FHT Fertig-Haustechnik GmbH
Selbe AdresseWärme- und Kältehandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manfred Hower seit 20.6.2024 | Prokura |
Marcel Meyer seit 25.5.2022 | Prokura |
Oliver Peter Brand seit 4.4.2022 | Geschäftsführer |
Günter M. Mans seit 21.1.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 25.21% | |
| 25.21% | |
| 25.20% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
STREIF Haus GmbHWeinsheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeines Die STREIF Haus GmbH, Weinsheim (im Folgenden auch "Gesellschaft" genannt), wird im Handelsregister des Amtsgerichts Wittlich unter der Register-Nummer HRB 40844 geführt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt. Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 2 HGB i. V. m. Abs. 4 HGB im Geschäftsjahr 2023 als eine große Kapitalgesellschaft einzustufen. Die Ausweis- und Gliederungsvorschriften wurden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften befolgt. Zur besseren Darstellung der Vermögenslage werden die erhaltenen Anzahlungen offen von den Vorräten abgesetzt (§ 268 Abs. 5 HGB). Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde unverändert das Gesamtkostenverfahren gewählt. Im Jahresabschluss ist eine Vorabgewinnverwendung in Höhe von T€ 3.752 enthalten. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird von dem Grundsatz der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen. Anlagevermögen Die Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten. In die Herstellungskosten werden direkt zurechenbare Kosten (Einzelkosten) sowie angemessene Gemeinkosten einbezogen. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen wurden planmäßige lineare Abschreibungen vorgenommen. Bei den Zugängen im Geschäftsjahr erfolgte die Abschreibung linear pro rata temporis. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Musterhäusern beträgt 15 Jahre. Gebrauchte Musterhäuser werden über eine kürzere, individuelle Restnutzungsdauer abgeschrieben. Für geringwertige Wirtschaftsgüter i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG wurde bis 2017 ein Sammelposten gebildet, der linear über eine Laufzeit von 5 Jahren abgeschrieben wurde. Ab dem Jahr 2018 wurden die geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu Anschaffungskosten in Höhe von netto EUR 800 sofort vollständig abgeschrieben. Durch den technologischen Fortschritt und einen immer schnelleren Wandel, werden ab dem Jahr 2022 die digitalen Wirtschaftsgüter über eine kürzere Dauer abgeschrieben. Umlaufvermögen Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten angesetzt, erhaltene Anzahlungen zum Nominalwert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt. Den erkennbaren Risiken bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wird durch angemessene Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zum Nennwert. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert angesetzt. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Abzinsungen waren nicht vorzunehmen. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten gab es zum Bilanzstichtag keine. Latente Steuern Die Latenten Steuern werden auf temporäre Differenzen von Wertansätzen zwischen Handels- und Steuerbilanz gemäß § 274 HGB gebildet. Eine Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern ist möglich. Ergibt sich insgesamt ein passiver Überhang, ist dieser gemäß § 274 Abs. 1 S. 1 HGB zu bilden. Ein aktiver Überhang kann gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB bilanziert werden. Der Berechnung liegen die zum Realisationszeitpunkt erwarteten Steuersätze zu Grunde, die am Bilanzstichtag gültig bzw. bereits verabschiedet sind. Das Wahlrecht zur Bilanzierung eines aktiven Überhangs wurde ausgeübt. III. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (1) Anlagevermögen Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände im Jahr 2023 ist in der Anlage zum Anhang dargestellt. (2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit über einem Jahr in Höhe von T€ 388 (VJ: T€ 388) enthalten. Alle anderen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit unter einem Jahr. (3) sonstige Rückstellungen Der Ausweis betrifft insbesondere Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, Rechts- und Prozesskosten sowie Tantieme. (4) Verbindlichkeiten
Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten aus erhaltenen Kundenzahlungen in Höhe von T€ 34.576 (VJ: T€ 42.187). Kundenzahlungen, die nicht auf die eigene Wertschöpfung und Gewinnmarge, sondern auf Leistungen Dritter (Subunternehmer) entfallen, sind insoweit verfügungsbeschränkt. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in Höhe von T€ 161 (VJ: T€ 435) Finanzverbindlichkeiten. Diese bestehen in Höhe von T€ 161 (VJ: T€ 0) gegenüber Gesellschaftern. (5) Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen mit T€ 54 (VJ: T€ 139) Zinsen gegenüber verbundenen Unternehmen. (6) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Aus dem Ansatz aktiver latenter Steuern auf temporäre Differenzen ergab sich ein Steuerertrag in Höhe von T€ 37 (VJ: T€ 31), der unter dem Posten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ausgewiesen wird. (7) Teilweise Ergebnisverwendung Der Jahresabschluss ist unter teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt. IV. Sonstige Angaben Mitarbeiter Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 17 (VJ: 17) Angestellte und eine (VJ eine) Auszubildende beschäftigt. Haftungsverhältnisse Es besteht eine Kreditvereinbarung zwischen der ADCURAM Fertighaus Gruppe GmbH und der Bayerischen Landesbank, Unicredit Bank AG sowie der Raiffeisenbank International AG vom 25. Oktober 2021, zu der die Streif GmbH, die STREIF Haus GmbH sowie die Schwabenhaus GmbH & Co. KG zum 14. Dezember 2021 als Mitschuldner und Kreditnehmer beigetreten sind und insofern seit dem 14. Dezember 2021 gesamtschuldnerisch mithaften. Bis zum 25. Oktober 2022 war die IKB Deutsche Kreditbank anstelle der Unicredit Bank AG im Bankenkonsortium vertreten. Die Kreditvereinbarung enthält verschiedene Kreditlinien über insgesamt 45 Mio. €. Die Kredite wurden bislang ordnungsgemäß bedient, entsprechend der Vertrags- und Finanzplanung ist mit keiner Inanspruchnahme zu rechnen. Mit Verträgen vom 27. und 31. Januar 2022 wurden diverse Bankkonten der Gesellschaft, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Sachanlagevermögen und bestehende gewerbliche Schutzrechte als Sicherheiten bestellt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen zum Stichtag T€ 1.295 (VJ: T€ 1.597) bei einer Laufzeit bis zu 10 (VJ: 12) Jahren. Von diesen Verpflichtungen sind T€ 474 (VJ: T€ 547) innerhalb eines Jahres fällig. Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Geschäftsführer Herr Günter M. Mans. Dipl. Betriebswirt (FH), Prüm Herr Oliver Brand, Geschäftsführer, Dormagen Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Mutterunternehmen Die STREIF Haus GmbH, Weinsheim, ist mittelbar eine 100 %ige Tochtergesellschaft der ADCURAM Fertighaus Gruppe GmbH, München, die einen Konzernabschluss gemäß § 290 HGB für den kleinsten Kreis der einzubeziehenden Unternehmen aufstellt. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in diesen Konzernabschluss einbezogen. Die ADCURAM Invest GmbH, München, erstellt als oberstes Mutterunternehmen den Konzernabschluss für den größten Kreis der einzubeziehenden Unternehmen. In diesen Konzernabschluss sind die ADCURAM Fertighaus Gruppe GmbH, München und ihre mittelbaren und unmittelbaren Tochtergesellschaften einbezogen. Der Konzernabschluss wird beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht und ist unter www.unternehmensregister.de abrufbar. Ereignisse nach Bilanzstichtag Mit Datum vom 15. Mai 2024 wurde zwischen der ADCURAM Fertighaus Gruppe GmbH, München, als Organträgerin und der STREIF Haus GmbH als Organgesellschaft ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Im Juni 2024 wurde eine Vorabgewinnausschüttung aus dem Jahresergebnis 2023 in Höhe von 2,1 Mio. € beschlossen und ausgeführt. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nicht ergeben. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor den Jahresüberschuss 2023 unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags und der bereits erfolgten Vorabgewinnverwendung auf neue Rechnung vorzutragen.
