Allgemeine Gebäudereinigung
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Isabelle Stork seit 21.5.2024 | Prokura |
Elisabeth Rieger seit 24.2.2023 | Geschäftsführer |
Christian Strickstrock seit 3.8.2022 | Geschäftsführer |
Christian Strickstrock seit 21.7.2022 | Geschäftsführer |
Jürgen Vogt seit 7.4.2020 | Prokura |
Christian Strickstrock seit 30.3.2020 | Prokura |
Jürgen Vogt seit 30.3.2020 | Prokura |
Andrea Wolf van Wijk seit 26.9.2016 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BVZ GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023BVZ GmbHFrankfurt am MainAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2023 bis 31.12.2023BVZ GmbHFrankfurt am Main
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Rechnungslegungsgrundsätze Bei der Bilanzierung und Bewertung sind die Vorschriften des HGB in der aktuellen Fassung angewendet worden (letzten Änderungen in Kraft getreten zum 11. April 2024). Dabei wurden die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften berücksichtigt. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Erhaltene Zuschüsse wurden als Minderung der Anschaffungskosten erfasst. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine Ausfallrisiko ist eine angemessene Pauschalwertberichtigung für Forderungen mit 0,5 % gebildet worden. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. 2. Erläuterungen zur Bilanz 2.1. Anlagevermögen Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs. 2.2. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für zu erwartende Zuschussrückzahlungen (TEUR 4.993) sowie aus dem Personalbereich (TEUR 653). 2.4. Latente Steuern Latente Steuern bestehen nicht. 3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 3.1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse inklusive sonstiger betrieblicher Erträge lassen sich wie folgt nach Tätigkeitsbereichen verteilen:
3.2. Personalaufwand Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer beträgt:
4. Sonstige Angaben 4.1. Organe der Gesellschaft Geschäftsführer sind:
4.2. Rechtliche Verhältnisse Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Frankfurt unter der Handelsregisternummer HRB 103077 geführt. 4.3. Vergütung der Organmitglieder Die Gesellschaft macht von den Regelungen des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch. 4.4. Honorar für Leistungen des Abschlussprüfers Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen des gesetzlichen Abschlussprüfers betrugen für das Geschäftsjahr 2023 insgesamt TEUR 24. 4.5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen könnten sich insbesondere aus langfristigen Mietverträgen für Kindertageseinrichtungen ergeben. Da diese Mietverträge jedoch regelmäßig ein Sonderkündigungsrecht für den Fall der Schließung der Einrichtung enthalten, sind die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen für die Gesellschaft nicht wesentlich. Weitere finanzielle Verpflichtungen, die für die Finanzlage der Gesellschaft wesentlich sind, sind nicht erkennbar. 4.6. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 2.963 den Rücklagen zuzuführen.
Frankfurt, 27. Mai 2024 BVZ GmbH Geschäftsführung Elisabeth Rieger Christian Strickstrock Entwicklung des Anlagevermögens der BVZ GmbH, Frankfurt im Geschäftsjahr 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen des Unternehmens Die BVZ GmbH mit Sitz in Frankfurt ist eine als gemeinnützig anerkannte Gesellschaft, deren Zweck die Förderung der Bildung und Erziehung junger Menschen sowie die Förderung der Jugendhilfe ist. Der Zweck der GmbH wird insbesondere durch die Unterhaltung von Kindertagesstätten verwirklicht. Ergänzend hierzu erbringt bzw. erarbeitet die GmbH folgende Leistungen:
