Georg Mitterer GmbHLiquidiert

Auenstraße 86, 80469 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 59706
Vorher
Graphische Druckanstalt Georg Mitterer GmbH
Eingetragen
20.7.1979
Branche
Drucken von ZeitungenDruck- und MedienvorstufeBinden von Druckerzeugnissen und damit verbundene Dienstleistungen
Gegenstand
Anfertigung von Druckerzeugnissen aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Gerhard Mitterer
seit 16.11.2001
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Georg Mitterer GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 21.356,00 199.352,99
I. Sachanlagen 21.356,00 11.794,00
II. Finanzanlagen 0,00 187.558,99
B. Umlaufvermögen 57.182,26 41.240,80
I. Vorräte 25.865,00 18.140,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.238,19 22.183,61
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 79,07 917,19
C. Rechnungsabgrenzungsposten 454,46 0,00
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 12.854,05 0,00
E. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 43.678,67 56.332,35
Bilanzsumme, Summe Aktiva 135.525,44 296.926,14

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzverlust 69.243,26 81.896,94
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 43.678,67 56.332,35
B. Rückstellungen 4.622,80 175.629,40
C. Verbindlichkeiten 130.902,64 121.296,74
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 100.553,96 91.842,50
Bilanzsumme, Summe Passiva 135.525,44 296.926,14

Anhang


für das Geschäftsjahr 2010

I.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

Zum 01.01.2010 wurde aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von € 8.686,00 bilanziert.

 II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II a EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II 2 HGB). Es erfolgte eine Verrechnung mit dem Planvermögen.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

III. Angaben zur Bilanz

Die Bilanz wurde unter teilweiser Ergebnisverwendung aufgestellt. In den Bilanzverlust wurde ein Verlustvortrag i. H. v. € 81.896,94 einbezogen

Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
  
durchschnittlicher Marktzins von 5,15% für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde

Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2% nach den Erfahrungswerten aus der Vergangenheit

Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005 G"


Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von € 8.686,00. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 I 1 EGHGB wurde nicht Gebrauch gemacht. Der Betrag wurde im Berichtsjahr sofort den Pensionsrückstellungen zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen.

Bei den Rückstellungen wurde eine Verrechnung mit dem Planvermögen (§ 246 II 2 HGB) vorgenommen. Die Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände belaufen sich auf € 194.622,00.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren werden in Höhe von € 20.472,73 ausgewiesen (§ 285 Nr. 1a HGB).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) betragen € 19.094,07 (Vorjahr: € 21.979,03).


IV.  Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch

Gerhard Mitterer, Buchdruckermeister

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.


Georg Mitterer GmbH
gez. Gerhard Mitterer
Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.07.2011 festgestellt.

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