TerraNova
Energy GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
201.438,00 |
291.363,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
201.436,00 |
291.361,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.687.883,50 |
107.299,66 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.307.863,85 |
77.064,69 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
380.019,65 |
30.234,97 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.557,52 |
4.559,73 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
1.147.699,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.892.879,02 |
1.550.922,09 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
45.753,59 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
41.307,00 |
41.307,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
2.139.432,47 |
939.432,47 |
| III.
Verlustvortrag |
2.128.439,17 |
1.714.005,74 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
6.546,71 |
414.433,43 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
1.147.699,70 |
| B.
Rückstellungen |
2.650,00 |
2.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.159.922,47 |
1.548.360,19 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.097.878,68 |
1.491.574,80 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
36.880,62 |
35.633,45 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
684.552,96 |
161,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.892.879,02 |
1.550.922,09 |
X. Anhang
Der vorstehende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt und den
entsprechenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt
worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Absatz 2 HGB
aufgestellt. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in
Kontenform nach § 266 HGB.
Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen
Durchbrechung der Bilanzkontinuität durch die
erstmalige Anwendung des BilMoG, stimmen die
Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des
vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Alle Vermögensgegenstände uns Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es erfolgte eine
vorsichtige Bewertung der einzelnen
Geschäftsvorfälle. Alle vorhersehbaren Risiken
und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden
sind, wurden berücksichtigt. Dies gilt auch für
diejenigen Risiken, die erst zwischen dem Abschlussstichtag
und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind.
Bei der Bewertung der einzelnen bilanziellen
Positionen wurde von einer Geschäftsfortführung
ausgegangen. Im Einzelfall ergeben sich folgende
Bewertungsansätze:
Bilanzierungsposition
|
Bewertungsansatz
|
Sachanlagevermögen
|
Zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um die
planmäßige (ggf.
außer-planmäßige) Abschreibung. Die
Abschreibung erfolgte pro-rata-temporis.
|
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
|
Bewertung zum Nennwert,
vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung
des strengen Niederstwertprinzips.
|
Sonstige
Vermögensgegenstände
|
Nennwertbewertung,
vermindert um Wertbe-richtigungen, Einhaltung des
strengen Niederstwertprinzip.
|
Bank- und Kassenbestand
|
Nominalwertbewertung.
|
Rückstellungen
|
Bewertung der
Rückstellung erfolgte jeweils in Höhe des
nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit
einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden nach
ihrer Restlaufzeit entsprechend abgezinst.
|
Verbindlichkeiten
|
Die Bewertung erfolgte
zum Erfüllungsbetrag.
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Rechnungsabgrenzung
|
Diese wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
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Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlung erfasst. In allen
notwendigen Fällen wurde eine laufzeitabhängige
Abgrenzung der Kosten vorgenommen.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen
ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen unter
anderem die Kosten für die Erstellung und Offenlegung
des vorliegenden Jahresabschlusses sowie für die
Anfertigung der betrieblichen Steuererklärungen.
Erweiterte Prüfungspflicht nach § 267 HGB
Gemäß den geltenden Größenklassen
des § 267 HGB ist die Gesellschaft als kleine
Kapitalgesellschaft einzugruppieren. Eine Pflicht zur
Betriebsprüfung im Sinne des § 316 HGB entsteht
somit nicht.
sonstige Berichtsbestandteile
Düsseldorf, den 03.05.2021
gez. Marc Buttamann (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.05.2021 festgestellt.
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