Alleiniger Gesellschafter der BVZ GmbH ist der ebenfalls gemeinnützige Verein "Gesellschaft für Jugendarbeit und Bildungsplanung e.V.", Frankfurt am Main. Die 152 im Geschäftsjahr 2023 unterhaltenen Einrichtungen liegen weitestgehend im Stadtgebiet Frankfurt am Main, zwei in Eschborn. In den Einrichtungen konnten durchschnittlich 5.562 Kinder betreut werden; Die durchschnittliche Belegungsquote von 88,9 % im 1. Quartal 2023 ging auf 83,9 % im letzten Quartal 2023 zurück. Die in Folge der Pandemie gesunkene Belegungsquote stagniert auch im Jahr 2023 auf einem niedrigeren Niveau als vor der Pandemie bzw. ging entgegen den Erwartungen weiterhin zurück. Ursächlich für diese Entwicklung ist die nach wie vor prekäre Situation auf dem Fachkräftemarkt, was zu Teilschließungen von Einrichtungsteilen (Gruppen) führte. Hinzu kommt der Wegzug junger Familien aus dem Stadtgebiet sowie die Umorientierung von berufstätigen Eltern hin zum Mobilen Arbeiten bei gleichzeitigem Verzicht auf eine Betreuung von sehr kleinen Kindern. Das in Frankfurt im Mai 2023 eingeführte kostenfreie letzte Krippenjahr verstärkt in der Elternschaft den Trend, mit der institutionellen Betreuung bis zum zweiten Lebensjahr der Kinder zu warten. Bemerkbar macht sich dies in der Verteilung der belegten Plätze, während die Horte eine höhere Auslastung verzeichneten und der Kita-Bereich weitgehend stabil blieb, ging die Belegung insbesondere im U3-Bereich zurück. Konkret entfielen im Berichtsjahr von den Betreuungsplätzen 38,7 % (Vorjahr: 39,5 %) auf die Betreuung unter Dreijähriger (U3), 42,8 % auf Kindergartenplätze (Vorjahr: 42,7 %) und 18,6 % auf Hortplätze (Vorjahr: 17,8 %). In 55 Einrichtungen wurden zudem 110 Kinder mit Behinderung im Rahmen einer Einzelintegrationsmaßnahme inklusiv betreut (Vorjahr: 79 Kinder in ebenfalls 55 Einrichtungen). Mit ihren 149 Kindertagesstätten zum Jahresende 2023 gehört die BVZ GmbH weiterhin im Rhein-Main-Gebiet zu den größten freien Anbietern von Kinderbetreuungseinrichtungen. 2. Darstellung des internen Kontrollsystems in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess Das in den vergangenen Jahren eingeführte interne Kontrollsystem hat sich etabliert. Für die wesentlichen Prozesse sind Soll-Konzepte entwickelt. Diese werden durch Organisationsanweisungen und Technologiebeschreibungen stetig präzisiert. Alle wesentlichen Vorgänge sind dem Vier-Augen-Prinzip unterworfen, so dass die Funktionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit von Geschäftsprozessen sichergestellt sind. Das Vier- Augen-Prinzip wird neben den papierhaften Prozessen auch in den Softwaresystemen der BVZ GmbH über Berechtigungskonzepte stringent fortgesetzt. Ein in den Vorjahren entwickelter Maßnahmenkatalog zur weiteren Verbesserung interner Kontrollen wurde und wird weiter implementiert. Neu eingeführte interne Kontrollmechanismen werden stetig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Die Schaffung eines internen Controllings im Berichtsjahr 2023 hat diese Prozesse durch ein zusätzliches Monitoring unterstützt. 3. Wirtschaftsbericht Die BVZ GmbH finanziert sich im Wesentlichen durch städtische Zuschüsse (66 %), Landesmittel (18 %), aus Elternbeiträgen für die Betreuung und Verpflegung der Kinder (8 %) sowie durch Zuschüsse von Unternehmen für Kindertageseinrichtungen innerhalb eines Betriebs (6 %). Zuschüsse für Inklusionsmaßnahmen (2 %) von Land und Stadt vervollständigen die Refinanzierung. Somit stellt die öffentliche Hand, wie in den Vorjahren, die mit Abstand wichtigste Einnahmequelle der GmbH dar. Die Vergabe öffentlicher Mittel kann jedoch nur in Zusammenarbeit und enger Abstimmung mit der Kommune erfolgen, in der die Kita liegt. Die BVZ GmbH hat den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit daher auf Einrichtungen innerhalb der Stadt Frankfurt fokussiert. Nach Ansicht der Geschäftsführung können dadurch zeit- und kostenintensive Abstimmungsarbeiten sowie die damit zusammenhängenden zusätzlichen Verwaltungstätigkeiten mit weiteren Gemeinden eingespart und die Mittel der gemeinnützigen GmbH insgesamt zielgerichteter verwendet werden. Nach dem leichten Rückgang der Betreuungszahlen während der Corona-Pandemie, veränderten sich die Belegungszahlen im Berichtsjahr nicht wesentlich. Im Jahr 2023 wurden jedoch drei Einrichtungen geschlossen, wodurch Belegplätze entfielen. Der kommunale Kindertagesstättenentwicklungsplanung (KEP) der Stadt Frankfurt geht in den nächsten Jahren von einer gleichbleibenden Nachfrage insbesondere im U3-Bereich aus. Abgesehen von Bedarfsverschiebungen zwischen einigen Stadtteilen geht die Kommune vom Beibehalt der derzeitigen Platzbedarfe aus. Bereits projektierte Neueröffnungen sind im KEP berücksichtigt und bleiben für die Planung weiter relevant. Die Finanzierungsvereinbarung der Stadt Frankfurt für das Jahr 2023 beinhaltet auf Grund der Nullrunde im öffentlichen Dienst lediglich eine moderate Steigerung der Mittel um 1,5 %. Die tariflich vereinbarte Inflationsausgleichprämie wurde von der Stadt Frankfurt vollständig und separat übernommen. Die Landeszuschüsse ergänzen die Mittel der Stadt und werden größtenteils angerechnet. Dadurch wird eine doppelte Bezuschussung vermieden und eine insgesamt auskömmliche Finanzierung sichergestellt. Nach wie vor besteht die Überzeugung der Stadt Frankfurt fort, dass in den kommenden Jahren darauf hingearbeitet werden soll, das Kinderbetreuungsangebot im Bestand zu halten und in einzelnen Stadtteilen mit starkem Wohnungsneubau auszubauen. Als größte Herausforderungen sieht die Kommune den Fachkräftemangel, Verzögerungen bei bereits in Planung befindlichen Neubauprojekten sowie Baukostensteigerungen bei neuen wie auch bei Erweiterungsvorhaben. Für das Jahr 2024 plant die Gesellschaft keine Eröffnung neuer Einrichtungen. Auf Grund der genannten Verzögerungen im Neubau werden neue Einrichtungen erst 2025 und 2026 realisierbar werden. Das Betreuungsangebot der übrigen Einrichtungen wurde regulär fortgeführt und weiterhin qualitativ verbessert werden. Zudem werden die räumlichen Gegebenheiten aller Einrichtungen laufend überprüft und nötige Instandhaltungs- und Renovierungsmaßnahmen durchgeführt. Die wesentlichen Kosten der GmbH sind die Personalkosten. In Bezug auf die Umsatzerlöse machen diese Kosten 76,3 % aus (Vorjahr: 77,3 %). Für die Unterhaltung und Instandhaltung der Einrichtungen wurden TEUR 2.349 verausgabt (Vorjahr: TEUR 2.042). Im Berichtsjahr erzielte die GmbH einen Jahresüberschuss. von TEUR 2.963 (2,41 % der Umsatzerlöse). Im Berichtsjahr konnte die Eigenkapitalquote von 66,4 % zum Jahresbeginn auf 71,5 % zum Bilanzstichtag weiter gesteigert werden. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten konnten während des Geschäftsjahres jederzeit durch Bankguthaben beglichen werden. Zum Bilanzstichtag haben sich kurzfristige Verbindlichkeiten von TEUR 1.596 ergeben (Vorjahr: TEUR 2.217). Dem standen Kassen- und Bankguthaben in Höhe von TEUR 18.400 gegenüber (Vorjahr: TEUR 20.773). Langfristiges Fremdkapital benötigte und benötigt die GmbH nicht. Langfristige Verpflichtungen ergeben sich lediglich durch langfristige Mietverträge für die einzelnen Einrichtungen. Diese sind jedoch notwendig und gewünscht, um einen langfristigen Betrieb der jeweiligen Einrichtung gewähren zu können. Neue Mietverträge haben in der Regel eine Laufzeit von mindestens 10 Jahren. Hauptaufgabe der GmbH ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Kindern sowie die konstruktive Mitwirkung an deren Erziehung. Diese Aufgabe fördert die BVZ GmbH - wie oben beschrieben - auch außerhalb der Kindertageseinrichtungen durch Vorträge, Seminare und Fortbildungen. Die Gesellschaft hofft, dadurch das Leben mit und in unserer Gesellschaft insgesamt positiv weiterzuentwickeln. Diese Zielsetzung wird auch dadurch konsequent weiterverfolgt, dass sich die GmbH in wichtigen Gremien der Stadt engagiert sowie an Planungs- und Strategiesitzungen verschiedener Dachorganisationen teilnimmt und in entsprechenden Vereinen und Vereinigungen vertreten ist. 4. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken Die GmbH ist gesetzlich verpflichtet, auf wesentliche Risiken der zukünftigen Entwicklung, die bestandsgefährdende oder wesentliche Einflüsse auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage haben können, hinzuweisen. Die Ertragslage der BVZ GmbH hängt nahezu ausschließlich von öffentlichen Geldern bzw. durch öffentlich festgeschriebene Betreuungs-/ Elternentgelte ab. Folglich stellen die allgemein üblichen Preis- und Wettbewerbsregeln für die GmbH keine erkennbaren Ertragsrisiken dar. Trotz der anhaltenden gesamtwirtschaftlichen Ausnahmesituation infolge von Kriegen sowie Nachwirkungen der Pandemie führte die Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt und den freien Trägern für das Jahr 2023 erneut zu einem Ergebnis, welches eine auskömmliche Bewirtschaftung der Kindertageseinrichtungen gewährleistet. Eine Finanzierungsvereinbarung mit der Stadt für das Jahr 2024 war zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung noch nicht final abgeschlossen. Es besteht allerdings die Zusage, die durch den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst steigenden Personalkosten zu refinanzieren. Zusätzlich überwacht die Geschäftsführung laufend die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. So soll gewährleistet werden, dass auf neue Erkenntnisse angemessene und unverzügliche Handlungen erfolgen können. Die aktuelle Preisentwicklung birgt für das Jahr 2024 schwer einschätzbare Risiken, da die Preissteigerungsrate nicht vollumfänglich in der vereinbarten Platzkostenpauschale berücksichtigt ist. Dies betrifft insbesondere die massiv gestiegenen Sachkosten wie Energie, Wartung, Dienstleister und Handwerker sowie sämtliche Materialkosten. Hierzu sind Nachverhandlungen mit der Kommune angestrebt und vorbereitende Gespräche mit anderen Trägern bereits vereinbart. Um auch weiterhin Kindertageseinrichtungen qualitativ hochwertig führen zu können, möchte die Gesellschaft verstärkt Fachkräfte werben. Hierfür werden auch im Jahr 2024 verstärkt Mittel bereitgestellt. Der größte Kostenfaktor sind die Personalkosten. Lohnerhöhungen durch den Abschluss eines neuen Tarifvertrages stellen für die Gesellschaft insofern ein finanzielles Risiko dar. Dieses Risiko wurde jedoch bei Abschluss der letzten Vereinbarung mit der Stadt Frankfurt über die zu gewährenden Zuschüsse insoweit berücksichtigt, dass die Zuschüsse jeweils um die zu erwartenden Lohn- und Gehaltssteigerungen angehoben und dadurch insgesamt auskömmlich gestaltet wurden. Die Geschäftsführung sieht aktuell keine Anhaltspunkte dafür, dass dieses Vorgehen der öffentlichen Hand sich in näherer Zukunft ändert. Die Stadt Frankfurt am Main betreibt aktuell rund 140 Kitas in Eigenbetrieb. Zusätzlich werden ca. 650 Kitas von freien Trägern unterhalten. Die BVZ GmbH unterhält somit rund 20 % aller Kindertageseinrichtungen der Stadt. Dadurch sieht sich die Gesellschaft als gewichtiger Partner für die städteplanerischen, wirtschafts- und kommunalpolitischen Ziele der Stadt. Die Gesellschaft nimmt diesen Auftrag ernst und ist in ständigem Austausch hierzu in und mit den zuständigen öffentlichen Gremien. Insgesamt geht die BVZ GmbH weiterhin davon aus, auch in Zukunft, die selbst gesteckten Ziele erreichen zu können. 5. Dank an alle Mitarbeiter und ehemalige Geschäftsführung Abschließend möchte sich die Geschäftsführung bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die im vergangenen Jahr geleistete Arbeit bedanken! Gleichfalls gilt unser Dank der im Jahr 2023 verabschiedeten Geschäftsführung, welche der Gesellschaft einen geordneten Übergang und gut organisierten Wechsel ermöglicht hat. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die BVZ GmbH, Frankfurt am Main Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der BVZ GmbH, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BVZ GmbH, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/1-v2-hgb-ja-non-pie eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks."
Frankfurt am Main, den 28. Juni 2024 Atax
Treuhand GmbH
Stefan Etteldorf, Wirtschaftsprüfer BESCHLÜSSE zum 31.12.2023 Die Gesellschafterversammlung der BVZ GmbH, Frankfurt am Main, hat den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2023 am 8. Oktober 2024 festgestellt und ist dem Vorschlag zur Ergebnisverwendung gefolgt. Demnach wird der Jahresüberschuss den Rücklagen zugeführt. |
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