INTERSOFT AktiengesellschaftLiquidiert

Frankenstraße 18A, 20097 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 77103
Eingetragen
20.9.2000
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
die Entwicklung und der Vertrieb von Standard- und Individual-Software für alle Branchen, die Beratung von Unternehmen und Behörden in allen Fragen der Ablauforganisation, Unternehmensstrategie, der EDV-Technik sowie der Durchführung von individuellen EDV-Projekten, die Wartung und Integration von Daten-, Kommunikationsund Netzwerksystemen, die Entwicklung, Erstellung, Betreuung und Verwaltung von Internet-Seiten und -anwendungen, die Beratung bei der Gestaltung von Internet-Auftritten, ferner der Vertrieb von EDV-Hard- und Software aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

INTERSOFT Aktiengesellschaft

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 1.1.2022 bis 31.12.2022

Lagebericht des Vorstands

1. WIRTSCHAFTSBERICHT

1.1 GESCHÄFTS- UND RAHMENBEDINGUNGEN

Die INTERSOFT AG ist ein mittelständisches Softwarehaus, welches sich auf die Erstellung und Weiterentwicklung einer qualitativ hochwertigen und langfristig verfügbaren Softwaresuite für Versicherungen sowie die damit in Zusammenhang stehenden Consulting- und Implementierungsleistungen - strategisch bedingt ausschließlich für Bestandskunden - konzentriert.

Die Tätigkeiten werden ausschließlich für die WWK Lebensversicherung a. G., München, erbracht.

1.2 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE

Vermögenslage

Die Bilanzsumme hat sich im Berichtsjahr um 378 T€ und damit um 9,5 % erhöht.

Die Veränderungen auf der Aktivseite sind zum einen durch den Anstieg des Forderungssaldos gegenüber verbundenen Unternehmen um 876 T€ und zum anderen durch den Rückgang beim Anlagevermögen um 230 T€ sowie bei den Bankguthaben um 292 T€ begründet.

Auf der Passivseite lässt sich die Erhöhung der Bilanzsumme durch die Einstellung des Jahresüberschusses in Höhe von 484 T€ sowie einer Reduzierung bei den Rückstellungen in Höhe von 138 T€ erklären.

Zum Stichtag verbleibt ein Eigenkapital von 3.578 T€ (Vorjahr: 3.095 T€), was einer Eigenkapitalquote von 82,1 % (Vorjahr: 77,8 %) entspricht.

Finanzlage

Die Gesellschaft hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 insgesamt durch Zahlungsmittelzuflüsse der Kunden finanziert.

Die Liquidität der Gesellschaft war während des gesamten Geschäftsjahres jederzeit gesichert.

Zum Bilanzstichtag 31.12.2022 waren liquide Mittel in Form von laufenden Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 75 T€ (Vorjahr: 265 T€) verfügbar.

Ertragslage

Die Gesamtleistung von 15.175 T€ (Vorjahr: 13.999 T€) hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.175 T€ erhöht.

Die Aufwendungen vor Steuern haben sich um 1.119 T€ auf 14.887 T€ (Vorjahr: 13.768 T€) erhöht. Dies ergibt sich im Wesentlichen durch höhere Aufwendungen für externe Dienstleistungen.

Somit konnte das Geschäftsjahr 2022 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 484 T€ (Vorjahr: 385 T€) abgeschlossen werden.

1.3 NICHTFINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN

Die in der Strategie der INTERSOFT AG formulierten Ziele lassen sich nur dann erreichen, wenn die INTERSOFT AG als attraktiver und verantwortungsvoller Arbeitgeber dauerhaft kompetente und engagierte Mitarbeiter an sich binden kann, um Produkte und Lösungen zu entwickeln, welche auch zukünftig in besonderem Maße den Kundenansprüchen der WWK gerecht werden.

Im Geschäftsjahr 2022 betrug die Fluktuationsquote gemäß BDA-Formel 5,2 % (Vorjahr: 3,4 %).

2. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

Die weltweite Corona-Pandemie sowie der Krieg in der Ukraine hatte im Geschäftsjahr 2022 negative Auswirkungen auf die Finanz- und Handelsmärkte. Davon war die INTERSOFT AG - abgesehen von organisatorischen Prozessanpassungen - wirtschaftlich nicht direkt betroffen.

