CorpComm Fashion and Design GmbH

Jakobusweg 5, 87656 Germaringen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kempten HRB 8132
Vorher
Hard AD Work Werbeagentur GmbH
Eingetragen
30.10.1998
Branche
Tätigkeiten von WerbeagenturenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Bekleidung und BekleidungszubehörTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
Der Betrieb einer Werbeagentur und aller damit in Zusammenhang stehender Tätigkeiten

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germaringen
25.000 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

CorpComm Fashion and Design GmbH

Germaringen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 8.919,00 3.305,00
I. Sachanlagen 8.919,00 3.305,00
B. Umlaufvermögen 85.542,50 109.248,21
I. Vorräte 25.714,62 26.082,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 59.657,52 72.004,73
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 170,36 11.161,48
Bilanzsumme, Summe Aktiva 94.461,50 112.553,21

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 29.816,11 37.148,67
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 11.584,08 16.571,22
III. Jahresfehlbetrag 7.332,56 4.987,14
B. Rückstellungen 12.284,81 14.844,57
C. Verbindlichkeiten 52.360,58 60.559,97
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 37.360,58 60.559,97
Bilanzsumme, Summe Passiva 94.461,50 112.553,21

Anhang

 
Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Firma CorpComm Fashion & Design GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.

Änderungen der Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr wurden - mit Ausnahme der Änderungen aufgrund der Vorschriften des BilMoG - nicht vorgenommen.

Angaben zu den Bewertungswahlrechten in der BilMoG-Eröffnungsbilanz

Niedrigere Wertansätze im Anlagevermögen, die auf der Anwendung von § 254 HGB a. F. beruhen, wurden gemäß Art. 67 Abs. 4 S. 1 EGHGB fortgeführt.

Rückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 S. 1 und § 249 Abs. 1 S. 2 Ziff. 2 HGB a. F. wurden gemäß Art. 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB beibehalten. Der Betrag der Überdeckung beträgt 836,00 Euro (Art. 67 Abs. 1 S. 4 EGHGB).

Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 Euro wurden gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 EStG im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert (verlustfreie Bewertung) angesetzt.

Die Liefer- und Leistungsforderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt, die übrigen Forderungen mit dem Nominalbetrag. Alle erkennbaren Risiken wurden durch entsprechende Bewertungsabschläge berücksichtigt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rückstellungen sind mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag passiviert, soweit sie nicht abzuzinsen waren.

Die sonstige Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Soweit Rückstellungen gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB abzuzinsen waren, ist der abgezinste Betrag angesetzt, soweit nicht das Beibehaltungswahlrecht nach BilMoG greift. Der Betrag der Überdeckung beträgt 747,00 Euro (Art. 67 Abs. 1 S. 4 EGHGB).

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Rückstellung latente Steuern gem. § 249 Abs. 1 S. 1 HGB

Für die Berechnung der latenten Steuern wurden folgende Steuersätze angewandt:
  

Körperschaftsteuer
15,0
%
Solidaritätszuschlag
5,5
% der KSt
Gewerbesteuer-Messzahl
3,5
%
Gewerbesteuer Hebesatz
300,0
%


Aufgliederung der Verbindlichkeiten
  

a)
nach Restlaufzeit
 
Restlaufzeit
Restlaufzeit
Restlaufzeit
 
 
 
 
bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
über 5 Jahre
 
 
 
 
Euro
Euro
Euro
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten ggü.
 
 
 
 
 
 
Kreditinstituten
 
5.586,20
0,00
0,00
 
 
(
VJ
0,00
0,00
0,00
)
 
 
 
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten aus
 
 
 
 
 
 
Lieferungen und Leistungen
 
29.039,93
0,00
0,00
 
 
(
VJ
57.036,43
0,00
0,00
)
 
 
 
 
 
 
 
 
Sonstige
 
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten
 
2.734,45
15.000,00
0,00
 
 
(
VJ
3.523,54
0,00
0,00
)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
37.360,58
15.000,00
0,00
 
 
(
VJ
60.559,97
0,00
0,00
)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
b)
Sonstige Verbindlichkeiten
 
17.734,45
( VJ
3.523,54
)
 
- davon aus Steuern
 
1.519,78
( VJ
926,23
)
 
- davon im Rahmen der
 
 
 
 
 
 
  sozialen Sicherheit
 
0,00
( VJ
81,12
)



Gegenüber dem Geschäftsführer bestanden Forderungen in Höhe von 52.389,02 € (VJ 49.596,51 €). Es bestanden keine Verbindlichkeiten.

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu vermerken.

Sonstige Pflichtangaben

Geschäftsführer

Die Geschäfte des Unternehmens werden durch folgende Personen geführt:

Michael Lindner,

Germaringen, den



  

................................................
Michael Lindner




7. Bescheinigung
 
Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers über die Erstellung

An die CorpComm Fashion & Design GmbH

Ich habe auftragsgemäß den vorstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der CorpComm Fashion & Design GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt.

Grundlage für die Erstellung waren die von mir geführten Bücher, das von mir erstellte Anlagenverzeichnis und die mir darüber hinaus vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise, die ich auftragsgemäß nicht geprüft habe, sowie die mir erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.

Ich habe meinen Auftrag unter Beachtung des IDW Standards: Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen (IDW S 7) durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Schwabmünchen, den 20. Dezember 2011


gezeichnet


Reisch Max
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2011 festgestellt.

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