Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 103077
Eingetragen
3.9.2015
Branche
Erbringung von Dienstleistungen für Erziehung und Unterricht a. n. g.Außerunterrichtliche Betreuung für Schulkinder (ohne Jugendarbeit)Heime und Wohngruppen für Kinder und Jugendliche, stationäre Hilfen zur Erziehung
Gegenstand
Die Förderung der Bildung und Erziehung junger Menschen sowie die Förderung der Jugendhilfe, insbesondere durch die Unterhaltung eigener Kindertagesstätten, die Veranstaltung von Vortragsreihen und Seminaren und sonstige Öffentlichkeitsarbeit, die Zusammenarbeit mit öffentlichen und freien Trägern in der Bildungsarbeit und der Jugendhilfe und der Unterstützung und Beratung von freien Trägern in der Bildungsarbeit und der Jugendhilfe insbesondere durch die Übernahme von Verwaltungsarbeiten für diese.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Isabelle Stork
seit 21.5.2024
Prokura
Elisabeth Rieger
seit 24.2.2023
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Jürgen Vogt
seit 7.4.2020
Prokura
Prokura
Jürgen Vogt
seit 30.3.2020
Prokura
Andrea Wolf van Wijk
seit 26.9.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Gesellschaft für Jugendarbeit und Bildungsplanung
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BVZ GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31.12.2023

BVZ GmbH

Frankfurt am Main

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 38.997,00 27.635,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 627.306,49 645.982,49
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 577.895,00 387.033,00
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 22.939,63
1.205.201,49 1.055.955,12
Summe Anlagevermögen 1.244.198,49 1.083.590,12
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.841.066,06 1.087.689,76
2. sonstige Vermögensgegenstände 1.391.207,35 1.518.003,87
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 1.336.874,62 (EUR 1.365.350,15)
7.232.273,41 2.605.693,63
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 18.400.000,65 20.772.539,67
Summe Umlaufvermögen 25.632.274,06 23.378.233,30
C. Rechnungsabgrenzungsposten 80.450,71 106.320,33
26.956.923,26 24.568.143,75

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 11.695.285,28 11.683.264,30
III. Gewinnrücklagen
1. satzungsmäßige Rücklagen 7.565.449,94 4.602.481,13
IV. Bilanzgewinn 0,00 0,00
Summe Eigenkapital 19.285.735,22 16.310.745,43
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 764,89 764,89
2. sonstige Rückstellungen 6.074.205,60 6.039.256,55
6.074.970,49 6.040.021,44
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 248.444,42 543.867,96
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 248.444,42 (EUR 543.867,96)
2. sonstige Verbindlichkeiten 1.347.773,13 1.673.508,92
- davon aus Steuern EUR 765.102,49 (EUR 807.613,96)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 58.992,86 (EUR 2.145,46)
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 1.347.773,13 (EUR 1.673.508,92)
1.596.217,55 2.217.376,88
26.956.923,26 24.568.143,75

Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

BVZ GmbH

Frankfurt am Main

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 123.043.418,93 114.588.297,55
2. Gesamtleistung 123.043.418,93 114.588.297,55
3. sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus Zuschreibungen zu Gegenständen des Anlagevermögens 125,05 0,00
b) Erträge aus der Herabsetzung der Pauschalwertberichtigung auf Forderungen 350,00 1.750,00
c) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 885.732,50 0,00
d) übrige sonstige betriebliche Erträge 1.694.984,29 2.296.840,67
2.581.191,84 2.298.590,67
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 2.432.012,09 2.409.819,07
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 3.087.448,15 2.762.853,30
5.519.460,24 5.172.672,37
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 74.596.685,17 73.830.445,00
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 19.299.765,29 14.751.975,11
93.896.450,46 88.582.420,11
6. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 142.221,67 100.328,23
7. sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Raumkosten 12.124.133,19 11.919.677,75
b) Versicherungen, Beiträge und Abgaben 333.768,03 332.848,48
c) Reparaturen und Instandhaltungen 1.233.401,89 1.228.724,35
d) Fahrzeugkosten 8.079,18 4.055,29
e) Werbe- und Reisekosten 206.430,05 239.021,29
f) Kosten der Warenabgabe 5.064.462,45 4.593.699,99
g) verschiedene betriebliche Kosten 4.064.898,57 4.208.829,69
h) Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 3,00 0,00
i) Verluste aus Wertminderungen von Gegenständen des Umlaufvermögens und Einstellung in die Wertberichtigung zu Forderungen 25.156,74 42.269,81
j) übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 39.518,47 51.497,31
23.099.851,57 22.620.623,96
8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 43,90 31,00
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 19,00
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 3.701,92 5.295,49
11. Ergebnis nach Steuern 2.962.968,81 405.560,06
12. Jahresüberschuss 2.962.968,81 405.560,06
13. Entnahmen aus Gewinnrücklagen a) aus anderen Gewinnrücklagen 4.602.481,13 4.196.921,07
14. Einstellungen in Gewinnrücklagen a) in andere Gewinnrücklagen 7.565.449,94 4.602.481,13
15. Bilanzgewinn 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1. Rechnungslegungsgrundsätze

