Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt/Oder HRB 4466
Eingetragen
3.11.2005
Branche
Einzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Vertrieb von Neu- und Gebrauchtwagen sowie Kraftfahrzeugserviceleistungen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Margitta Sladowski
seit 3.11.2005
Geschäftsführer
Michael Sladowski
seit 3.11.2005
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Autohaus Sladowski GmbH

Wandlitz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

BILANZ



AKTIVA

Jahr
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1,00

1,00

II. Sachanlagen

201.480,90

218.061,90

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

19.912,58

60.822,06

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

9.823,82

11.969,14

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

26.767,38

17.007,63

C. Rechnungsabgrenzungsposten

260,61

446,92

D. Aktive latente Steuern

17.582,00

21.150,00

nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

52.831,98

80.475,55

Summe Aktiva

328.660,27

409.934,20



PASSIVA

Jahr
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

50.600,00

50.600,00

II. Verlustvortrag

-131.075,55

-143.867,63

III. Jahresüberschuss

27.643,57

12.792,08

nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

52.831,98

80.475,55

B. Rückstellungen

7.224,65

5.938,90

C. Verbindlichkeiten

321.435,62

273.845,22

Summe Passiva

328.660,27

409.934,20

ANHANG

rechtliche Verhältnisse

Firma: Autohaus Sladowski GmbH

Sitz: Wandlitz, OT Klosterfelde

Stammkapital: 50.600,00 €

Eintragung: Handelsregister Frankfurt/Oder HRB 4466 FF

Geschäftsjahr: Kalenderjahr

Gegenstand der Unternehmung: Vertrieb von Neu- und Gebrauchtwagen sowie Kraftfahrzeugserviceleistungen

Gesellschafter: Margitta Sladowski, Michael Sladowski

Geschäftsführer: Margitta Sladowski, Michael Sladowski

Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) beachtet. Bei der Gliederung der Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden Posten, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Anlagevermögen:

Das nicht abnutzbare Anlagevermögen wird grds. mit den Anschaffungskosten ausgewiesen. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände waren nicht auszuweisen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Software) wurden aktiviert und nach ihrer geschätzten Nutzungsdauer abgeschrieben. Das abnutzbare materielle Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich linearer Abschrei-bungen ausgewiesen. Wertige angeschaffte Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 1.000 € wurden in Sammelposten eingestellt und analog der Nutzungsdauer über 5 Jahre abgeschrieben.

Umlaufvermögen:

Vorräte (Waren und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) und in Ausführung befindliche Aufträge wurden grds. mit geschätzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten zum Ansatz gebracht. Erkennbare Wertminderungen wurden durch angemessene Abschläge berücksichtigt.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit Vorsicht bewertet. Drohende Ausfälle führten zu Ausbuchungen. Kassen- und Bankbestände wurden mit den ausgewiesenen Nominalwerten aufgeführt.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden berücksichtigt.

Die aktiven latenten Steuerbeträge weisen noch erwartete Ertragsteuerersparnisse der nächsten 4 bis 5 Folgejahre auf Grund noch vorhandener steuerlich Verlustvorträge bei der Körperschaftsteuer (5 Jahre) und bei der Gewerbesteuer (3 Jahre) unter Beachtung der Höhe der Verlustvorträge und erwarteter Erträge analog der letzten Jahre aus.

Rückstellungen:

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen wurden im notwendigen Umfang gebildet. Diese ungewissen Verbindlichkeiten glieden sich im Wesentlichen wie folgt:

Sonstige Rückstellungen: 1,6 T€

Rückstellung für Personalkosten: 0,7 T€

Rückstellung für Gewährleistung: 2,9 T€

Rückstellung für Abschluss- und Prüfungskosten: 2,0 T€

Verbindlichkeiten:

Verbindlichkeiten wurden (soweit zulässig) mit den Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gliedern sich im Wesentlichen wie folgt:

Verblk. gg. Kreditinstituten: 17,5 T€, Laufzeit < 5 Jahre, mit Besicherung

Verblk. aus Eigenkapitalhilfe: 162,4 T€, Laufzeit < 5 Jahre, mit Besicherung

Verblk. gg. Finanzamt: 12,3 T€, Laufzeit < 1 Jahr, ohne Besicherung

Verblk.. gg. Personal: 6,0 T€, Laufzeit < 1 Jahr, ohne Besicherung

Verblk. aus L.+L.: 16,8 T€, Laufzeit < 1 Jahr, z.T. mit Besicherung

Verblk. gg. Gesellschaftern: 106,7 T€, Laufzeit < 5 Jahre, ohne Besicherung

Sonstige Pflichtangaben:

Die Firma ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Anhanges wurde Gebrauch gemacht (§ 288 I HGB-E). Die Gesellschaft hat am Bilanzstichtag neben Eigenkapitalhilfedarlehen (Stand 162,4 T€) von den Gesellschaftern 106,7 T€ als Fremdkapital erhalten.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung:

Der Jahresüberschuss wird zum 01.01.2019 den Verlustvortrag mindern.

 

Wandlitz, den 25. September 2019

gez. Margitta Sladowski

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 25. September 2019

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