Weinsheim, 21. Juni 2024 STREIF Haus GmbH Die Geschäftsführung Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen des Unternehmens Die STREIF Haus GmbH hat ihren Sitz in Weinsheim. Die Geschäftstätigkeit umfasst im Wesentlichen den Vertrieb von Fertighäusern, insbesondere der Marke "STREIF". Absatzgebiete der Fertighäuser sind im Wesentlichen Deutschland und Luxemburg. II. Wirtschaftsbericht 2023 1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 1 1.1 Weltwirtschaft Die globale Wirtschaftsproduktion beschleunigte sich im dritten Quartal 2023 dank der Expansionsdynamik in China und den USA. Im Gegensatz dazu sank der globale Warenhandel im vierten Quartal in Folge, stabilisierte sich jedoch zum Jahresende. Die Konsumstruktur der privaten Haushalte normalisierte sich nach dem Ende der Pandemie, wobei Dienstleistungen gegenüber Waren bevorzugt wurden. Unternehmen reduzierten ihre Lagerbestände an Zwischenprodukten nach den Lieferkettenproblemen. Der Preis für Rohöl blieb mittelmäßig stabil, während der Preis für Erdgas seit dem Sommer stieg. Die Inflation in den USA und im Euroraum ging zurück, aber die Arbeitsmärkte blieben angespannt. Entgegen aller Erwartungen verzeichneten die USA eine starke Wirtschaftslage, unterstützt durch private Konsumausgaben. Die Verbraucherstimmung blieb trotz strenger Geldpolitik positiv. Die OECD prognostiziert ein steigendes gesamtwirtschaftliches Defizit von 7,4 % des BIP im Jahr 2023, da die Fiskalpolitik expansiv ist. Dadurch bleibt die Inflationsrate über 3 %. Im Eurogebiet hat sich die Nachfrage der privaten Haushalte aufgrund der schlechteren Reallohnentwicklung abgeschwächt. Der Energiepreisschock des letzten Jahres beeinträchtigte die Industriekonjunktur in den stärksten Regionen Mitteleuropas. Die gesamtwirtschaftliche Produktion blieb vom vierten Quartal 2022 bis zum dritten Quartal 2023 weitgehend unverändert. Dennoch bestehen im Euroraum weiterhin Schwierigkeiten auf den Arbeitsmärkten. Die demografisch bedingte Arbeitskräfteknappheit erhöht Suchkosten und verringert die Rekrutierungschancen für Unternehmen. Mitarbeiter bleiben trotz geringer Arbeitsbelastung eher im Unternehmen. Die Inflationsrate ist zuletzt schnell gesunken und lag im November 2023 nur knapp über dem Zielwert der Europäischen Zentralbank. Die Konjunkturerholung stützt sich hauptsächlich auf private Konsumausgaben. Die Federal Reserve der USA und die EZB werden voraussichtlich ihre Leitzinsen senken. Der weltweite Warenhandel und die Industrieproduktion gewinnen an Dynamik, während Chinas vergleichsweise schwache Wirtschaftsentwicklung dämpfend wirkt. Die Immobilienkrise beeinträchtigt die Einkommen der privaten Haushalte. Realzinsen sind in vielen Ländern höher als vor der Pandemie. Der Zuwachs der Weltproduktion wird von 2,7 % im laufenden Jahr auf 2,0 % im nächsten Jahr und 2,3 % im Jahr 2025 abnehmen. Sowohl entwickelte Länder (von 1,5 % auf 1,0 %) als auch Schwellenländer (von 5,0 % auf 3,8 %) sind betroffen. Die Konjunkturdynamik in Schwellenländern bleibt unverändert, während entwickelte Länder auf 1,5 % Wachstum zurückkehren. Die Prognose für die Weltproduktion wird damit aufgrund verbesserter Einschätzungen für die USA und China nach oben revidiert. Die Inflation nimmt unterschiedlich schnell ab, beeinflusst durch Arbeitsmarktungleichgewichte und gestiegene Energie- und Lebensmittelpreise aufgrund des Ukrainekriegs. Die Erdgasversorgung Europas im Winter 2023/24 ist aufgrund hoher Speicherstände gesichert, und die Energiepreise