BUWOG Bauträger Süd GmbH
Selbe AdresseBauträger für Wohngebäude
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Claus Weber seit 13.7.2015 | Geschäftsführer |
Jörg Friedrich Scholl seit 29.1.2015 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Selection Asset Management GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Lagebericht 2020der Selection Asset Management GmbH1. Allgemein Das Jahr 2020 war vornehmlich durch die Covid-19 Pandemie, die weiterhin ultraexpansive Geldpolitik der Notenbanken, stark steigende Staatsverschuldungen, die schlussendliche Einigung über einen geordneten Brexit-Deal und die US-Wahlen geprägt. Die Auswirkungen des Covid-19 Virus war im Berichtsjahr 2020 in allen Lebensbereichen zu spüren. Die Auswirkungen der Pandemie in Real- und Finanzwirtschaft waren und sind überall bemerkbar. Die endgültigen Folgen für die Realwirtschaft sind, Stand heute, immer noch schwer absehbar. Auch die Auswirkungen der Pandemie auf die Kapitalmärkte waren und sind immens. Kursstürze in davor nicht geahntem Ausmaß und vor allem in rasanter Geschwindigkeit stellten viele Investoren vor ungeahnt große Probleme. Nach dem Börsencrash im ersten Quartal 2020 folgte die V-förmige Erholung. In der ersten Jahreshälfte entwickelten sich insbesondere die "Corona-Gewinner" aus dem Bereich der Technologieaktien erfolgreich. Auch die europäischen Rentenmärkte blieben von den Kurseinbrüchen nicht verschont und fungierten zu Hochzeiten der Krise wieder einmal als "sichere Häfen". In der Spitze sank die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen auf -0,85 %. Große Fiskalhilfen weltweit verhinderten den wirtschaftlichen Kollaps im Jahr 2020, verschieben Probleme jedoch weiter in die Zukunft. Auf EU-Ebene verständigten sich die Regierungschefs zu einem Hilfspaket von 1,8 Billionen Euro. Neu und historisch ist der schuldenfinanzierte Wiederaufbaufonds mit einem Volumen von 750 Milliarden Euro. Die EU-Kommission wird somit das erste Mal ermächtigt, Anleihen zu begeben. Die gemeinsame Haftung der Neuschulden, vor der Pandemie noch undenkbar, ist somit Realität geworden. Auch die USA steuerten mit großen Programmen gegen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise. Im Frühjahr verabschiedete der Kongress Konjunkturpakete in Höhe von fast drei Billionen Dollar, was mehr als zehn Prozent der US-Wirtschaftsleistung entspricht. Ende Dezember folgte ein zweites Paket mit einem Volumen von 900 Milliarden US-Dollar. Nach der Wahl von Herausforderer Joe Biden zum neuen Präsidenten steht im Frühjahr 2021 das dritte große Konjunkturpaket an. Es soll sich ebenfalls um ein Programm in "Billionenhöhe" handeln. Folge der massiven fiskalpolitischen Eingriffe ist eine weiter stark ansteigende Verschuldung der Staaten. In Deutschland nahmen Bund und Länder mehr als 300 Milliarden Euro an Krediten auf. Auf EU-Ebene steigt die Schuldenquote der Mitgliedsstaaten in 2020 auf prognostizierte 95,1% an, was dem höchsten Niveau seit Gründung der EU entspricht. Auch die Entwicklung der US-Staatsverschuldung ist in neue Dimensionen vorgestoßen. Von Ende 2019 bis Oktober 2020 stieg die Verschuldung um 3,9 Billionen Dollar. Begünstigt werden die hohen Verschuldungen durch weiterhin historisch niedrige Zinsen der großen Notenbanken. Auch diese haben mit ihrer Geldpolitik starke Akzente im Kampf gegen die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie gesetzt. Eine weiterhin andauernde Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) und ein neues europäisches Anleihekaufprogramm (Pandemic Emergency Purchase Programme - PEPP) mit einem Volumen von 1,85 Billionen Euro begünstigen eine weitere Entkoppelung der Kapitalmärkte von der Realwirtschaft. Zu beobachten ist das drastische Eingreifen der Notenbanken auch in der stark angestiegenen Überschussliquidität, also der Differenz aus M1 und dem nominalen BIP. Entspannende Impulse gab es hingegen zum Ende des Jahres in Form einer Einigung der britischen und europäischen Unterhändler zum geordneten Austritts Großbritanniens aus der EU. Wenige Tage vor einem drohenden "Hard Brexit" ohne Übergangsregelung einigten sich die beiden Parteien über ein vorübergehendes Abkommen, das zum 01.01.2021 in Kraft tritt. 