Stammdaten

Register
Amtsgericht Würzburg HRB 9710
Eingetragen
4.2.2008
Branche
Großhandel mit Büchern, Zeitschriften, Zeitungen sowie bespielten Ton- und BildträgernGroßhandel mit Geräten der UnterhaltungselektronikEinzelhandel mit Spielwaren
Gegenstand
Der Handel und Verkauf von Entertainmentartikeln, wie z.B. DVDs, CDs, Games usw., von Knabberartikeln, wie z.B. Chips und Popcorn, von Büchern, Zeitschriften und Postern sowie von Merchandiseprodukten und Eventeintrittskarten.

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Katzenberger
seit 25.2.2011
Liquidator
Andreas Guschker
seit 25.2.2011
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Andreas Guschker
97280 Remlingen
12.500 €
50.00%
Stefan Katzenberger
97778 Fellen
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Cinessence GmbH

Greußenheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.180,00 1.866,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 183,00 1.150,00
II. Sachanlagen 997,00 716,00
B. Umlaufvermögen 42.336,88 40.869,25
I. Vorräte 32.133,99 35.360,92
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 852,78 585,45
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9.350,11 4.922,88
C. Rechnungsabgrenzungsposten 133,93 113,41
Bilanzsumme, Summe Aktiva 43.650,81 42.848,66

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 25.139,52 22.931,75
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 2.068,25 11.482,71
III. Jahresüberschuss 2.207,77 9.414,46
B. Rückstellungen 1.430,00 1.340,00
C. Verbindlichkeiten 17.081,29 18.576,91
Bilanzsumme, Summe Passiva 43.650,81 42.848,66

Anhang

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Nach der Abgangsfiktion wird ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben,

wird bei der Bewertung Rechnung getragen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 2010 0,00 2009 2,08

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,-- ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für Abschlussarbeiten und für Aktenaufbewahrungs- und Vernichtungskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 2010 17.081,29 2009 10.576,91

Unter den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 8.000,-- ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Andreas Guschker sowie Herrn Stefan Katzenberger.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 26.8.2011.

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