Stammdaten

Register
Amtsgericht Deggendorf HRB 2185
Eingetragen
13.4.2000
Branche
Architekturbüros für HochbauSonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.Bauträger für Wohngebäude
Gegenstand
Durchführung von Bauaufträgen für Hochbau, Bauträgertätigkeiten, sowie Durchführung aller damit verbundenen Tätigkeiten und Geschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Harald Unholzer
seit 28.1.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

94574 Wallerfing, Ramsdorf 10
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Unholzer Bau-GmbH

Wallerfing

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 38.641,00 44.005,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 38.640,00 44.004,00
B. Umlaufvermögen 1.226.646,54 1.001.704,52
I. Vorräte 595.404,89 423.311,26
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 629.727,94 466.265,39
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.513,71 112.127,87
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.368,43 9.047,53
Summe Aktiva 1.274.655,97 1.054.757,05

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 38.133,16 51.858,68
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 26.858,68 26.112,15
III. Jahresfehlbetrag 13.725,52 -746,53
B. Rückstellungen 103.654,36 77.996,00
C. Verbindlichkeiten 1.132.868,45 924.902,37
Summe Passiva 1.274.655,97 1.054.757,05

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Registergericht: Deggendorf

Handelsregisternummer: 2185

B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein Wechsel bzw. Abweichen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten größer EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet, der gleichmäßig über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben wird.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Vermögengegenstände beinhalten in Höhe von 0,00 EUR solche, die rechtlich nach dem Bilanzstichtag entstehen.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die Gewährleistungsrückstellungen wurden nicht abgezinst.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Forderungen / sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 EUR wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist voll einbezahlt.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Pensionsrückstellung wurde nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Dabei wurden folgende Annahmen zu Grunde gelegt:

Berechnungsmethode: Modifiziertes Teilwertverfahren

Biometrische Grundlagen: Richttafeln 2018 G

Gehaltstrend: 0,0%

Rententrend: 0,0%

Durchschnittliche Restlaufzeit: 17 Jahren

Abzinsungssatz: 3,21%

Der Unterschiedsbetrag durch die Abzinsung der Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Geschäftsjahre anstelle mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre beläuft sich auf 40.702,00 EUR. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt.

Aufgrund der Neubewertung der Pensionsrückstellung bereits zum 31.12.2010 ergab sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag von 21.801,00 EUR.

Die Übergangsregelung des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 HGB wurde nicht in Anspruch genommen.

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden mit diesen Verpflichtungen verrechnet.

Für die Saldierung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechenbaren Vermögensgegenständen liegen folgende Werte vor:

Vorjahr Geschäftsjahr
Erfüllungsbetrag der Pensionen 163.953,00 EUR 191.694,00 EUR
Buchwert der Pensionsrückstellung 163.953,00 EUR 191.694,00 EUR
Nicht bilanzierte Rückstellung 0,00 EUR 0,00 EUR
Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände 117.855,69 EUR 128.822,61 EUR
Beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände 91.033,00 EUR 101.018,00 EUR

Angabe der grundlegenden Annahmen, die der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes mithilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zugrunde gelegt wurden:

Die Bewertung erfolgte im Aktivbestand nach mathematischen Grundsätzen.

Für die Saldierung von Aufwendungen und Erträgen bezüglich Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechenbaren Vermögensgegenständen liegen folgende Werte vor:

Geschäftsjahr
Personalaufwand 3.426,53 EUR
Zinsaufwand 24.314,47 EUR
Zinsertrag
Sonstiger betrieblicher Aufwand (wegen BilMoG) 981,92 EUR
Saldierte Aufwendungen und Erträge

Angabe zu Verbindlichkeiten

Vorjahr Geschäftsjahr
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 765.802,37
EUR
1.032.868,45
EUR
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 159.100,00
EUR
100.000,00
EUR
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
Summe Verbindlichkeiten 924.902,37
EUR
1.132.868,45
EUR

Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten, § 285 Nr. 1b HGB

Außer den üblichen Eigentumsvorbehalten bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i.H.v. 724.036,39EUR bestanden sonst keine Sicherungsrechte, über die gem. § 285 Nr. 1b HGB zu berichten ist.

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Vorjahr Geschäftsjahr
Ausleihungen EUR EUR
Forderungen 134.116,48 EUR EUR
Verbindlichkeiten 163.491,48 EUR 50.962,23 EUR

Die Teilbeträge der Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern haben dabei folgende Restlaufzeiten:

Vorjahr Geschäftsjahr
Teilbetrag Restlaufzeit bis 1 Jahr 4.391,48 EUR 50.962,23 EUR
Teilbetrag Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre 159.100,00 EUR EUR
Teilbetrag Restlaufzeit größer 5 Jahre EUR EUR

Es bestehen dabei folgende Sicherheiten: keine

Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§285Nr.3aHGB)

Es bestehen folgende nicht zu passivierende sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:

(z.B. Wartungsverträge, Versicherungsverträge, Leasingverträge, Pachtverträge, Beratungsverträge, langfristige Abnahmeverträge für Vorratsvermögen etc.).

Der Jahresbetrag der unbefristeten Verpflichtung aus Pachtverträgen beträgt 60.000,00 €.

Der Jahresbetrag der unbefristeten Verpflichtung aus dem Büromietvertrag beträgt 6.000,00 €.

Haftungsverhältnisse

Es bestehen nach § 251 HGB keine nicht in der Bilanz auswiesen Verbindlichkeiten.

Sonstiges

Außergewöhnliche Sachverhalte, über die zu berichten wäre, sind auch am Abschlussstichtag nicht eingetreten.

E. Sonstige Angaben

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt:

Herr Harald Unholzer

Anzahl der Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte während des Geschäftsjahrs durchschnittlich 28 Arbeitnehmer.

Wallerfing, 7. November 2019

Harald Unholzer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 23.10.2019.

Nachrichten & Medien

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