2. Geschäftsentwicklung und Ertragslage Die Gesellschaft ist im Bereich Advisory von Spezial- und Publikumsfonds sowie der privaten Vermögensverwaltung tätig. In 2020 konnte das insgesamt verwaltete Anlagevermögen gesteigert werden. Dies hat zu einer nachhaltigen Verbesserung der Geschäftslage geführt. Im Geschäftsjahr 2020 erzielte die Gesellschaft einen Jahresüberschuss in Höhe von 84.678,06 EUR. Die Provisionsumsätze der Gesellschaft betrugen in 2020 1.422.911,77 EUR. Es handelt sich um Erträge aus erlaubnispflichtigen Geschäften (KWG). Sie erzielte zudem Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (2020: 21.057,72 EUR) sowie aus Währungsumrechnungen (2020: 675,16 EUR). Darüber hinaus verfügt sie über keine anderen Erträge. Die gesamten betrieblichen Aufwendungen ohne Steuern betrugen 1.318.769,59 EUR, diese setzen sich zusammen aus 488.905,80 EUR Provisionsaufwendungen, 484.008,50 EUR Personalaufwand, 335.548,32 EUR andere Verwaltungsaufwendungen und 10.306,97 EUR Abschreibungen. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit vor Steuern belief sich auf 125.875,06 EUR. Zur Steuerung der Gesellschaft werden als Leistungsindikator das gemanagte Anlagenvermögen sowie die Fondsentwicklung überwacht. 3. Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme betrug zum Bilanzstichtag 438.452,81 EUR. Das Eigenkapital, bestehend aus gezeichneten Kapital 200.000,00 EUR, Gewinnvortrag 20.358,84 EUR und Jahresüberschuss 84.678,06 EUR erhöhte sich auf 305.036,90 EUR. Der Finanzmittelbestand belief sich zum Stichtag auf 184.487,80 EUR. Die Liquidität der Gesellschaft war während des Betrachtungszeitraumes jederzeit gewährleistet. Insgesamt erzielte die Gesellschaft bei 1.422.911,77 EUR Provisionserlösen und einem Jahresüberschuss von 84.678,06 EUR ein Ergebnis, das den Erwartungen entsprach. 4. Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres Berichtspflichtige Vorgänge nach Abschluss des Geschäftsjahres liegen nicht vor. 5. Risikomanagement und Chancenbericht Das Risikomanagement der Selection Asset Management GmbH findet im Wesentlichen auf der Basis der operationellen Einbindung der Eigentümer und Geschäftsführer statt. Damit haben die Träger der Risiken auch die Verantwortung für die Ausgestaltung der Firmenentwicklung. Ein praktisch besseres Risikomanagementsystem als diese Interessenkongruenz gibt es nicht. Der Gesellschaft ist es im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit nicht erlaubt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen. Sie betreibt keinen Eigenhandel. Das Adressausfallrisiko besteht im Wesentlichen darin, dass die Kunden der Gesellschaft ihre Außenstände nicht begleichen. Aufgrund der Kundenstruktur ist das Risiko diesbezüglich als überschaubar einzustufen. Unmittelbare Marktrisiken, insbesondere Zinsänderungs- und Währungsrisiken sowie Risiken aus Aktien und sonstigen Eigenkapitalpositionen sowie sonstige Preisrisiken bestehen nicht, da die Gesellschaft keinen Eigenhandel betreibt. Derartige Risiken können sich aber auf das betreute Kundenvermögen und somit auch auf die in Abhängigkeit zum Kundenvermögen erzielbaren Honorareinnahmen auswirken. Operationelle Risiken stellen Risiken in betrieblichen