"M-DRUCK
Roland Minks GmbH"
Schöneck
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
44.393,00 |
62.069,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
61,00 |
147,00 |
| II.
Sachanlagen |
44.232,00 |
61.822,00 |
| III.
Finanzanlagen |
100,00 |
100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
268.144,02 |
235.490,79 |
| I.
Vorräte |
12.553,02 |
17.895,02 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
18.401,67 |
22.032,43 |
| III.
Wertpapiere |
31.776,56 |
20.264,30 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
205.412,77 |
175.299,04 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
297,00 |
297,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
135.172,42 |
107.762,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
448.006,44 |
405.619,22 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
133.327,02 |
152.698,39 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
27.409,99 |
-19.371,37 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
135.172,42 |
107.762,43 |
| B.
Rückstellungen |
344.817,00 |
313.355,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
103.189,44 |
92.264,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
448.006,44 |
405.619,22 |
Anhang
Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss der M-DRUCK Roland
Minks GmbH, Schöneck, wurde auf Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§
266, 275 HGB gegliedert.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die Wertansätze in der Bilanz der Firma M-DRUCK
Roland Minks GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert
als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.
Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive
als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur
Anwendung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr
des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.
Die Vorräte sind nach den folgenden
Grundsätzen aktiviert worden:
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren sind
grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. zu den
niedrigeren Tagespreisen des Bilanzstichtages bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt. Die Forderungen wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die Rückstellungen beinhalten sämtliche,
nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung
erkennbaren Risiken. Die Steuerrückstellungen
betreffen Ertragsteuern des laufenden Jahres.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Forderungen
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 1.841,19 EUR (Vorjahr:
3.373,10 EUR).
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Der Betrag der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR (Vorjahr 0,00 EUR).
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 82.050,48 EUR (Vorjahr
74.700,24 Euro).
Pensionsrückstellung
Die Firma M-DRUCK Roland Minks GmbH hat zum
31.12.2010 ein versicherungsmathematisches Gutachten unter
Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden
Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen
nach der sog. projected unit credit-Methode erstellen
lassen. Dabei wurde ein Zinssatz von 5,15 % sowie erwartete
Gehalts- und Rentensteigerungen von 2 % zugrunde gelegt.
Zudem wurden die Sterbetafeln nach Heubeck aus dem Jahr
2005 verwendet. Die Rückstellung beträgt
335.717,00 Euro.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB.
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte bei Herrn Roland
Minks.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Schöneck, den 30. Dezember 2011
Roland Minks
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.11.2011 festgestellt.
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