Foto-MAXX
GmbH Fotostudio
Dingelstädt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
21.420,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.915,00 |
| II.
Sachanlagen |
17.505,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
11.358,36 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.621,87 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.736,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
45.278,36 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
36.470,89 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
11.470,89 |
| B.
Rückstellungen |
4.448,94 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.358,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
45.278,36 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Foto-MAXX GmbH wurde auf
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages zu
beachten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Änderungen der Bewertungsmethoden gegenüber
dem Vorjahr wurden - mit Ausnahme der Änderungen
aufgrund der Vorschriften des BilMoG - nicht vorgenommen.
Die Form der Darstellung des Jahresabschlusses ist
gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen gemindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Der Bestandsnachweis wird im beiliegenden Anlagenspiegel
erbracht. Gegenstände mit Anschaffungskosten zwischen
EUR 150 und EUR 1.000 wurden entsprechend der Regelung in
§ 6 Abs. 2a EStG in einem Sammelposten zusammen
gefasst und über fünf Jahre linear abgeschrieben.
Die Bewertung der Forderungen erfolgte zum Nennwert.
Uneinbringliche Forderungen wurden ausgebucht, zweifelhafte
Forderungen wertberichtigt.
Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nominalwert
ausgewiesen.
Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden
Rückstellungen gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren
Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit ihren
Erfüllungsbeträgen bewertet.
II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Forderungen und Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeit der Forderungen und
Verbindlichkeiten liegen sämtlich unter einem Jahr.
III.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in
die Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
Geschäftsführer Marcel Mende, Fotograf,
Dingelstädt geführt. Herr Mende ist
alleinvertretungsberechtigt.
Dingelstädt, 15. April 2011
Foto-MAXX GmbH
|