PR.Markgräfler Bau Aktiengesellschaft
Lörrach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
13.183.614,79 |
15.428.657,21 |
| I.
Sachanlagen |
10.988.387,26 |
13.197.429,68 |
| II.
Finanzanlagen |
2.195.227,53 |
2.231.227,53 |
| B.
Umlaufvermögen |
823.536,61 |
311.773,34 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
393.379,48 |
261.184,10 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
430.157,13 |
50.589,24 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.075,06 |
4.841,81 |
| Aktiva |
14.009.226,46 |
15.745.272,36 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.473.797,64 |
3.260.358,57 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
500.000,00 |
500.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
50.000,00 |
50.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
2.210.358,57 |
2.676.980,29 |
| IV.
Jahresüberschuss |
713.439,07 |
33.378,28 |
| B.
Rückstellungen |
343.303,03 |
144.968,97 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.192.125,79 |
12.339.944,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
4.442.125,79 |
1.339.944,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
5.750.000,00 |
11.000.000,00 |
| Passiva |
14.009.226,46 |
15.745.272,36 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des Aktien-Gesetzes
beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung und bei der Offenlegung (§§
288,326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch
genommen.
Die Gliederung hat sich gegenüber dem Vorjahr
nicht verändert.
Soweit für die Beurteilung der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Bilanz Angaben notwendig sind,
verweisen wir auf die eingereichten Unterlagen.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauern zu
dienen.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten vermindert um lineare Abschreibung
angesetzt.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag bewertet.
Vorstand war im Berichtsjahr Herr Rolf Eichin
sonstige Berichtsbestandteile
Lörrach 09.12.2024
gez. Rolf Eichin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.12.2024
festgestellt.
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