Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 702888
Vorher
Gertrud Schulz GmbH
Eingetragen
3.9.2007
Branche
Großhandel mit SchuhenEinzelhandel mit SchuhenHerstellung von Schuhen
Gegenstand
Der Handel mit Schuhen und das Betreiben einer Postagentur

Historie

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Management

NameRolle
Markus Schulz
seit 7.9.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Markus Schulz
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Markus Schulz
68542 Heddesheim
12.500 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

G+M Schulz GmbH

Heddesheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 4.133,00 4.371,00
I. Sachanlagen 283,00 521,00
II. Finanzanlagen 3.850,00 3.850,00
B. Umlaufvermögen 76.449,22 70.219,68
I. Vorräte 39.792,18 46.011,99
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.500,40 17.812,73
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 24.156,64 6.394,96
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.479,15 2.479,15
Bilanzsumme, Summe Aktiva 83.061,37 77.069,83

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 71.120,16 69.474,88
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 54.758,66 54.758,66
III. Verlustvortrag 10.283,78 5.116,28
IV. Jahresüberschuss 1.645,28 -5.167,50
B. Rückstellungen 4.600,00 4.600,00
C. Verbindlichkeiten 7.341,21 2.994,95
Bilanzsumme, Summe Passiva 83.061,37 77.069,83

Anhang

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der G+M Schulz GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Gertrud Scmulz und Markus Schulz

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Heddesheim, den 31.12.2011

Gertrud Schulz und Markus Schulz

...........................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.9.2011.

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