CorpComm
Fashion and Design GmbH
Germaringen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.919,00 |
3.305,00 |
| I.
Sachanlagen |
8.919,00 |
3.305,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
85.542,50 |
109.248,21 |
| I.
Vorräte |
25.714,62 |
26.082,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
59.657,52 |
72.004,73 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
170,36 |
11.161,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
94.461,50 |
112.553,21 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
29.816,11 |
37.148,67 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
11.584,08 |
16.571,22 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
7.332,56 |
4.987,14 |
| B.
Rückstellungen |
12.284,81 |
14.844,57 |
| C.
Verbindlichkeiten |
52.360,58 |
60.559,97 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
37.360,58 |
60.559,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
94.461,50 |
112.553,21 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma CorpComm Fashion &
Design GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Änderungen der Bewertungsmethoden gegenüber
dem Vorjahr wurden - mit Ausnahme der Änderungen
aufgrund der Vorschriften des BilMoG - nicht vorgenommen.
Angaben zu den Bewertungswahlrechten in der
BilMoG-Eröffnungsbilanz
Niedrigere Wertansätze im Anlagevermögen,
die auf der Anwendung von § 254 HGB a. F. beruhen,
wurden gemäß Art. 67 Abs. 4 S. 1 EGHGB
fortgeführt.
Rückstellungen gemäß § 249 Abs.
1 S. 1 und § 249 Abs. 1 S. 2 Ziff. 2 HGB a. F. wurden
gemäß Art. 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB
beibehalten. Der Betrag der Überdeckung beträgt
836,00 Euro (Art. 67 Abs. 1 S. 4 EGHGB).
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert
von 410,00 Euro wurden gemäß § 6 Abs. 2 S.
1 EStG im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert
(verlustfreie Bewertung) angesetzt.
Die Liefer- und Leistungsforderungen sind mit ihrem
Nennbetrag angesetzt, die übrigen Forderungen mit dem
Nominalbetrag. Alle erkennbaren Risiken wurden durch
entsprechende Bewertungsabschläge berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Rückstellungen sind mit dem voraussichtlichen
Erfüllungsbetrag passiviert, soweit sie nicht
abzuzinsen waren.
Die sonstige Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des
voraussichtlichen Erfüllungsbetrages gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Soweit
Rückstellungen gemäß § 253 Abs. 2 S. 1
HGB abzuzinsen waren, ist der abgezinste Betrag angesetzt,
soweit nicht das Beibehaltungswahlrecht nach BilMoG greift.
Der Betrag der Überdeckung beträgt 747,00 Euro
(Art. 67 Abs. 1 S. 4 EGHGB).
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Rückstellung latente Steuern gem. § 249 Abs. 1
S. 1 HGB
Für die Berechnung der latenten Steuern wurden
folgende Steuersätze angewandt:
Körperschaftsteuer
|
15,0
|
%
|
Solidaritätszuschlag
|
5,5
|
% der KSt
|
Gewerbesteuer-Messzahl
|
3,5
|
%
|
Gewerbesteuer Hebesatz
|
300,0
|
%
|
Aufgliederung der Verbindlichkeiten
a)
|
nach Restlaufzeit
|
|
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
|
|
|
|
|
bis 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
|
|
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Verbindlichkeiten
ggü.
|
|
|
|
|
|
|
Kreditinstituten
|
|
5.586,20
|
0,00
|
0,00
|
|
|
(
|
VJ
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Verbindlichkeiten aus
|
|
|
|
|
|
|
Lieferungen und
Leistungen
|
|
29.039,93
|
0,00
|
0,00
|
|
|
(
|
VJ
|
57.036,43
|
0,00
|
0,00
|
)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Sonstige
|
|
|
|
|
|
|
Verbindlichkeiten
|
|
2.734,45
|
15.000,00
|
0,00
|
|
|
(
|
VJ
|
3.523,54
|
0,00
|
0,00
|
)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
37.360,58
|
15.000,00
|
0,00
|
|
|
(
|
VJ
|
60.559,97
|
0,00
|
0,00
|
)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
b)
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
|
17.734,45
|
( VJ
|
3.523,54
|
)
|
|
- davon aus Steuern
|
|
1.519,78
|
( VJ
|
926,23
|
)
|
|
- davon im Rahmen der
|
|
|
|
|
|
|
sozialen
Sicherheit
|
|
0,00
|
( VJ
|
81,12
|
)
|
Gegenüber dem Geschäftsführer
bestanden Forderungen in Höhe von 52.389,02 € (VJ
49.596,51 €). Es bestanden keine Verbindlichkeiten.
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu
vermerken.
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführer
Die Geschäfte des Unternehmens werden durch
folgende Personen geführt:
Michael Lindner,
Germaringen, den
................................................
|
Michael Lindner
|
7.
Bescheinigung
Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers über die
Erstellung
An die CorpComm Fashion & Design GmbH
Ich habe auftragsgemäß den vorstehenden
Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang - der CorpComm Fashion &
Design GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
2010 bis 31. Dezember 2010 unter Beachtung der deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften erstellt.
Grundlage für die Erstellung waren die von mir
geführten Bücher, das von mir erstellte
Anlagenverzeichnis und die mir darüber hinaus
vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise, die
ich auftragsgemäß nicht geprüft habe, sowie
die mir erteilten Auskünfte. Die Buchführung
sowie die Aufstellung des Inventars und des
Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter der Gesellschaft.
Ich habe meinen Auftrag unter Beachtung des IDW
Standards: Grundsätze für die Erstellung von
Jahresabschlüssen (IDW S 7) durchgeführt. Dieser
umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der
Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu
den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Schwabmünchen, den 20. Dezember 2011
gezeichnet
Reisch Max
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2011 festgestellt.
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