werden voraussichtlich nicht sprunghaft ansteigen. Die Prognose geht davon aus, dass der Erdgaspreis bis zum Ende des Prognosezeitraums leicht über dem Niveau von Dezember 2023 liegt, was höher ist als vor dem starken Preisschub im Herbst 2021. Die starken Nominallöhne im Euroraum dämpfen den Rückgang der Inflation, ohne sie erneut zu beschleunigen. Reallohnsteigerungen werden die Konjunktur 2024 beleben. Steigende Arbeitskosten erschweren die Suche nach qualifizierten Arbeitskräften. Ein Beschäftigungsabbau könnte die Erholung gefährden. Der Gaza-Krieg hat aktuell keine direkten Auswirkungen auf die Weltwirtschaft, birgt aber Risiken bei anhaltender Eskalation und Intervention anderer Regionalmächte. Die Wahrscheinlichkeit eines Ölpreisschocks wie 1973 ist begrenzt, da die USA als größter Rohölexporteur die Weltmarktpreise beeinflussen können. 1.2 Deutschland Die deutsche Wirtschaft befindet sich im Winter 2023/24 in einer herausfordernden Situation. Der Krieg in der Ukraine, die anhaltend hohen Energiepreise und die Lieferengpässe haben zu einer deutlichen Eintrübung der Konjunktur geführt. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist gemäß der Prognose des DIW Berlin in 2023 um 0,2 Prozent geschrumpft. Die Inflation wird für 2023 mit 5,9 Prozent prognostiziert. Die Industrie leidet unter den hohen Energiepreisen und den Lieferengpässen. Die Bauwirtschaft befindet sich in einer Rezession. Der Dienstleistungssektor wächst noch, aber auch hier ist eine Abkühlung zu spüren. Die Bundesregierung rechnet in ihrem Jahreswirtschaftsbericht mit einem leichten Wirtschaftswachstum von 0,2 Prozent für 2023. Die EU-Kommission jedoch senkte Mitte Februar 2024 ihre Wachstumsprognose für Deutschland in 2023 auf 0,3 Prozent. Für 2024 wird von Wirtschaftsinstituten ein Wachstum von 1,3 bis 1,5 Prozent erwartet. Die Inflation dürfte im Laufe des Jahres 2024 allmählich zurückgehen, aber bis zum Winter 2024 wird sie voraussichtlich deutlich über dem Zielwert der EZB von 2,0 Prozent liegen. Der Krieg in der Ukraine könnte sich weiter verschärfen und zu einem noch größeren Schaden für die deutsche Wirtschaft führen. Die Energiepreise könnten weiter steigen und die Industrie noch stärker belasten. Die Lieferengpässe könnten länger andauern als erwartet. Die Wirtschaft bleibt unter den genannten Bedingungen anhaltend innovativ und wettbewerbsfähig. Der deutsche Arbeitsmarkt ist weiterhin flexibel und gut qualifiziert. 1.3 Entwicklung der deutschen Wirtschaft und der Fertighausbranche 2 Das Jahr 2024 wird für Unternehmen durch eine Reihe von Herausforderungen und Chancen geprägt sein. Die konjunkturellen Rahmenbedingungen bleiben schwierig, mit einem moderaten Wachstum der Weltwirtschaft, aber auch Risiken durch geopolitische Spannungen, hohe Inflation und Lieferengpässe. In Deutschland wird die Wirtschaft im ersten Halbjahr 2024 voraussichtlich schwächer wachsen, bevor sie sich im zweiten Halbjahr erholt. Die Entwicklung der einzelnen Branchen wird jedoch unterschiedlich sein, wobei beispielsweise die Automobilindustrie mit Herausforderungen durch die Transformation zur Elektromobilität konfrontiert ist. Gemäß Konjunkturprognose des IFO-Instituts für Winter 2023/2024 wächst die deutsche Wirtschaft 2024 um 0,9 Prozent. Die privaten Haushalte werden weiterhin den wichtigsten Wachstumsmotor bilden. Bau- und Materialpreise sowie das hohe Zinsniveau führen zu einem Rückgang des realen Neubauvolumens. Der Krieg in der Ukraine stellt anhaltend ein großes Risiko für