Chancen

Kunden

Die Konzentration auf unsere bestehenden Kunden beinhaltet die Chance, sich noch besser auf deren Anforderungen einzustellen.

Kosten

Es besteht die Chance, durch die Verbesserung von internen Prozessen die Kosten weiter zu reduzieren und das Kostenniveau mittelfristig auf einem angemessenen Level zu halten.

Mitarbeiter

Die Festlegung eines Weiterbildungsbudgets bietet die Chance, die Mitarbeiter noch zielgerichteter und regelmäßiger zu fördern und damit die Mitarbeitermotivation zu steigern sowie die Fluktuationsrate im Geschäftsjahr 2021 zu reduzieren. Dieses wird durch verschiedene soziale Leistungen (zum Beispiel kostenlose Getränke im Büro sowie Mitarbeitergutscheine von Edeka, dem Hoflieferanten und für Getränke) für die Mitarbeiter unterstützt.

Zusätzlich bietet die INTERSOFT AG seinen Mitarbeitern an, ihre Arbeitszeit flexibel zu gestalten sowie die Möglichkeit von mobilen Arbeiten im Inland sowie im EU-Ausland, um damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu vereinfachen und die Mitarbeiterbindung zu stärken. Darüber hinaus bietet die INTERSOFT AG seinen Mitarbeitern ab 2023 die Möglichkeit einen Homeoffice-Vertrag zu vereinbaren und so durchweg von zu Hause arbeiten zu können.

Des Weiteren werden Maßnahmen durchgeführt, welche die Sichtbarkeit von INTERSOFT AG am Bewerbermarkt und damit auch die Attraktivität als möglichen Arbeitgeber erhöhen soll.

Digitalisierung

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass das Arbeiten - insbesondere der Entwicklungsteams - auch gut standortunabhängig funktioniert. Dieser Weg soll weiterverfolgt werden, um zum einen durch flexible Einsatzorte eine verstärkte Mitarbeiterbindung zu erreichen und zum anderen auch die Mitarbeitergewinnung durch standortunabhängigen Personalsuche zu erhöhen.

Risikomanagement

Die INTERSOFT AG identifiziert und bewertet fortlaufend und systematisch Risiken, die sich aus den unterschiedlichen Bereichen des Geschäftsbetriebes ergeben. Alle relevanten Risiken werden regelmäßig überwacht und es werden entsprechende präventive und korrektive Maßnahmen festgelegt und durchgeführt.

Mitarbeiter

Der Erfolg unserer Software hängt in hohem Maße von der Qualifikation und Einsatzbereitschaft unserer Mitarbeiter ab.

Neben der Ausrichtung als agiles Unternehmen, was eine disziplinarische und laterale Führung ermöglicht, werden agile Personalentwicklungsmethoden eingesetzt. Laterale und disziplinarische Führungskräfte sind beteiligt, um den Austausch mit den Mitarbeitern zu fördern und eine gemeinsame Weiterentwicklung zu ermöglichen. Damit wird die Personalentwicklung, insbesondere im Weiterbildungsbereich, forciert, um die Qualifizierung der Mitarbeiter weiterhin aufrechterhalten und ausbauen zu können.

Datenschutz

Der Datenschutz hat bei der INTERSOFT AG aufgrund der gesetzlichen Anforderungen und der Relevanz für unsere Kunden einen sehr hohen Stellenwert.

Neben dem Umgang mit Daten, die bei der INTERSOFT AG selbst erzeugt oder verwaltet werden, kommen wir als Hersteller von standardisierter Software für Versicherungsunternehmen zwangsläufig mit unternehmens- und personenbezogenen Daten unserer Kunden in Kontakt. Hierzu stimmen wir geregelte, nachvollziehbare Verfahren mit unseren Kunden ab und überprüfen diese regelmäßig, damit datenschutzrechtliche Vorgaben jederzeit erfüllt sind.

Der Datenschutzbeauftragte informiert den Vorstand regelmäßig über alle für das Unternehmen relevanten Datenschutzthemen.

IT-Sicherheit

Die Sicherheit der Daten und die Aufrechterhaltung des Produktionsbetriebs ist für die INTERSOFT AG als Softwarehersteller naturgemäß sehr wichtig.

Die komplette Serverlandschaft ist in ein externes Rechenzentrum ausgelagert, das von einem renommierten Anbieter von Kommunikationsdienstleistungen betrieben wird. Die entsprechenden Vereinbarungen berücksichtigen Zutrittskontrolle, Stromversorgung, Klimatisierung und Löschanlage.