Bei der Bilanzierung und Bewertung sind die Vorschriften des HGB in der aktuellen Fassung angewendet worden (letzten Änderungen in Kraft getreten zum 11. April 2024). Dabei wurden die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften berücksichtigt.

Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Erhaltene Zuschüsse wurden als Minderung der Anschaffungskosten erfasst.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine Ausfallrisiko ist eine angemessene Pauschalwertberichtigung für Forderungen mit 0,5 % gebildet worden.

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

2. Erläuterungen zur Bilanz

2.1. Anlagevermögen

Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs.

2.2. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für zu erwartende Zuschussrückzahlungen (TEUR 4.993) sowie aus dem Personalbereich (TEUR 653).

2.4. Latente Steuern

Latente Steuern bestehen nicht.

3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

3.1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse inklusive sonstiger betrieblicher Erträge lassen sich wie folgt nach Tätigkeitsbereichen verteilen:

TEUR %
Einnahmen ideeller Bereich 29 0,02%
Einnahmen Zweckbetrieb 125.470 99,88%
Einnahmen wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 125 0,10%
125.625 100,00%

3.2. Personalaufwand

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer beträgt:

Anzahl
Fachkräfte in den Einrichtungen 1.656
Zusatzkräfte in den Einrichtungen 270
Mitarbeiter in der Mittagsversorgung 174
Mitarbeiter in der Verwaltung 70
Reinigungskräfte und Hausmeister 83
2.253

4. Sonstige Angaben

4.1. Organe der Gesellschaft

Geschäftsführer sind:

 

Elisabeth Rieger, Frankfurt am Main (seit 24.02.2023)

 

Christian Strickstrock, Frankfurt am Main

 

Thomas Wieland, Frankfurt am Main (bis 27.09.2023)

 

Andrea Wolf van Wijk, Frankfurt am Main (bis 16.07.2023)

4.2. Rechtliche Verhältnisse

Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Frankfurt unter der Handelsregisternummer HRB 103077 geführt.

4.3. Vergütung der Organmitglieder

Die Gesellschaft macht von den Regelungen des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch.

4.4. Honorar für Leistungen des Abschlussprüfers

Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen des gesetzlichen Abschlussprüfers betrugen für das Geschäftsjahr 2023 insgesamt TEUR 24.

4.5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen könnten sich insbesondere aus langfristigen Mietverträgen für Kindertageseinrichtungen ergeben. Da diese Mietverträge jedoch regelmäßig ein Sonderkündigungsrecht für den Fall der Schließung der Einrichtung enthalten, sind die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen für die Gesellschaft nicht wesentlich.

Weitere finanzielle Verpflichtungen, die für die Finanzlage der Gesellschaft wesentlich sind, sind nicht erkennbar.

4.6. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 2.963 den Rücklagen zuzuführen.