die deutsche Wirtschaft dar. Die resultierenden hohen Energiepreise werden die Konjunktur voraussichtlich weiter belasten. Lieferengpässe könnten die Produktion weiterhin beeinträchtigen. Die Beschäftigung wird im Jahr 2024 zunehmen, die Arbeitslosenquote entsprechend leicht sinken. Die Inflation wird im Jahr 2024 deutlich zurückgehen, aber weiterhin über dem Zielwert der Europäischen Zentralbank (EZB) von 2 Prozent liegen. Die EZB wird ihren Leitzins im Jahr 2024 anheben. Die Prognose für 2024 des ifo Instituts ist leicht optimistischer als die der Bundesregierung. Die Fertigbaubranche wurde im vergangenen Jahr mit einem historischen Einbruch der Baunachfrage konfrontiert - die Zahl der Baugenehmigungen für Ein- und Zweifamilienhäuser ging um rund 40 Prozent, die Zahl der genehmigten Mehrfamilienhäuser um rund 27 Prozent zurück. Dennoch blickt die Branche nicht ohne Zuversicht in die Zukunft. Zum einen konnte der Marktanteil der Fertigbauweise trotz schwieriger Marktlage weiter gesteigert werden. Zum anderen gibt es leichte Anzeichen, dass sich die Marktentwicklung im laufenden Jahr bessern könnte. Es werden wieder etwas mehr Abschlüsse getätigt und die Stimmung in der Branche hellt sich etwas auf. Der Einbruch bei den Baugenehmigungen für Ein- und Zweifamilienhäuser hat sich im Dezember noch einmal verstärkt. Die Zahl der erteilten Baugenehmigungen rutschte erstmals unter die Marke von 3.500 Häusern pro Monat - eine neuer Negativrekord. Der Fertigbau verzeichnete einen geringeren Rückgang bei den genehmigten Häusern und entwickelte sich minimal besser als der allgemeine Markttrend. Entsprechend stieg der Fertigbauanteil im Dezember leicht. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die Gesamtzahl der genehmigten Ein- und Zweifamilienhäuser im Dezember 2023 um 46,4 % unter dem Niveau des Vorjahresmonats. Der Fertigbau entwickelte sich mit minus 45,9 % besser als der Durchschnitt anderer Bauweisen. Insgesamt wurden im Dezember 3.429 Ein- und Zweifamilienhäuser genehmigt, davon 858 in Fertigbauweise. Der Fertigbauanteil bei Ein- und Zweifamilienhäusern legte im Dezember 2023 im Vergleich zum Vorjahresmonat leicht auf 25 % zu. Im Gesamtjahr 2023 schneidet der Fertigbau mit einem Minus von 38,1 % ebenfalls besser ab als der Gesamtmarkt, wo ein Rückgang um 40,4 % registriert wurde. Insgesamt wurden von Januar bis Dezember 54.781 Ein- und Zweifamilienhäuser genehmigt, davon 13.394 in Fertigbauweise. Der Fertigbauanteil lag von Januar bis Dezember 2023 mit 24,5 % leicht über dem Wert im Vorjahreszeitraum. 2. Geschäftsentwicklung und wirtschaftliche Lage 2.1 Auftragsentwicklung Die Auftragseingänge der vorbehaltsfreien Verträge (ohne Rücktrittsrecht) bei der STREIF Haus GmbH lagen im Geschäftsjahr 2023 bei 57,7 Mio. €. Der vorbehaltsfreie Auftragsbestand zum 31. Dezember 2023 betrug 96,0 Mio. € bei 255 Häusern. Dies entspricht einer Reichweite von über 10 Monaten. 2.2 Kennzahlenentwicklung Die Gesellschaft wird durch die finanziellen Leistungsindikatoren Umsatzerlöse, EBITDA und EBIT gesteuert. Diese haben sich wie folgt entwickelt:
2.3 Ertragslage Im Jahr 2023 gingen die Aufbauzahlen und die Anzahl an Hausübergaben im Vergleich zum Vorjahr leicht zurück. Dadurch, dass der durchschnittliche Umsatz je Haus jedoch deutlich gestiegen ist, konnte der Umsatz - wie im Vorjahr prognostiziert - trotz sinkender Anzahl an Hausübergaben auf 110,1 Mio. € gesteigert werden (VJ 102,3 Mio. €). Das EBITDA und das EBIT konnten im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesteigert werden und lagen somit über der Planung. Das EBITDA stieg von 5.039 T€ auf 9.055 T€, das EBIT von 4.670 T€ auf 8.654 T€. Der Anstieg ist bei einer um 7.829 T€ gestiegenen Gesamtleistung und um 7.272 T€ gestiegenem Materialaufwand vor allem auf den Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 3.430 T€ zurückzuführen. Die Personalkosten bewegen sich auf dem Niveau des Vorjahres. Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist im Wesentlichen dem deutlich geringeren Provisionsaufwand geschuldet, da die Anzahl der Bauvorhaben im Auftragsbestand deutlich gesunken ist. Die genannten Punkte führen dazu, dass das Jahresergebnis vor Vorabgewinnausschüttung mit 6.122 T€ deutlich über dem des Vorjahres (3.193 T€) liegt. 2.4 Vermögens- und Finanzlage Dadurch, dass im Jahr 2023 mehr Häuser an Kunden übergeben wurden, als wir aufgebaut haben, konnte der hohe Bestand an aufgebauten Häusern aus den Vorjahren etwas abgebaut werden. Erhaltene Anzahlungen sind wie im Vorjahr von den nicht abgerechneten Bauleistungen abgesetzt. Die Bilanzsumme hat sich insgesamt um 4.549 T€ reduziert, was im Wesentlichen auf den Rückgang der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um 1.620 T€ auf 6.556 T€ und der liquiden Mittel um 2.763 T€ auf 7.160 T€ zurückzuführen ist. Die geringere Liquidität ist im Wesentlichen auf die Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von Mio. € 2,5 zurückzuführen. Dies führte auf der Passivseite dazu, dass zum Stichtag keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mehr ausgewiesen werden (Vorjahr: 2.507 T€). Aufgrund der im Geschäftsjahr erfolgter Gewinnausschüttungen hat sich das Eigenkapital im Vergleich zum Vorjahr reduziert. Dies führte trotz der Reduzierung der Bilanzsumme zu einem Rückgang der Eigenkapitalquote auf 15,4 % (Vorjahr: 18,5 %). 2.5 Zusammenfassende Beurteilung von Geschäftsverlauf und Lage Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ist insgesamt geordnet. Der Geschäftsverlauf wird von der Geschäftsführung im Jahr 2023 mit mehr als zufriedenstellend bewertet. 3. Produktion, Beschaffung, Investitionen Ein Produktionsbereich ist in der STREIF Haus GmbH nicht vorhanden. Die verkauften Häuser werden von der Streif GmbH hergestellt. Die Materialaufwendungen sind überwiegend durch die bezogenen Leistungen der Streif GmbH bestimmt und liegen aufgrund der gestiegenen Gesamtleistung entsprechend über dem Vorjahresbetrag. Der Bereich der Beschaffung von Dritten reduziert sich im Wesentlichen auf die Beschaffung von Marketing und Werbemaßnahmen. Die Investitionen des Geschäftsjahres betrafen im Wesentlichen Neueinrichtungen in Musterhäusern. 4. Personal Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter liegt mit 17 Angestellten genau auf Vorjahresniveau. Darüber hinaus beschäftigt die STREIF Haus GmbH eine Auszubildende. Die Fluktuation unserer Mitarbeiter ist weiterhin gering. Wir sind sehr bemüht, Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter durch entsprechende Rahmenbedingungen zu verbessern. III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Prognosebericht Die Nachfrage nach Fertighäusern zeigt weiterhin eine abwartende Haltung der Kunden, welche durch die volatilen wirtschaftlichen und geopolitischen Rahmenbedingungen verstärkt wird. Nachdem die Europäische Zentralbank am 6. Juni 2024 den Leitzins erstmals nach fast fünf Jahren leicht um 0,25 Prozentpunkte gesenkt hat, könnten weitere Zinssenkungen die Nachfrage nach Eigenheimen wieder