Stammdaten

Register
Amtsgericht Deggendorf HRB 805
Eingetragen
27.1.1986
Branche
FahrschulenBetrieb von BaumschulenBetrieb von Verkehrswegen für Straßenfahrzeuge
Gegenstand
Betrieb einer Fahrschule.

Historie

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Management

NameRolle
Rene Dennis Hube
seit 26.1.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

94577 Winzer, Xaver-Bauer-Str. 8
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kreß GmbH

Winzer

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 39.068,00 15.381,50
I. Sachanlagen 39.068,00 15.381,50
B. Umlaufvermögen 7.801,43 12.017,56
I. Vorräte 85,00 120,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.404,09 6.537,18
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.312,34 5.360,38
C. Rechnungsabgrenzungsposten 489,09 336,65
Bilanzsumme, Summe Aktiva 47.358,52 27.735,71

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 24.017,98 23.440,54
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 2.124,05 2.905,17
III. Jahresüberschuss 577,44 781,12
B. Rückstellungen 1.400,00 1.240,00
C. Verbindlichkeiten 21.940,54 3.055,17
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 5.943,19 3.055,17
Bilanzsumme, Summe Passiva 47.358,52 27.735,71

Anhang


A. Allgemeines

Die Kress Fahrschule GmbH ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem.   § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.


B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht, da nicht vorhanden.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.


Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Rückstellungen mit Restlaufzeit von mehr als einem Jahr lagen am Bilanzstichtag nicht vor. Ggf. erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages werden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden soweit vorhanden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.


C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.


D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.564,59 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Angabe zu Verbindlichkeiten
  

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr
5943,19 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren
15997,35 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
00,00 Euro




Pensionsrückstellung


Die Rückstellungen für Pensionen sind nicht vorhanden.



Ausschüttungssperre

Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 0 Euro der Ausschüttungssperre.


Ausleihungen, Forderungen, Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)


Gegenüber den Gesellschaftern bestehen keine Ausleihungen, Forderungen, Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse.



E. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

Alois Kress, Ott-Heinrich-Str. 14, 94577 Winzer

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.05.2011 festgestellt.

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