FREY
Containerdienst GmbH
Königsbach-Stein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
162.105,50 |
188.463,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7.889,00 |
12.192,00 |
| II.
Sachanlagen |
154.216,50 |
176.271,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
285.316,50 |
294.030,67 |
| I.
Vorräte |
3.086,00 |
13.371,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
173.369,45 |
154.758,40 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.130,09 |
2.527,32 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
108.861,05 |
125.901,27 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
21.023,83 |
7.309,91 |
| Summe
Aktiva |
468.445,83 |
489.804,08 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
170.491,49 |
179.944,15 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
154.944,15 |
57.642,90 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
9.452,66 |
-97.301,25 |
| B.
Rückstellungen |
23.309,41 |
23.309,41 |
| C.
Verbindlichkeiten |
274.644,93 |
286.550,52 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
146.016,26 |
112.757,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
128.628,67 |
173.792,98 |
| Summe
Passiva |
468.445,83 |
489.804,08 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2022
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Wirtschaftliche Verhältnisse
Die Gesellschaft schloss das Wirtschaftsjahr 2022 mit
einem Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 9.452,66 ab.
Der wirtschaftliche Umsatz betrug im Berichtszeitraum
EUR 2.223.966,38.
Steuerliche Verhältnisse
Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung
gemäß den Bestimmungen des §16 UStG.
Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die
Berechnung der Umsatzsteuer vorgenommen.
Außerdem ist aufgrund des § 2 Abs. 1 GewSt
für den Gewerbebetrieb Gewerbesteuerpflicht gegeben.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die
Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die
Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht
angepasst.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis
€ 810 wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
UMLAUFVERMÖGEN
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige
Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten
angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den
Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die
Material- und Fertigungsgemeinkosten.
Für Bestandsrisiken werden ausreichende
Abschläge gebildet. Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt ermittelt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Währungsumrechnung
Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen
Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung
lauten oder ursprünglich auf fremde Währung
lauteten, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag in Euro umgerechnet.
Im Geschäftsjahr 2022 ist
Geschäftsführer Herr Joachim Laub
sonstige Berichtsbestandteile
Königsbach-Stein, den
12.04.2024
gez.
Joachim Laub, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 12.04.2024
festgestellt.
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