ankurbeln, indem die Finanzierungskosten für Bauherren sinken. Dies könnte eine positive Trendwende für die Branche einleiten, indem es das Vertrauen der Verbraucher stärkt und private Investitionen erleichtert. In den ersten fünf Monaten des Jahres 2024 wurden 124 Häuser aufgebaut und 119 Häuser abgerechnet. Die Zahlen liegen damit leicht unter denen des Vorjahres (127 Häuser bzw. 136 Häuser). Die Auftragseingänge bis Ende Mai 2024 zeigen im Vergleich zum Vorjahreszeitrum einen deutlichen Einbruch der planbaren Verträge auf. Hier spiegelt sich die oben beschriebene Kaufzurückhaltung wider, die im gesamten Bereich der Ein- und Zweifamilienhäuser vorherrscht. Aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen ist im Jahr 2024 nicht mit einer deutlichen Belebung des Kaufinteresses zu rechnen. Planmäßig werden wir im Geschäftsjahr 2024 die Anzahl der aufgebauten sowie der abgerechneten Häuser des Vorjahres deutlich verfehlen. Trotz dieser Rückgänge werden sowohl der Umsatz als auch das EBITDA und das operative Ergebnis (EBIT) aufgrund der in den letzten Jahren durchgeführten Verkaufspreisanpassungen im Vergleich zum Vorjahr nur unterproportional zurückgehen. Für das Geschäftsjahr 2024 planen wir bei einem deutlichen Rückgang der Umsatzerlöse und des EBITDA im Vergleich zum Vorjahr jedoch trotzdem mit einem deutlich positiven operativen Ergebnis (EBIT). Unsere Vorschauplanung für das Geschäftsjahr 2024 zeigt, dass wir mit den aktuellen Kreditlinien die laufende Liquidität für das operative Geschäft sicherstellen können. Die Anzahl der Restarbeiten bei Hausübergabe wird bis zum Jahresende im Vergleich zum Berichtsjahr weiter zurückgehen. 2. Unternehmensspezifische Chancen und Risiken In den kommenden Jahren sieht sich die Fertighausbranche mit einer Reihe Herausforderungen konfrontiert, die eine Anpassung in verschiedenen Bereichen der Unternehmen erfordern, insbesondere die Reduzierung des Mengengerüstes an Häusern in der Produktion bei der gleichzeitigen vertrieblichen Notwendigkeit, die Aktionsfrequenzen mit niedrigeren Einstandspreisen zu erhöhen. Diesen Herausforderungen werden wir mit einer starken Fokussierung auf Effizienzsteigerungen gepaart mit proaktivem Handeln in allen Unternehmensbereichen begegnen. Es gibt aber auch Chancen für die Fertighausbranche. Ein bedeutendes Potenzial liegt in der Erschließung neuer Marktsegmente, wie z. B. umweltbewusste Kunden, die nachhaltige und energieeffiziente Bauweisen bevorzugen. Hier kann unser Unternehmen durch innovative, umweltfreundliche Fertighäuser punkten. Gleichzeitig werden wir unsere Kompetenzen im Geschosswohnungsbau der Gebäudeklasse IV weiter erhöhen und dadurch neue Marktfelder erschließen. Eine weitere Chance Aspekt sind mögliche angekündigte staatliche Förderprogramme, die den Bau von energieeffizienten und nachhaltigen Wohnlösungen unterstützen. Diese Förderungen könnten nicht nur die Nachfrage steigern, sondern auch das Image unseres Unternehmens als einer der Vorreiter im nachhaltigen Bauen stärken. Technologische Fortschritte bieten ebenfalls bedeutende Chancen. Die Integration von Smart-Home-Technologien, die modularen Bauweisen sowie die Digitalisierung unserer gesamten Unternehmensprozesse, könnte unser Produktportfolio attraktiver machen, die Unternehmensabläufe verbessern und gleichzeitig die Effektivität verbessern. Dies würde nicht nur die Kosten senken, sondern auch die Kundenzufriedenheit deutlich erhöhen. Die größte Herausforderung bleibt die wirtschaftliche Unsicherheit, die