Systemen oder Prozessen, insbesondere Personalausfallrisiken, rechtliche Risiken und Betriebsrisiken dar. Durch Standardisierung von Verträgen, Umsetzung rechtlicher und gesetzlicher Neuerungen in die betrieblichen Abläufe, regelmäßigen Informationsaustausch sowie zeitnahes Reporting werden diese Risiken minimiert. Sonstige Risiken, die sich aus dem Marktverlauf bzw. aus dem Verhältnis mit den eigenen Kunden ergeben können, werden von der Geschäftsleitung überwacht. Im Rahmen dieser Überwachung sind in 2020 keine weiteren Risiken zu Tage getreten. Risiken der künftigen Entwicklung Durch die Übernahme von weiteren Publikumsfonds im Advisory und / oder Fondsmanagement und den damit verbundenen weiteren Personalaufbau könnten Kosten auf das Unternehmen zukommen, von denen unklar ist, ob sie durch entsprechende Vertriebserfolge gerechtfertigt werden. Das strikte Controlling und die konservative Geschäftspolitik hat sich dieses Jahr ausgezahlt und soll beibehalten werden. Die strikte Kostenkontrolle bleibt ein wichtiges Steuerungsinstrument. Die größten operativen Risiken liegen in der Gefahr der Mittelabflüsse aus den betreuten Fonds. Sollte dieser Fall eintreten, ist nicht gewährleistet, dass die Mittelabflüsse über andere durch die Selection Asset Management GmbH betreute Fondsstrukturen aufgefangen werden können. Chancenbericht Durch die verstärkten Bemühungen der Gesellschaft zum Ausbau ihres Vertriebsnetzwerks erhöhen sich die Chancen auf die Generierung von weiteren Mittelzuflüssen und damit nachhaltiges Ertragswachstum sowie einer Verstetigung der positiven Ergebnisentwicklung. Volatile Märkte bieten der Gesellschaft durch den aktiven Managementansatz die Möglichkeit, bei einer positiven Performance ihrer Fonds, die Assets under Management der Gesellschaft zu erhöhen und damit die erzielten Provisionserträge zu steigern. 6. Ausblick Das Geschäftsmodell und die Ertragsentwicklung der Gesellschaft sind auch abhängig von der Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und dem Vertrauen der Anleger in die Finanz- und Kapitalmärkte. Insgesamt sind wir optimistisch, weitere Kunden zu gewinnen und das beratene und verwaltete Vermögen sowie dadurch die Erträge zu steigern. Für das verwaltete Fondsvermögen rechnen wir in 2020 mit weiteren Mittelzuflüssen, die zu einem weiteren Umsatzwachstum führen. Im Jahr 2020 sind weitere Verstärkungen im Bereich des Vertriebs geplant. Die eingeleiteten Marketingmaßnahmen werden beibehalten. Sollte es der Gesellschaft nicht gelingen im Publikumsfondsbereich nennenswerte Assets zu gewinnen, behält sich die Gesellschaft vor durch aktive Maßnahmen Fonds zu kaufen bzw. zu verkaufen. Die COVID-19-Pandemie und die daraus resultierende Gesundheits- und Wirtschaftskrise sowie die hinsichtlich der Ausbreitung der Pandemie ergriffenen Maßnahmen können auch Folgen für die Gesellschaft und ihre Prognoserechnung haben. Die Gesellschaft verfolgt die Entwicklung der COVID-19-Pandemie und bewertet kontinuierlich eventuelle Auswirkungen auf die Gesellschaft. Aussagen darüber, wie die COVID-19-Pandemie die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft beeinflusst, sind zum jetzigen Zeitpunkt mit Unsicherheit behaftet. Es ist davon auszugehen, dass weiterhin erhebliche Risiken und Unsicherheiten im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung bestehen. Für 2021 und Folgejahre erwartet die Gesellschaft einen Anstieg der Provisionserlöse um jeweils ca. 5 %. Dieses Wachstum ist mit der bestehenden Organisation zu bewältigen. Durch Marketingmaßnahmen wird das Ergebnis aber belastet werden. Man erwartet daher für das Jahr 2021 einen Jahresüberschuss von ca. TEUR 15 und für 2022 einen Jahresüberschuss in Höhe von ca. TEUR 25.
