahr
die Durchschnittsmethode angewandt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Der
Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
werden zu Nominalwerten angesetzt.
Ausgaben, soweit sie Aufwand für einen Zeitraum
nach dem Bilanzstichtag darstellen, wurden als
aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
Latente Steuern werden auf zeitliche Unterschiede
zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen
Wertansätzen gebildet, sofern sich diese in
späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen.
Im Fall einer sich insgesamt ergebenden Steuerentlastung
wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1
Satz 2 HGB Gebrauch gemacht. Gemäß dem
Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB werden die
latenten Steuern saldiert ausgewiesen.
Die
Steuerrückstellungen und
sonstigen
Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist
(§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Die
Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
3. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung
3.1 Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände betragen, wie im Vorjahr,
weniger als ein Jahr.
3.2 Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestehen in Höhe von TEUR 2.031,1 (Vj.: TEUR
2.853,3). Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr bestehen in öhe von TEUR 181,6 (Vj.: TEUR
188,6). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren bestehen in Höhe von TEUR 52
(Vj.: TEUR 94).
Der Gesamtbetrag der gesicherten Verbindlichkeiten
beträgt TEUR 1.639,9.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von TEUR 290,9 (Vj.: TEUR 293,4).
4. Sonstige Pflichtangaben
4.1 Beschäftigte Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr wurden nach § 267 Abs. 5
HGB durchschnittlich 32,0 Arbeitnehmer beschäftigt.
Die Auszubildenden wurden nicht berücksichtigt (§
285 Nr. 7 HGB).
4.2 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 HGB für Verbindlichkeiten
Dritter bestehen nicht.
Die finanziellen Verpflichtungen aus bestehenden
Leasingverträgen belaufen sich auf rund TEUR 30,2
p.a.. Die finanziellen Verpflichtungen aus den laufenden
Mietverträgen für Betriebsgrundstücke
belaufen sich auf TEUR 104,7 p.a., davon TEUR 90,0 mit
einer Kündigungsfrist von 2 Jahren. Die restlichen
Verpflichtungen haben unterschiedliche unterjährige
Kündigungsfristen.
Chemnitz, 30. Juni 2024
Alica Weinhold
Geschäftsführerin
Karsten Weinhold
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.09.2024
festgestellt.
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