von unseren Kunden wahrgenommen wird. Eine weitere Verschlechterung der gefühlten Rahmenbedingungen könnte die Investitionsbereitschaft weiter dämpfen und eine Kauflaune im Keim ersticken. Sollte die Kaufzurückhaltung unserer Kunden in den nächsten drei Monaten weiter anhalten, werden wir intensive Konsolidierungsmaßnahmen in allen Bereichen einleiten müssen. Aufgrund des demografischen Wandels könnten sich die Fachkräfteengpässe in Zukunft noch stärker bemerkbar machen. Den saisonal bedingten schwankenden Zahlungsströmen der Baubranche begegnen wir mit einer aktiven Liquiditätssteuerung. Das Kreditrisiko gegenüber den Endkunden ist eher gering, da regelmäßig eine Finanzierungsbestätigung oder eine Bankbürgschaft vorliegt. Rechtliche Auseinandersetzungen mit einigen Bauherren sind bekannt und werden mit entsprechenden Rückstellungen berücksichtigt, stellen jedoch für das Unternehmen keine wesentlichen Risiken dar. Wirtschaftliche Auseinandersetzungen mit wenigen Bauherren sind bekannt und werden soweit möglich ohne die Bemühungen von Gerichten im gegenseitigen Einvernehmen beigelegt. Für die Auseinandersetzung mit gerichtlichen und außergerichtlichen Ansprüchen haben wir bilanzielle Vorsorge getroffen. Für Gewährleistungsarbeiten haben wir bilanzielle Vorsorge getroffen. Bei komplexeren Risiken nehmen wir professionelle Unterstützung von spezialisierten Beratungsunternehmen in Anspruch. Größere einkaufsseitige Risiken sehen wir aktuell nicht. In einer zunehmend digitalisierten Welt sind IT-Risiken eine weitere bedeutende Herausforderung. Cyberangriffe, Datenverluste und Systemausfälle können gravierende Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb haben. Die Sicherheit der IT-Infrastruktur und der Schutz sensibler Daten sind daher von höchster Priorität und werden mit externer Unterstützung optimiert. Die Fertighausbranche steht vor komplexen Herausforderungen, die sowohl von externen wirtschaftlichen und geopolitischen Faktoren als auch von internen strukturellen Problemen geprägt sind. Dennoch bieten sich auch diverse Chancen, insbesondere durch technologische Innovationen und staatliche Förderungen. Unser Unternehmen ist bestrebt, durch gezielte Maßnahmen wie proaktive Verkaufsschulungen, erhöhte Verkaufsaktionen und vertretbaren Preisnachlässe die aktuelle Kaufzurückhaltung zu überwinden und sich auf dem Markt weiterhin erfolgreich zu positionieren. Weitere mögliche Zinssenkungen der Europäischen Zentralbank könnten dabei eine wesentliche Rolle spielen, um das Vertrauen der Verbraucher zu stärken und die Nachfrage nach Fertighäusern zu beleben. Es bleibt jedoch unerlässlich, die Entwicklungen kontinuierlich zu beobachten und flexibel auf Veränderungen zu reagieren, um sowohl Risiken zu minimieren als auch Chancen optimal zu nutzen. Weitere besondere Risiken für die künftige Ertrags- und Geschäftsentwicklung sehen wir derzeit nicht.
Weinsheim, den 21. Juni 2024 STREIF Haus GmbH Die Geschäftsführung Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die STREIF Haus GmbH, Weinsheim Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der STREIF Haus GmbH, Weinsheim, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der STREIF Haus GmbH, Weinsheim, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, 24. Juni 2024 RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Josef Eberl, Wirtschaftsprüfer Wibke Großmann, Wirtschaftsprüferin Der Jahresabschluss wurde am 9.7.2024 festgestellt. |
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