mara GmbH
i.L.
Salzkotten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 12.10.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
11.10.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.805,50 |
7.714,50 |
| I.
Sachanlagen |
6.805,50 |
7.714,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
13.829,66 |
15.268,09 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.791,99 |
2.791,99 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.037,67 |
12.476,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
20.635,16 |
22.982,59 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
11.10.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
12.520,15 |
15.243,10 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
9.756,90 |
-3.109,04 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
2.722,95 |
12.865,94 |
| B.
Rückstellungen |
3.805,79 |
3.386,79 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.309,22 |
4.352,70 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.309,22 |
4.352,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
20.635,16 |
22.982,59 |
Anhang
zum
Jahresabschluss zum 31.12.2010
mara GmbH
i.L
, 33154 Salzkotten, Auf den Behnen 25
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches, unter weitest gehender Inanspruchnahme
der Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften,
aufgestellt.
(§§ 265, 266 ff., 274a, 288 HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Abweichungen zu den
Vorjahresvergleichszahlen haben sich daraus nicht ergeben,
so dass die Vergleichbarkeit und die Stetigkeit gewahrt
bleiben.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1 und
Abs. 3 HGB).
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
die beweglichen Anlagegüter werden
ausschließlich linear abgeschrieben.
Im Jahr 2010 angeschaffte bewegliche Gegenstände
des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,00
wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die Abschreibung des GWG-Sammelposten aus dem Vorjahr
wurde planmäßig fortgeführt.
Steuerliche Sonderabschreibungen oder
außerplanmäßige Abschreibungen wurden
nicht vorgenommen.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu
Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB).
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgte zu Anschaffungskosten nach dem
Durchschnittsverfahren, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB).
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs.1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2
HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
3. Angaben zur Bilanz
Angabe der sonstigen Rückstellungen
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31.12.2010
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11.10.2010
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EUR
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EUR
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1. Berufsgenossenschaft
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0,00
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81,00
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2. Jahresabschluss- /
Offenlegungskosten
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2.650,00
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2150,00
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2.650,00
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2.231,00
|
Angabe der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis
zu einem Jahr
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31.12.2010
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11.10.2010
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EUR
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|
EUR
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1. Sonstige
Verbindlichkeiten
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4.309,22
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4.352,70
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4.309,22
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4.352,70
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Die sonstigen Verbindlichkeiten sind unbesichert.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern bestanden am Bilanzstichtag nicht (§
42 Abs. 3 GmbHG).
Ebenso bestanden keine Haftungsverhältnisse nach
§ 251 HGB
4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
5. Sonstige Pflichtangaben
Die Gesellschaft wurde zum 12.10.2010 aufgelöst.
Zur Liquidatorin wurde Frau Susanne Hellinge
Frau Susanne Hellinge
bestellt, die die Geschäfte des Unternehmens
während des abgelaufenen Geschäftsjahres
geführt hat.
Rostock, 30.05.2013
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.05.2013 festgestellt.
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