Bremer Fenster und Bauelemente GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Flachglas
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Richard Fischer seit 21.3.2017 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Nordtime GmbHLilienthal (vormals: Hamburg)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
AnhangDer Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 der Nordtime GmbH ist nach den geltenden Vorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes aufgestellt worden. Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach der Regelung in § 266 (1) 3 HGB, auf die Anwendung des § 266 (1) 4 HGB (Aufstellung einer verkürzten Bilanz für Kleinstkapitalgesellschaften) wurde verzichtet. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte unter Einbeziehung des § 276 HGB nach § 275 HGB. Auf die Anwendung des § 275 (5) HGB (Darstellung für Kleinstgesellschaften) wurde verzichtet. Die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurden entsprechend den Regelungen des § 253 (1) HGB und § 8 (1) KStG in Verbindung mit § 6 (1) Nr.1 EStG bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen des Anlagevermögens wurden nach § 253 (2) HGB und § 7 (1) EStG (linear) vorgenommen. Von der Vereinfachungsregelung der Vollabsetzung für geringwertige Wirtschaftsgüter als Betriebsausgabe gemäß § 6 (2) EStG in Verbindung mit § 8 (1) KStG Gebrauch gemacht. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind nach § 253 HGB unter Berücksichtigung der Nennbeträge bewertet worden. Sie sind in der Bilanz mit einem Wert in Höhe von EURO 179.521,69 ausgewiesen. Hierin sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von insgesamt EURO 167.594,33 enthalten. Forderungen aufgrund von Steuererstattungen bestehen in Höhe von insgesamt EURO 8.397,24. Sie betreffen die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer für 2015 in Höhe von EURO 1.852,00 sowie die Gewerbesteuer für 2015 in Höhe von EURO 1.926,00. Der Ansatz der ausgewiesenen Rückstellung erfolgte nach § 249 (1) HGB. Sie wurde entsprechend den Regelungen des § 253 (1) S.2 HGB und § 6 (1) Nr.3a EStG bewertet. Es handelt sich hierbei um die Rückstellung für Jahresabschlusskosten, sie betrifft die zu erwartenden Kosten für die Erstellung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Steuererklärungen für das Jahr 2015. Die Rückstellung entspricht der erwarteten Inanspruchnahme. Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte grundsätzlich nach § 253 (1) S.2 HGB mit der ursprünglichen Zahlungsverpflichtung. Eine Prüfung hinsichtlich der Notwendigkeit des Ansatzes höherer Tageswerte wurde durchgeführt und gegebenenfalls entsprechend berücksichtigt. Es bestehen zum 31.12.2015 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von insgesamt EURO 179.472,18. Zum 31.12.2015 bestehen Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt in Höhe von insgesamt EURO 10.035,92. Sie betreffen die Lohnsteuer aufgrund der Lohnsteueranmeldung für den Monat Dezember 2015 in Höhe von EURO 392,07 sowie die Umsatzsteuer aufgrund der Umsatzsteuer-Voranmeldungen für die Monate November und Dezember 2015 in Höhe von EURO 9.643,85. in 2015 war Herr Thomas Fischer, Kaufmann, zur Geschäftsführung des Unternehmens bestellt. Gegenüber dem Gesellschafter besteht eine Verbindlichkeit in Höhe von EURO 6.500,00. sonstige Berichtsbestandteile
Thomas Fischer Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2016 festgestellt. |
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