Kreß
GmbH
Winzer
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
39.068,00 |
15.381,50 |
| I.
Sachanlagen |
39.068,00 |
15.381,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
7.801,43 |
12.017,56 |
| I.
Vorräte |
85,00 |
120,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.404,09 |
6.537,18 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.312,34 |
5.360,38 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
489,09 |
336,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
47.358,52 |
27.735,71 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.017,98 |
23.440,54 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
2.124,05 |
2.905,17 |
| III.
Jahresüberschuss |
577,44 |
781,12 |
| B.
Rückstellungen |
1.400,00 |
1.240,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
21.940,54 |
3.055,17 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
5.943,19 |
3.055,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
47.358,52 |
27.735,71 |
Anhang
A. Allgemeines
Die Kress Fahrschule GmbH ist zum Abschlussstichtag
als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267
Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht, da nicht
vorhanden.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Rückstellungen mit Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr lagen am Bilanzstichtag nicht vor. Ggf. erfolgte
eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für
die Abzinsung des Erfüllungsbetrages werden die von
der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
soweit vorhanden zum Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag umgerechnet.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.564,59 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
|
5943,19 Euro
|
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren
|
15997,35 Euro
|
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
|
00,00 Euro
|
Pensionsrückstellung
Die Rückstellungen für Pensionen sind nicht
vorhanden.
Ausschüttungssperre
Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein
Gesamtbetrag von 0 Euro der Ausschüttungssperre.
Ausleihungen, Forderungen, Verbindlichkeiten und
Haftungsverhältnisse gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen keine
Ausleihungen, Forderungen, Verbindlichkeiten und
Haftungsverhältnisse.
E. Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
Alois Kress, Ott-Heinrich-Str. 14, 94577 Winzer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.05.2011 festgestellt.
|