Elektro
Kranz GmbH
Niederkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
113.140,16 |
97.856,16 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
112.678,00 |
97.394,00 |
| III.
Finanzanlagen |
460,16 |
460,16 |
| B.
Umlaufvermögen |
351.939,52 |
367.339,55 |
| I.
Vorräte |
82.555,00 |
74.621,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
263.557,37 |
96.725,51 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.827,15 |
195.993,04 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.711,61 |
779,12 |
| Aktiva |
469.791,29 |
465.974,83 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
258.034,67 |
247.500,27 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
221.935,68 |
169.719,10 |
| III.
Jahresüberschuss |
10.534,40 |
52.216,58 |
| B.
Rückstellungen |
15.220,00 |
14.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
196.536,62 |
203.974,56 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
131.146,78 |
139.048,77 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
65.389,84 |
64.925,79 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
11.744,57 |
19.222,58 |
| Summe
Passiva |
469.791,29 |
465.974,83 |
1.
Anhang mit Anlagenspiegel
1.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der
Gesellschaft zum 31. Dezember 2023
wurde nach den für
Kapitalgesellschaften
maßgeblichen Vorschriften
des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des
GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Wertansätze in der
Bilanz der Berichtsgesellschaft
zum 31. Dezember 2022 wurden
unverändert übernommen.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 Abs. 1 i.V.m. § 267 Abs. 4 HGB. Es
gelten für die Gesellschaft die
größenabhängigen Erleichterungen des §
274a und § 288 Abs. 1 HGB.
1.2 Bilanzierung und Bewertung
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung richtet sich nach § 266 und § 275
HGB. Für die Aufstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden
gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Sachanlagen sind mit den
aktivierungspflichtigen Anschaffungs- und
Herstellungskosten angesetzt. Abnutzbare Sachanlagen werden
planmäßig abgeschrieben. Die
Nutzungsdauern orientieren sich
grundsätzlich an steuerlichen
Richtwerten. Anpassungen werden vorgenommen,
soweit die betriebliche Nutzungsdauer
hiervon abweicht. Bei Sachanlagen werden die
Abschreibungen im Jahr des Zugangs pro rata
temporis vorgenommen.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit
Anschaffungskosten von bis zu 800,00
€ werden im Zugangsjahr in voller Höhe
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Vorräte werden grundsätzlich mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren
Tageswert bewertet. Die Herstellungskosten umfassen
neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten für
Material und Fertigung, auch die notwendigen Teile der
Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der
allgemeinen Verwaltung. Alle erkennbaren
Risiken im Vorratsvermögen, die sich
aus überdurchschnittlicher
Lagerdauer, geminderter
Verwendbarkeit usw. ergeben, werden
durch angemessene Abwertung
berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
sind zum Nominalbetrag
angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei
den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch
eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Einzelwertberichtigungen waren nach Auskunft der
Geschäftsleitung nicht erforderlich.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalbetrag
angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind nach den Grundsätzen
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
angesetzt. Alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten werden berücksichtigt und sind mit
dem Erfüllungsbetrag bilanziert.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Haftungsverhältnisse aus nicht
bilanzierten sonstigen finanziellen
Verhältnissen im Sinne von § 251 HGB
bestehen in Form einer Bürgschaft in Höhe
von 13.785,29 €. Ebenso bestehen jährliche
Zahlungsverpflichtungen aus Mietverträgen in
Höhe von 18.000,00 €.
1.3 Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens mit den
Bruttobuchwerten und kumulierten Abschreibungen ist in
der Anlage zur Bilanz dargestellt. Auf
Gegenstände des Anlagevermögens wurden im
Berichtsjahr 30.140,70 € abgeschrieben.
Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine
Restlaufzeit von weniger als 5 Jahren.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten
Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern in
Höhe von 11.744,57 €. Diese wurden
mit 3,5% p.a. verzinst.
1.4 Sonstige Angaben
Der Jahresüberschuss des Jahres 2023
beträgt 10.534,40 €, im Vorjahr 52.216,58 €.
Die Geschäftsführer schlagen der
Gesellschafterversammlung vor, den
Jahresüberschuss mit dem vorhandenen Gewinnvortrag zu
verrechnen und den sich danach ergebenden
Bilanzgewinn in Höhe von 232.470,08 € auf
neue Rechnung vorzutragen. Der
Jahresabschluss wurde unter
Berücksichtigung der von der
Geschäftsführung vorgeschlagenen
Ergebnisverwendung aufgestellt.
Vorgänge nach dem Schluss des
Geschäftsjahres über die zu berichtigen wäre
liegen nicht vor.
Im Wirtschaftsjahr 2023 wurden durchschnittlich 9
Angestellte im Unternehmen
beschäftigt. Geschäftsführer der
Gesellschaft sind Herr Stefan König und Frau
Simone Filder.
Niederkirchen, den 05.03.2025
Die Geschäftsführer
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Stefan
König
Simone Filder
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.03.2025
festgestellt.
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