Hans Steffens Graphischer Betrieb GmbHLiquidiert

23730 Neustadt in Holstein, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 53070
Eingetragen
7.6.1993
Branche
Herstellung von TapetenHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung
Gegenstand
die Herstellung von Druckvorlagen und von Drucksachen aller Art sowie die Papierverarbeitung.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Hans Steffens Graphischer Betrieb GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 35.546,00 49.593,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 121,00 121,00
II. Sachanlagen 35.425,00 49.472,00
B. Umlaufvermögen 221.927,35 250.415,16
I. Vorräte 1.675,00 4.675,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 195.775,71 245.669,40
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 3.700,00 3.700,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 24.476,64 70,76
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.186,46 4.730,56
Bilanzsumme, Summe Aktiva 262.659,81 304.738,72

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 142.265,29 137.284,54
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnrücklagen 116.000,00 111.000,00
III. Bilanzgewinn 265,29 284,54
davon Gewinnvortrag 284,54 532,97
B. Rückstellungen 22.463,68 15.210,78
C. Verbindlichkeiten 97.930,84 152.243,40
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 72.759,25 116.299,33
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 25.171,59 35.944,07
Bilanzsumme, Summe Passiva 262.659,81 304.738,72

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeiten
II. Haftungsverhältnisse
D. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
II. Vergütungen an die Geschäftsführer

A.   Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

7) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.

5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse  ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 16,67 % und 33,33 % Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter € 800,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Abgang dargestellt.

7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9)  Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeiten

 Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im branchenüblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalt gesichert. 

II. Haftungsverhältnisse

 Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Sonstige Angaben

I. Vergütungen an die Geschäftsführer

 In 2019 wurden an den Geschäftsführer, Herrn Christian Steffens, Vergütungen in Höhe von insgesamt € 55.276,08 gezahlt.

II.  Geschäftsführungsorgane

 Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Christian Steffens geführt.

sonstige Berichtsbestandteile

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wird hiermit versichert.

Hamburg, den 08.03.2021

   gez. Christian Steffens                                 
          (Geschäftsführer)                                                                              

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.03.2021 festgestellt.

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