 

Frankfurt, 27. Mai 2024

BVZ GmbH

Geschäftsführung

Elisabeth Rieger

Christian Strickstrock

Entwicklung des Anlagevermögens der BVZ GmbH, Frankfurt im Geschäftsjahr 2023

Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am 01.01.2023 Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand am 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 259.796,90 33.864,43 0,00 0,00 293.661,33
259.796,90 33.864,43 0,00 0,00 293.661,33
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.096.379,22 24,00 0,00 0,00 1.096.403,22
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 774.417,30 268.944,61 22.939,63 896,98 1.065.404,56
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 22.939,63 0,00 -22.939,63 0,00 0,00
1.893.736,15 268.968,61 0,00 896,98 2.161.807,78
2.153.533,05 302.833,04 0,00 896,98 2.455.469,11
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 01.01.2023 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 232.161,90 22.502,43 0,00 254.664,33
232.161,90 22.502,43 0,00 254.664,33
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 450.396,73 18.700,00 0,00 469.096,73
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 387.384,30 101.019,24 893,98 487.509,56
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
837.781,03 119.719,24 893,98 956.606,29
1.069.942,93 142.221,67 893,98 1.211.270,62
Buchwerte
Stand am 31.12.2023 Stand am 31.12.2022
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 38.997,00 27.635,00
38.997,00 27.635,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 627.306,49 645.982,49
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 577.895,00 387.033,00
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 22.939,63
1.205.201,49 1.055.955,12
1.244.198,49 1.083.590,12

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

1. Grundlagen des Unternehmens

Die BVZ GmbH mit Sitz in Frankfurt ist eine als gemeinnützig anerkannte Gesellschaft, deren Zweck die Förderung der Bildung und Erziehung junger Menschen sowie die Förderung der Jugendhilfe ist.

Der Zweck der GmbH wird insbesondere durch die Unterhaltung von Kindertagesstätten verwirklicht. Ergänzend hierzu erbringt bzw. erarbeitet die GmbH folgende Leistungen:

Entwicklung und Fortschreibung pädagogischer Konzepte für die Arbeit mit verschiedenen Altersstufen vom Kleinkind bis zum Schulkind, für altershomogene und altersstufenübergreifende Bildungs- und Erziehungseinrichtungen.

Sicherstellung von Standards und Methoden der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, in unseren Kindertageseinrichtungen; insbesondere in Bezug auf Kinderrechte, Beteiligungsformen und Beschwerdeverfahren.

Sicherstellung des Kinderschutzes und der Gewaltprävention im Elementarbereich.

Vorbereitung und Organisation von Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für pädagogische Fachkräfte.

Vorbereitung und Durchführung von pädagogischen Arbeitskreisen und Veranstaltungen.

Interessenvertretung für die Qualität der Kindertagesbetreuung in den kommunalen Gremien und Ausbildungsstätten sowie Abstimmung mit anderen sozialpolitisch anerkannten Trägern der Jugendhilfe.

Organisation und Verwaltung von anderen Kindertageseinrichtungen fremder Vereine oder Organisationen. Hierzu gehört u.a. die Personal- und Finanzbuchhaltung, Anträge, Abrechnungen und Statistiken für unterschiedliche Zuschussgeber und Projekte sowie die Beratung von Vereinsvorständen und Geschäftsführer/innen.

Alleiniger Gesellschafter der BVZ GmbH ist der ebenfalls gemeinnützige Verein "Gesellschaft für Jugendarbeit und Bildungsplanung e.V.", Frankfurt am Main.

Die 152 im Geschäftsjahr 2023 unterhaltenen Einrichtungen liegen weitestgehend im Stadtgebiet Frankfurt am Main, zwei in Eschborn. In den Einrichtungen konnten durchschnittlich 5.562 Kinder betreut werden; Die durchschnittliche Belegungsquote von 88,9 % im 1. Quartal 2023 ging auf 83,9 % im letzten Quartal 2023 zurück. Die in Folge der Pandemie gesunkene Belegungsquote stagniert auch im Jahr 2023 auf einem niedrigeren Niveau als vor der Pandemie bzw. ging entgegen den Erwartungen weiterhin zurück. Ursächlich für diese Entwicklung ist die nach wie vor prekäre Situation auf dem Fachkräftemarkt, was zu Teilschließungen von Einrichtungsteilen (Gruppen) führte. Hinzu kommt der Wegzug junger Familien aus dem Stadtgebiet sowie die Umorientierung von berufstätigen Eltern hin zum Mobilen Arbeiten bei gleichzeitigem Verzicht auf eine Betreuung von sehr kleinen Kindern. Das in Frankfurt im Mai 2023 eingeführte kostenfreie letzte Krippenjahr verstärkt in der Elternschaft den Trend, mit der institutionellen Betreuung bis zum zweiten Lebensjahr der Kinder zu warten.

