Klaus Kaiser Energie GmbHLiquidiert

72213 Altensteig, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 721681
Eingetragen
14.12.2006
Branche
Wärme- und KältehandelElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur VerteilungElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern ohne Verteilung
Gegenstand
Erzeugung und Verkauf von Energie, insbesondere elektrischer Strom und Wärme aus regenerativen Rohstoffen, insbesondere nachwachsenden Rohstoffen.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Klaus Kaiser
25.000 €
100.00%
Gärtnermeister

Konzern- und Jahresabschlüsse

Klaus Kaiser Energie GmbH

Altensteig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 8.073,00 10.455,00
I. Sachanlagen 6.823,00 9.205,00
II. Finanzanlagen 1.250,00 1.250,00
B. Umlaufvermögen 142.387,74 147.931,62
I. Vorräte 24.566,45 25.181,68
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 93.466,22 101.906,04
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 24.355,07 20.843,90
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.017,80 649,80
Bilanzsumme, Summe Aktiva 151.478,54 159.036,42

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 134.340,50 124.800,82
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 109.340,50 99.800,82
B. Rückstellungen 2.600,00 2.950,00
C. Verbindlichkeiten 14.538,04 31.285,60
Bilanzsumme, Summe Passiva 151.478,54 159.036,42

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Änderungen durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sind bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beachtet. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB zu Abgabepflichten im Anhang teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll auf einen Erinnerungswert abgeschrieben. Nach der Abgangsfiktion wird ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt.

Die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten Wert bewertet. Möglichen Risiken im Beteiligungsansatz wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 101.906,04 0,00 101.906,04 0,00
davon gegenüber Gesellschafter 23.312,10 0,00 22.598,10 0,00

Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn enthält einen Vortrag in Höhe von 99.800,82 €.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für die Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 14.538,04 14.538,04 31.285,60 31.285,60

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Klaus Kaiser.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Altensteig-Überberg, den 06. Dezember 2012

gez. Klaus Kaiser

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 6.12.2012.

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