München, 03.03.2021 BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 Die Bilanz zum 31. Dezember 2020 und die Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 wurden nach den Ansatz- und Bewertungsvorschriften des HGB sowie des GmbHG erstellt. Dabei wurden auch die für Finanzdienstleistungsinstitute anzuwendenden Vorschriften für Kreditinstitute (§§ 340 ff. HGB) beachtet. Der Jahresabschluss 2020 wurde unter Berücksichtigung der für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften erstellt. Außerdem wurden die Spezialvorschriften der Verordnung zur Rechnungslegung für Kreditinstitute (RechKredV) berücksichtigt. Die Bilanz wurde gemäß den Formblattvorschriften des § 2 Abs. 1 RechKredV (Formblatt 1) gegliedert. Die Bilanz wurde in Kontoform erstellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den Formblattvorschriften des § 2 Abs. 1 RechKredV. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß Formblatt 3 in Staffelform erstellt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht Firmenname laut Registergericht: Selection Asset Management GmbH Firmensitz laut Registergericht: München Registereintrag: Handelsregister Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 202585 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sowie der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nominalwert. Pauschalwertberichtigungen sowie Einzelwertberichtigungen waren zum Jahresende nicht zu bilden. Uneinbringliche Forderungen waren nicht vorhanden. Forderungen an Kreditinstitute Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennwert bewertet. Forderungen an Kunden Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennwert bewertet. Erworbene immaterielle Anlagewerte Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennwert bewertet. Sonstige Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag bewertet. Rückstellungen Die anderen Rückstellungen wurden gem. § 252 Abs. 1 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Eigenkapital Das Eigenkapital ist zum Nominalwert bilanziert. Erläuterung der Bilanz Sachanlagen Die Entwicklung der Sachanlagen ist dem nachfolgenden Anlagenspiegel zu entnehmen. Ebenfalls ist hier die Abschreibung des Geschäftsjahres auf die einzelnen Posten des Anlagevermögens angegeben. ANLAGENSPIEGEL zum 31. Dezember 2020
Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennwert bewertet. Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter. Forderungsspiegel zum 31.12.2020 Die Restlaufzeiten der Forderungen sind dem folgenden Forderungsspiegel zu entnehmen:
In den sonstigen Vermögensgegenständen ist eine Forderung in Höhe von 36,05 EUR gegenüber der Gesellschafterin JHS Beteiligungs GmbH enthalten. Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2020
Sonstige Verbindlichkeiten Bei den sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich um folgende Positionen:
Eigenkapital Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus dem gezeichnetem Kapital in Höhe von EUR 200.000,00 und dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 105.036,90. Das gezeichnete Kapital wurde in voller Höhe eingezahlt. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Provisionserträge Die Provisionserträge wurden ausschließlich im Inland erzielt. Die Provisionserträge betreffen Erträge aus Anlageberatung (§1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1a KWG) und Finanzportfolioverwaltung (§1 Abs. 1a S. 2 Nr. 3 KWG). Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge sind im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 21). Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen Verpflichtungen aus laufenden Verträgen:
Geschäfte mit nahestehenden Personen Es gibt keine Geschäfte, die zu nicht-marktüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen zustande gekommenen sind. Honorar des Abschlussprüfers Das Honorar des Abschlussprüfers beträgt 11.200,00 EUR und entfällt mit 6.300,00 EUR auf Abschlussprüfungsleistungen und mit 4.900,00 EUR auf die Prüfung nach § 89 WpHG. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 8. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans Der Geschäftsführung gehören während des abgelaufenen Geschäftsjahres folgende Personen an:
Die Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft stets einzeln mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vergütungen der Geschäftsführer Die Angabe der Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB. Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen in Höhe von 83,18 Euro gegenüber den Geschäftsführern. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten. Vorschlag bzw. Beschluss zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss in Höhe von 84.678,06 EUR wird mit dem Gewinnvortrag verrechnet und im Übrigen auf neue Rechnung vorgetragen. Unterschrift der Geschäftsführung
München, 03.03.2021 J. Scholl C. Weber Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 25.03.2021 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Selection Asset Management GmbHPrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Selection Asset Management GmbH, München (im Folgenden "Gesellschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinnund Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §§ 340k, 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Gensingen, den 23. März 2021 App
Audit GmbH
Jürgen App, Wirtschaftsprüfer |
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