Zur Sicherung von unternehmenskritischen Daten werden regelmäßig Back-ups erstellt. Einzelne unternehmenskritische Daten, wie beispielsweise der Source-Code, werden mehrmals täglich gesichert. Die Sicherungen werden außerhalb des Rechenzentrums aufbewahrt. Zum Schutz vor Datenmanipulationen insbesondere an Backups werden täglich alle wichtigen Daten zusätzlich auf einmalbeschreibbaren Bändern gesichert.

Zur Überprüfung und Ermittlung möglicher Sicherheitsrisiken wird unsere Systemlandschaft durch Pentests überprüft, deren Ergebnisse in die Weiterentwicklung unserer Sicherheitsstandards einfließen.

Alle Mitarbeiter der INTERSOFT AG werden regelmäßig zu Themen der Security Awareness geschult und geprüft.

Die in 2021 erfolgreiche Zertifizierung der INTERSOFT AG im Rahmen der VdS Norm 10000:2018 wurde im Jahr 2022 durch ein Überwachungsaudit erfolgreich verlängert. Eine weitere Verlängerung ist im Jahr 2023 angestrebt.

Recht und Verträge

Für die Beurteilung von rechtlichen Fragen aus geänderten Gesetzeslagen oder Rechtsprechungsänderungen sowie für die Ausarbeitung von Vertragsangelegenheiten werden externe Spezialisten mit entsprechenden Schwerpunkten beauftragt.

Digitalisierung

Der angestrebte Ausbau der Digitalisierung der Prozesse wird zunächst Investitionen erfordern, was entsprechende Kosten verursacht. Mittelfristig werden sich diese Investitionskosten amortisieren, wenn der Weg der Digitalisierung konsequent weitergegangen wird.

Zusammenfassende Beurteilung der Risiken

Risiken, die den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens gefährden und die in den Aufbaujahren bewusst niedrig angesetzte Berichtsschwelle erreichen, sind bisher nicht eingetreten und im Geschäftsjahr 2023 nicht zu erwarten.

3. VERBUNDENE UNTERNEHMEN

Die WWK Lebensversicherung a. G. ist mit 100 % des Aktienkapitals, das voll eingezahlt ist, alleiniger Aktionär.

Der Bericht über die Beziehung zu diesem Unternehmen gemäß § 312 AktG schließt mit folgender Erklärung: "Wir erklären, dass nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, unsere Gesellschaft bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Andere Maßnahmen im Sinne von § 312 Abs. 1 AktG wurden weder getroffen noch unterlassen."

4. PROGNOSEBERICHT

Voraussichtliche gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Ausblick

Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland im Jahr 2022 war maßgeblich durch die Folgen des Kriegs in der Ukraine und die extremen Energiepreiserhöhungen geprägt. Darüber hinaus führten Material- und Lieferengpässe grundsätzlich zu massiv steigenden Preisen. Trotz all dieser Schwierigkeiten war das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland um 1,8 % höher als 2021.

Branchenentwicklung

Nach Einschätzung des Digitalverbandes BITKOM wird die deutsche Informationstechnikbranche im Geschäftsjahr 2023 um ca. 6,3 % weiter steigen, was einem Gesamtvolumen von 126,4 Milliarden Euro entsprechen würde.

Den größten Anteil bilden dabei IT-Services mit ca. 47,8 Milliarden Euro, wobei die Softwareausgaben mit 9,3 % vermutlich das größte Wachstum verzeichnen werden.

Ausblick

Die Fokussierung auf die WWK Lebensversicherung a. G. wird vor dem Hintergrund der erwarteten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und des Erwartungsrahmens für den IT-Markt bei der INTERSOFT AG dazu führen, dass mit einem vergleichbaren Auftragseingang im Geschäftsjahr 2023 gerechnet werden kann.

Vor diesem Hintergrund erwarten wir für das Jahr 2023 ein Ergebnis auf Vorjahresniveau.

Besondere Vorkommnisse waren bisher nicht zu verzeichnen.

