A u. T
Restaurant GmbH
Aurich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
50.116,50 |
64.427,00 |
| I.
Sachanlagen |
50.116,50 |
64.427,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
409.918,83 |
502.135,25 |
| I.
Vorräte |
14.860,00 |
10.640,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
367.488,31 |
443.648,74 |
| davon
gegen Gesellschafter |
256.109,54 |
203.537,34 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
27.570,52 |
47.846,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
1.688,26 |
| Aktiva |
460.035,33 |
568.250,51 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
281.103,90 |
312.064,87 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
217.064,87 |
215.753,24 |
| III.
Jahresüberschuss |
39.039,03 |
71.311,63 |
| B.
Rückstellungen |
6.043,00 |
72.262,96 |
| C.
Verbindlichkeiten |
172.888,43 |
183.922,68 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
100.336,68 |
131.732,99 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
72.551,75 |
52.189,69 |
| Summe
Passiva |
460.035,33 |
568.250,51 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die A u. T Restaurant GmbH hat ihren Sitz in Aurich
und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Aurich unter der Register-Nr. HRB 1822.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff.
und der §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB).
Ergänzend hierzu waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Größenabhängige Erleichterungen wurden
grundsätzlich bei der Aufstellung sowie Offenlegung
des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der
Jahresabschluss umfasst somit die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift des
§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die
Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden
grundsätzlich an den handelsrechtlichen Vorschriften
ausgerichtet.
Die Bewertung erfolgte unter dem Aspekt der
Fortführung des Unternehmens (Going-Concern-Prinzip).
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit ihren
Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig
linear über die Nutzungsdauer abgeschrieben, sofern
diese einer Abnutzung unterliegen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung
planmäßiger nutzungsbedingter bzw.
außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet.
Für die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen Wirtschaftsgüter wurde von der
Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG
auch im handelsrechtlichen Jahresabschluss Gebrauch
gemacht. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
linear über die voraussichtliche wirtschaftliche
Nutzungsdauer.
Bei den Vorräten werden die Roh- und
Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren,
beizulegenden Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert
angesetzt. Erkennbaren Risiken wird durch die Bildung von
Pauschal- und Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Die Bewertung des Kassenbestandes sowie der Guthaben
bei Kreditinstituten erfolgt zum Nennwert.
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind
Auszahlungen/Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag
angesetzt, soweit sie Aufwand/Ertrag für einen
bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Der
Ansatz erfolgt mit den Nennwert.
Die Eigenkapitalpositionen sind zum Nennwert
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen passiviert.
III. Erläuterungen zur Bilanz
1. Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben sämtlich eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
2. Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt EUR
0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
IV. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB haben
zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen
finanziellen Verpflichtungen.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Im Unternehmen waren im Geschäftsjahr
durchschnittlich 12 Arbeitnehmer (Vorjahr: 11 Arbeitnehmer)
beschäftigt.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff., § 284 ff.
HGB, angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben
diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Geschäftsführer der Gesellschaft war und
ist:
Herr Manh Nghia Nguyen, Geschäftsführer,
einzelvertretungsberechtigt.
Aurich, den 29.04.2024
gez.
Manh Nghia Nguyen, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.04.2024
festgestellt.
|