Bemerkbar macht sich dies in der Verteilung der belegten Plätze, während die Horte eine höhere Auslastung verzeichneten und der Kita-Bereich weitgehend stabil blieb, ging die Belegung insbesondere im U3-Bereich zurück. Konkret entfielen im Berichtsjahr von den Betreuungsplätzen 38,7 % (Vorjahr: 39,5 %) auf die Betreuung unter Dreijähriger (U3), 42,8 % auf Kindergartenplätze (Vorjahr: 42,7 %) und 18,6 % auf Hortplätze (Vorjahr: 17,8 %). In 55 Einrichtungen wurden zudem 110 Kinder mit Behinderung im Rahmen einer Einzelintegrationsmaßnahme inklusiv betreut (Vorjahr: 79 Kinder in ebenfalls 55 Einrichtungen).

Mit ihren 149 Kindertagesstätten zum Jahresende 2023 gehört die BVZ GmbH weiterhin im Rhein-Main-Gebiet zu den größten freien Anbietern von Kinderbetreuungseinrichtungen.

2. Darstellung des internen Kontrollsystems in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess

Das in den vergangenen Jahren eingeführte interne Kontrollsystem hat sich etabliert. Für die wesentlichen Prozesse sind Soll-Konzepte entwickelt. Diese werden durch Organisationsanweisungen und Technologiebeschreibungen stetig präzisiert. Alle wesentlichen Vorgänge sind dem Vier-Augen-Prinzip unterworfen, so dass die Funktionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit von Geschäftsprozessen sichergestellt sind. Das Vier- Augen-Prinzip wird neben den papierhaften Prozessen auch in den Softwaresystemen der BVZ GmbH über Berechtigungskonzepte stringent fortgesetzt.

Ein in den Vorjahren entwickelter Maßnahmenkatalog zur weiteren Verbesserung interner Kontrollen wurde und wird weiter implementiert. Neu eingeführte interne Kontrollmechanismen werden stetig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Die Schaffung eines internen Controllings im Berichtsjahr 2023 hat diese Prozesse durch ein zusätzliches Monitoring unterstützt.

3. Wirtschaftsbericht

Die BVZ GmbH finanziert sich im Wesentlichen durch städtische Zuschüsse (66 %), Landesmittel (18 %), aus Elternbeiträgen für die Betreuung und Verpflegung der Kinder (8 %) sowie durch Zuschüsse von Unternehmen für Kindertageseinrichtungen innerhalb eines Betriebs (6 %). Zuschüsse für Inklusionsmaßnahmen (2 %) von Land und Stadt vervollständigen die Refinanzierung.

Somit stellt die öffentliche Hand, wie in den Vorjahren, die mit Abstand wichtigste Einnahmequelle der GmbH dar.

Die Vergabe öffentlicher Mittel kann jedoch nur in Zusammenarbeit und enger Abstimmung mit der Kommune erfolgen, in der die Kita liegt. Die BVZ GmbH hat den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit daher auf Einrichtungen innerhalb der Stadt Frankfurt fokussiert. Nach Ansicht der Geschäftsführung können dadurch zeit- und kostenintensive Abstimmungsarbeiten sowie die damit zusammenhängenden zusätzlichen Verwaltungstätigkeiten mit weiteren Gemeinden eingespart und die Mittel der gemeinnützigen GmbH insgesamt zielgerichteter verwendet werden.

Nach dem leichten Rückgang der Betreuungszahlen während der Corona-Pandemie, veränderten sich die Belegungszahlen im Berichtsjahr nicht wesentlich. Im Jahr 2023 wurden jedoch drei Einrichtungen geschlossen, wodurch Belegplätze entfielen.

Der kommunale Kindertagesstättenentwicklungsplanung (KEP) der Stadt Frankfurt geht in den nächsten Jahren von einer gleichbleibenden Nachfrage insbesondere im U3-Bereich aus. Abgesehen von Bedarfsverschiebungen zwischen einigen Stadtteilen geht die Kommune vom Beibehalt der derzeitigen Platzbedarfe aus. Bereits projektierte Neueröffnungen sind im KEP berücksichtigt und bleiben für die Planung weiter relevant.