 

Der Vorstand

Ralf Schmidt, Vorstandsvorsitzender

Dr. Ralf Zablowski, stellv. Vorstandsvorsitzender

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 1.231.454,74 1.461.999,17
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 89.692,76 205.603,82
II. Sachanlagen 1.141.761,98 1.255.395,35
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.141.761,98 1.255.395,35
III. Finanzanlagen 0,00 1.000,00
B. Umlaufvermögen 2.267.905,52 1.693.312,18
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.295.132,80 1.427.975,77
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.286.192,85 1.411.619,08
2. sonstige Vermögensgegenstände 8.939,95 16.356,69
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks -27.227,28 265.336,41
C. Rechnungsabgrenzungsposten 99.842,50 122.608,66
D. aktive latente Steuern 742.000,00 700.000,00
Summe Aktiva 4.341.202,76 3.977.920,01

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 3.565.561,07 3.094.996,96
I. gezeichnetes Kapital 830.000,00 830.000,00
II. Kapitalrücklage 68.000,00 68.000,00
III. Gewinnrücklagen 159.844,70 159.844,70
IV. Bilanzgewinn 2.507.716,37 2.037.152,26
davon Gewinnvortrag 2.037.152,26 1.652.201,37
B. Rückstellungen 559.550,27 697.798,67
C. Verbindlichkeiten 216.091,42 185.124,38
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 216.091,42 185.124,38
Summe Passiva 4.341.202,76 3.977.920,01

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2022-31.12.2022
EUR
1.1.2021-31.12.2021
EUR
1. Rohergebnis 15.326.544,57 14.135.311,23
2. Personalaufwand 8.981.766,15 8.982.191,81
a) Löhne und Gehälter 7.230.725,43 7.468.677,44
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge und für Unterstützung 1.751.040,72 1.513.514,37
davon für Altersversorgung: 90.052,46
3. Abschreibungen 572.170,69 510.899,71
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 510.899,71
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 5.344.045,77 4.218.174,47
5. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 0,00 16,41
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.611,70 17.781,48
davon aus verbundenen Unternehmen 2.611,70 17.781,48
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2.525,55 56.700,24
davon an verbundenen Unternehmen 1.214,13 54.905,56
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 42.000,00 0,00
davon Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern 42.000,00 0,00
9. Ergebnis nach Steuern 470.648,11 385.142,89
10. sonstige Steuern 84,00 192,00
11. Jahresüberschuss 470.564,11 384.950,89
12. Gewinnvortrag 2.037.152,26 1.652.201,37
13. Bilanzgewinn 2.507.716,37 2.037.152,26

Anhang

1. Allgemeine Hinweise

Der Jahresabschluss der INTERSOFT AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr 2022 wurde nach den Vorschriften für alle Kaufleute gemäß den §§ 242 ff. HGB sowie den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß den §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Es wurden gemäß § 267 HGB die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften berücksichtigt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Des Weiteren sind die Vorschriften gemäß den §§ 150 ff. AktG beachtet worden.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, bei zeitlich begrenzter Nutzung vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß voraussichtlicher betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer, bilanziert.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß voraussichtlicher betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer, bewertet. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden mit Anschaffungskosten bis zu 800 € sofort abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten wird durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalbetrag ausgewiesen.

Es werden für Ausgaben, die für eine gewisse Zeit nach dem Bilanzstichtag Aufwand darstellen, aktive Rechnungsabgrenzungsposten gemäß § 250 HGB bilanziert.

Aufgrund von zeitlichen Differenzen zwischen der Steuerschuld aus der Handelsbilanz und der Steuerbilanz entstehen latente Steuern. Latente Steueransprüche werden nur in dem Umfang bilanziert, wie eine Realisierung der Steuerminderungsansprüche hinreichend wahrscheinlich ist. Dabei werden steuerliche Verlustvorträge insoweit berücksichtigt, wie innerhalb der nächsten 5 Jahre eine Verlustverrechnung zu erwarten ist. In Höhe der aktivierten latenten Steuern (742 T€) besteht eine Ausschüttungssperre gemäß § 268 (8) Satz 2 HGB.

Die Eigenkapitalanteile werden zum Nennwert bilanziert.

Die sonstigen Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten gemäß § 249 HGB gebildet. Dabei wird der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 (2) HGB abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

Die Gesellschaft hat mit ihren Kunden Dienstverträge abgeschlossen, bei denen die Umsatzrealisierung durch eine laufende Abrechnung der geleisteten Tätigkeiten erfolgt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt.

