Hamacher
& Schieffer GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
90.527,50 |
104.448,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
71.086,00 |
70.917,00 |
| II.
Sachanlagen |
19.341,50 |
33.431,00 |
| III.
Finanzanlagen |
100,00 |
100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.233.458,45 |
1.093.593,45 |
| I.
Vorräte |
39.138,51 |
42.373,69 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
619.176,59 |
416.594,45 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
575.143,35 |
634.625,31 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.936,66 |
8.936,66 |
| D.
Aktive latente Steuern |
115.599,00 |
115.959,00 |
| Aktiva |
1.448.521,61 |
1.322.937,11 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
283.215,61 |
253.852,81 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
8.768,09 |
8.768,09 |
| III.
Gewinnvortrag |
185.365,82 |
|
| IV.
Jahresüberschuss |
64.081,70 |
|
| V.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
|
220.084,72 |
| B.
Rückstellungen |
548.887,52 |
620.292,59 |
| C.
Verbindlichkeiten |
616.418,48 |
448.791,71 |
| Passiva |
1.448.521,61 |
1.322.937,11 |
Anhang zum
31. Dezember 2023
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 264 I, 267, 274a, 276, 288 HGB Gebrauch
gemacht.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Die Gesellschaft ist unter der Firma Hamacher
& Schieffer GmbH mit Sitz in Köln im
Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer
HRB 34113 eingetragen.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis EUR 800,00 wurden aus
Vereinfachungsgründen in Anlehnung an § 6 II 1
EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis EUR 250,00 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa 4 EStG
im Erwerbsjahr als sofort abzugsfähige
Betriebsausgaben berücksichtigt.
Bei den
Finanzanlagen wurden die Anteilsrechte und
Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren
beizulegenden Werten und die Ausleihungen
grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit dem Nominalwert angesetzt.
Die
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen werden nach der PUC-Methode unter
Verwendung der "Richttafeln 2018 G" ermittelt. Für die
Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche
Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 10 Jahren
von 1,82 % (Vj. 1,78 %) verwendet . Die erwarteten Lohn-
und Gehaltssteigungen wurden mit 0,00 % p. a.
prognostiziert.
Die Pensionsverpflichtung wurde mit
Vermögensgegenständen, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und die
ausschließlich der Erfüllung dieser
Pensionsverpflichtung dienen (Planvermögen) gem.
§ 246 II S. 2 HGB verrechnet. Der beizulegende
Zeitwert des Planvermögens beträgt 119.165 EUR.
Dieser stimmt mit den Anschaffungskosten und dem
Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden
überein.
Unter Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Art. 67
Abs. 1 Satz 1 EGHGB wird der sich aus der Änderung der
Rückstellungsbilanzierung nach §§ 249 Abs. 1
Satz 1, 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ergebende
Zuführungsbetrag über den Höchstzeitraum von
15 Jahren gleichmäßig verteilt.
Das Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 Satz 2
EGHGB wird insoweit in Anspruch genommen, als der ansonsten
durch die erstmalige Anwendung der
Bewertungsgrundsätze des § 253 Abs. 1 HGB
[i. d. F. des BilMoG] aufzulösende Betrag bis
zum 31. Dezember 2024 wieder zugeführt werden
müsste.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwert
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer werden 15 Jahre festgelegt.
Angaben zu Forderungen gegenüber
Gesellschaftern
Der Wert der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf 122,38 EUR
(Vorjahr: 90,00 EUR).
Pensionsrückstellungen
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach
dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr in Höhe von
11.274,00 EUR. Dieser Betrag unterliegt der
Ausschüttungssperre.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden
|
EUR
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
651.959,00
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte
|
120.871,00
|
verrechnete Aufwendungen
|
26.090,87
|
verrechnete Erträge
|
1.706,93
|
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 616.418,48
EUR (Vorjahr: 440.531,71 EUR).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00
EUR (Vorjahr: 8.260,00 EUR).
Nicht bilanzierte sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von
59.850,00 EUR sonstige finanzielle Verpflichtungen.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 6.
Unterschrift der Geschäftsführung
Peter Graeff
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Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.06.2024
festgestellt.
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