Die Finanzierungsvereinbarung der Stadt Frankfurt für das Jahr 2023 beinhaltet auf Grund der Nullrunde im öffentlichen Dienst lediglich eine moderate Steigerung der Mittel um 1,5 %. Die tariflich vereinbarte Inflationsausgleichprämie wurde von der Stadt Frankfurt vollständig und separat übernommen.

Die Landeszuschüsse ergänzen die Mittel der Stadt und werden größtenteils angerechnet. Dadurch wird eine doppelte Bezuschussung vermieden und eine insgesamt auskömmliche Finanzierung sichergestellt.

Nach wie vor besteht die Überzeugung der Stadt Frankfurt fort, dass in den kommenden Jahren darauf hingearbeitet werden soll, das Kinderbetreuungsangebot im Bestand zu halten und in einzelnen Stadtteilen mit starkem Wohnungsneubau auszubauen. Als größte Herausforderungen sieht die Kommune den Fachkräftemangel, Verzögerungen bei bereits in Planung befindlichen Neubauprojekten sowie Baukostensteigerungen bei neuen wie auch bei Erweiterungsvorhaben.

Für das Jahr 2024 plant die Gesellschaft keine Eröffnung neuer Einrichtungen. Auf Grund der genannten Verzögerungen im Neubau werden neue Einrichtungen erst 2025 und 2026 realisierbar werden. Das Betreuungsangebot der übrigen Einrichtungen wurde regulär fortgeführt und weiterhin qualitativ verbessert werden. Zudem werden die räumlichen Gegebenheiten aller Einrichtungen laufend überprüft und nötige Instandhaltungs- und Renovierungsmaßnahmen durchgeführt.

Die wesentlichen Kosten der GmbH sind die Personalkosten. In Bezug auf die Umsatzerlöse machen diese Kosten 76,3 % aus (Vorjahr: 77,3 %). Für die Unterhaltung und Instandhaltung der Einrichtungen wurden TEUR 2.349 verausgabt (Vorjahr: TEUR 2.042). Im Berichtsjahr erzielte die GmbH einen Jahresüberschuss. von TEUR 2.963 (2,41 % der Umsatzerlöse).

Im Berichtsjahr konnte die Eigenkapitalquote von 66,4 % zum Jahresbeginn auf 71,5 % zum Bilanzstichtag weiter gesteigert werden.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten konnten während des Geschäftsjahres jederzeit durch Bankguthaben beglichen werden. Zum Bilanzstichtag haben sich kurzfristige Verbindlichkeiten von TEUR 1.596 ergeben (Vorjahr: TEUR 2.217). Dem standen Kassen- und Bankguthaben in Höhe von TEUR 18.400 gegenüber (Vorjahr: TEUR 20.773). Langfristiges Fremdkapital benötigte und benötigt die GmbH nicht.

Langfristige Verpflichtungen ergeben sich lediglich durch langfristige Mietverträge für die einzelnen Einrichtungen. Diese sind jedoch notwendig und gewünscht, um einen langfristigen Betrieb der jeweiligen Einrichtung gewähren zu können. Neue Mietverträge haben in der Regel eine Laufzeit von mindestens 10 Jahren.

Hauptaufgabe der GmbH ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Kindern sowie die konstruktive Mitwirkung an deren Erziehung. Diese Aufgabe fördert die BVZ GmbH - wie oben beschrieben - auch außerhalb der Kindertageseinrichtungen durch Vorträge, Seminare und Fortbildungen. Die Gesellschaft hofft, dadurch das Leben mit und in unserer Gesellschaft insgesamt positiv weiterzuentwickeln. Diese Zielsetzung wird auch dadurch konsequent weiterverfolgt, dass sich die GmbH in wichtigen Gremien der Stadt engagiert sowie an Planungs- und Strategiesitzungen verschiedener Dachorganisationen teilnimmt und in entsprechenden Vereinen und Vereinigungen vertreten ist.

4. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken

Die GmbH ist gesetzlich verpflichtet, auf wesentliche Risiken der zukünftigen Entwicklung, die bestandsgefährdende oder wesentliche Einflüsse auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage haben können, hinzuweisen.

Die Ertragslage der BVZ GmbH hängt nahezu ausschließlich von öffentlichen Geldern bzw. durch öffentlich festgeschriebene Betreuungs-/ Elternentgelte ab. Folglich stellen die allgemein üblichen Preis- und Wettbewerbsregeln für die GmbH keine erkennbaren Ertragsrisiken dar.