Anschaffungs- und Herstellungskosten
1.1.2022
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2022
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen 268.786,18 7.885,24 0,00 276.671,42
2. geleistete Anzahlungen 113.050,00 0,00 0,00 113.050,00
381.836,18 7.885,24 0,00 389.721,42
II. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.068.255,26 334.741,02 9.342,58 3.393.653,70
III. Finanzanlagen
sonstige Ausleihungen 1.000,00 0,00 1.000,00 0,00
Summe Anlagevermögen 3.451.091,44 342.626,26 10.342,58 3.783.375,12
Abschreibungen Buchwerte
1.1.2022
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2022
EUR
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen 176.232,36 81.402,55 0,00 257.634,91 19.036,51 92.553,82
2. geleistete Anzahlungen 0,00 42.393,75 0,00 42.393,75 70.656,25 113.050,00
176.232,36 123.796,30 0,00 300.028,66 89.692,76 205.603,82
II. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.812.859,91 448.374,39 9.342,58 2.251.891,72 1.141.761,98 1.255.395,35
III. Finanzanlagen
sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00
Summe Anlagevermögen 1.989.092,27 572.170,69 9.342,58 2.551.920,38 1.231.454,74 1.461.999,17

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten einen Forderungssaldo gegen die WWK Lebensversicherung a. G., München, in Höhe von 2.295 T€ aufgrund von diversen Verrechnungen.

Aktive latente Steuern

Die Berechnung erfolgte grundsätzlich unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 32,28 %. Zum Stichtag werden aktive Steuerlatenzen in Höhe von 742 T€ ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Grundkapital ist in 830.000 Stück Stammaktien ohne Nennbetrag eingeteilt. Die WWK Lebensversicherung a. G., München, ist alleinige Gesellschafterin der INTERSOFT AG, Hamburg.

Auf Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung vom 28. Juni 2022 ist der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 2.037.152,26 € auf das Geschäftsjahr 2022 vorgetragen worden.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich aus Personalrückstellungen (392 T€), Rückstellung für ausstehende Rechnungen (20 T€) sowie übrige Rückstellungen (164 T€) zusammen.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse beinhalten konzerninterne Umsätze in Höhe von 15.175 T€.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen handelt es sich im Wesentlichen um Kosten für externe Dienstleistungen (3.371 T€), Raumkosten (819 T€) und Mieten für Einrichtungen (188 T€).

5. sonstige Angaben

Allgemeine Angaben

Die INTERSOFT AG hat ihren Sitz in Hamburg. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 77103 im Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg eingetragen.

Die INTERSOFT AG wird in den Konzernabschluss der WWK Lebensversicherung a. G. einbezogen, die gleichzeitig den größten und den kleinsten Kreis der Unternehmen bildet, dem die Gesellschaft als Tochtergesellschaft angehört. Der Sitz dieser Gesellschaft ist in der Frankenstraße 18 a, 20097 Hamburg gelegen und der Konzernabschluss steht im elektronischen Bundesanzeiger zur Verfügung.

Organe der Gesellschaft

Aufsichtsrat

Dirk Fassott, Vorsitzender (Mitglied des Vorstands der WWK Lebensversicherung a. G. und der WWK Allgemeine Versicherung AG, München)

Jürgen Schrameier, stellv. Vorsitzender (Vorstandsvorsitzender der WWK Lebensversicherung a. G. und der WWK Allgemeine Versicherung AG, München)

Rainer Gebhart (stellv. Vorstandsvorsitzender der WWK Lebensversicherung a. G. und der WWK Allgemeine Versicherung AG, München)

Vorstand

Ralf Schmidt, Vorsitzender

Dr. Ralf Zablowski, stellv. Vorsitzender

Mitarbeiter

Im Durchschnitt waren im Geschäftsjahr 115 Angestellte (Vorjahr: 117), davon 31 Angestellte in Teilzeit (Vorjahr: 29) sowie 5 Auszubildende (Vorjahr: 5) und ein leitender Angestellter (Vorjahr: 1), beschäftigt. Alle Mitarbeiter waren im Inland ansässig.

Gesamthonorar für den Abschlussprüfer

Die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB erfolgen gemäß § 314 (1) Nr. 9 HGB im Konzernabschluss der WWK Lebensversicherung a. G., München.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Stichtag 31.12.2022 bestanden mehrjährige Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von 1.868 T€.

Ergebnisverwendung

Der im Berichtsjahr entstandene Jahresüberschuss in Höhe von 471 T€ soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

 

Hamburg, den 27. Februar 2023

Der Vorstand

Ralf Schmidt, Vorstandsvorsitzender

Dr. Ralf Zablowski, stellv. Vorstandsvorsitzender

Bericht des Aufsichtsrats

Der Vorstand hat den Aufsichtsrat fortlaufend mündlich und schriftlich über die aktuelle Geschäftsentwicklung sowie die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft informiert. Der Aufsichtsrat hat die Berichte des Vorstands in seinen Sitzungen mit dem Vorstand diskutiert. Hierbei wurden dem Aufsichtsrat erbetene Auskünfte und Zusatzinformationen zur Verfügung gestellt.

Der Aufsichtsrat hat auf der Basis sorgfältiger Prüfung den Jahresabschluss eingehend erörtert. Dabei beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit Fragen der Rechnungslegung und des Risikomanagements, ferner der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrages an den Abschlussprüfer sowie der Bestimmung der Prüfungsschwerpunkte.

Über dieses Zusammenwirken von Aufsichtsrat und Vorstand hinaus trafen sich der Vorsitzende des Aufsichtsrats und der Vorstand regelmäßig zu Informations- und Konsultationsgesprächen.

Der Jahresabschluss für das Jahr 2022 ist von dem durch den Vorstand beauftragten Abschlussprüfer, Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Der Aufsichtsrat hat sich mit dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers intensiv befasst. Er hat sich dem Ergebnis der Prüfung durch die Abschlussprüfer angeschlossen und als Ergebnis seiner eigenen Prüfung festgestellt, dass Einwendungen nicht zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 24. Mai 2023 den Jahresabschluss für das Jahr 2022 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Außerdem hat der Vorstand dem Aufsichtsrat den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG sowie den hierzu von Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, erstellten Prüfungsbericht inkl. Lagebericht vorgelegt. Aufgrund der ohne Beanstandungen abgeschlossenen Prüfung hat die Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, das folgende Testat erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Der Aufsichtsrat hat den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie den hierzu erstatteten Prüfungsbericht gebilligt und erhebt keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands, dass das Unternehmen bei Rechtsgeschäften eine angemessene Gegenleistung erhalten hat.

Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands, allen Führungskräften und Mitarbeitern für Ihren besonderen Einsatz im Jahr 2022.

 

München, den 24. Mai 2023

Dirk Fassott, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Einladung/TO Hauptversammlung

An der Hauptversammlung nehmen teil:

von den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft: niemand;

von den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft: niemand;

die WWK Lebensversicherung a. G., vertreten durch Frau Anja Zischkale aufgrund der anliegend beigefügten Vollmacht vom 09. Juli 2020, als alleinige Aktionärin.

Die WWK Lebensversicherung a. G. mit dem Sitz in München (AG München HRB 211) hält unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen und satzungsmäßigen Form- und Fristvorschriften, die die Einberufung und Abhaltung einer Hauptversammlung betreffen eine Universalversammlung der intersoft Aktiengesellschaft Frankenstr. 18a, 20097 Hamburg (AG Hamburg, HRB 77 103) ab und beschließt was folgt:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 nebst Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrats

Der Jahresabschluss wurde vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat in der Sitzung vom 24. Mai 2023 einstimmig gebilligt; er ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung zu diesem Punkt ist daher nicht erforderlich.

Ergebnisverwendung

Es wird einstimmig beschlossen, dass der Bilanzgewinn in Höhe von 2.507.716,37 € auf neue Rechnung vorgetragen wird.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Den Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2022 einstimmig Entlastung erteilt.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2022 einstimmig Entlastung erteilt.

Wahl des Wirtschaftsprüfers

Die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 gewählt.

Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldungen.

 

München, 28. Juni 2023

Anja Zischkale

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 24. Mai 2023 festgestellt.

Bestätigungsvermerk

Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

An die INTERSOFT AG, Hamburg

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der INTERSOFT AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der INTERSOFT AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

▪ entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und

▪ vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

▪ identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen, kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

▪ gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

▪ beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

▪ ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

▪ beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

▪ beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

▪ führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

 

München, 11. April 2023

Mazars GmbH & Co. KG
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Dr. Thomas Varain, Wirtschaftsprüfer

Torben Geppert, Wirtschaftsprüfer

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