Trotz der anhaltenden gesamtwirtschaftlichen Ausnahmesituation infolge von Kriegen sowie Nachwirkungen der Pandemie führte die Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt und den freien Trägern für das Jahr 2023 erneut zu einem Ergebnis, welches eine auskömmliche Bewirtschaftung der Kindertageseinrichtungen gewährleistet. Eine Finanzierungsvereinbarung mit der Stadt für das Jahr 2024 war zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung noch nicht final abgeschlossen. Es besteht allerdings die Zusage, die durch den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst steigenden Personalkosten zu refinanzieren.

Zusätzlich überwacht die Geschäftsführung laufend die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. So soll gewährleistet werden, dass auf neue Erkenntnisse angemessene und unverzügliche Handlungen erfolgen können.

Die aktuelle Preisentwicklung birgt für das Jahr 2024 schwer einschätzbare Risiken, da die Preissteigerungsrate nicht vollumfänglich in der vereinbarten Platzkostenpauschale berücksichtigt ist. Dies betrifft insbesondere die massiv gestiegenen Sachkosten wie Energie, Wartung, Dienstleister und Handwerker sowie sämtliche Materialkosten. Hierzu sind Nachverhandlungen mit der Kommune angestrebt und vorbereitende Gespräche mit anderen Trägern bereits vereinbart.

Um auch weiterhin Kindertageseinrichtungen qualitativ hochwertig führen zu können, möchte die Gesellschaft verstärkt Fachkräfte werben. Hierfür werden auch im Jahr 2024 verstärkt Mittel bereitgestellt.

Der größte Kostenfaktor sind die Personalkosten. Lohnerhöhungen durch den Abschluss eines neuen Tarifvertrages stellen für die Gesellschaft insofern ein finanzielles Risiko dar. Dieses Risiko wurde jedoch bei Abschluss der letzten Vereinbarung mit der Stadt Frankfurt über die zu gewährenden Zuschüsse insoweit berücksichtigt, dass die Zuschüsse jeweils um die zu erwartenden Lohn- und Gehaltssteigerungen angehoben und dadurch insgesamt auskömmlich gestaltet wurden. Die Geschäftsführung sieht aktuell keine Anhaltspunkte dafür, dass dieses Vorgehen der öffentlichen Hand sich in näherer Zukunft ändert.

Die Stadt Frankfurt am Main betreibt aktuell rund 140 Kitas in Eigenbetrieb. Zusätzlich werden ca. 650 Kitas von freien Trägern unterhalten. Die BVZ GmbH unterhält somit rund 20 % aller Kindertageseinrichtungen der Stadt. Dadurch sieht sich die Gesellschaft als gewichtiger Partner für die städteplanerischen, wirtschafts- und kommunalpolitischen Ziele der Stadt. Die Gesellschaft nimmt diesen Auftrag ernst und ist in ständigem Austausch hierzu in und mit den zuständigen öffentlichen Gremien.

Insgesamt geht die BVZ GmbH weiterhin davon aus, auch in Zukunft, die selbst gesteckten Ziele erreichen zu können.

5. Dank an alle Mitarbeiter und ehemalige Geschäftsführung

Abschließend möchte sich die Geschäftsführung bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die im vergangenen Jahr geleistete Arbeit bedanken!

Gleichfalls gilt unser Dank der im Jahr 2023 verabschiedeten Geschäftsführung, welche der Gesellschaft einen geordneten Übergang und gut organisierten Wechsel ermöglicht hat.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die BVZ GmbH, Frankfurt am Main

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der BVZ GmbH, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BVZ GmbH, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/1-v2-hgb-ja-non-pie eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks."

 

Frankfurt am Main, den 28. Juni 2024

Atax Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Stefan Etteldorf, Wirtschaftsprüfer

BESCHLÜSSE zum 31.12.2023

Die Gesellschafterversammlung der BVZ GmbH, Frankfurt am Main, hat den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2023 am 8. Oktober 2024 festgestellt und ist dem Vorschlag zur Ergebnisverwendung gefolgt.

Demnach wird der Jahresüberschuss den Rücklagen zugeführt.

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