Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 302558
Eingetragen
24.8.1993
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenArchitekturbüros für HochbauBauträger für Wohngebäude
Gegenstand
Betrieb eines Bauunternehmens.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Enrico Triebel
seit 11.3.2026
Geschäftsführer
Dietmar Regel
seit 9.2.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Großvichtach 15, 96364 Marktrodach
50.000 DM
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Regel-Bau GmbH

Steinach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 14.312,00 21.969,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 14.311,00 21.968,00
B. Umlaufvermögen 3.442.259,03 3.375.875,01
I. Vorräte 2.794.740,90 2.908.373,70
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 437.716,74 246.151,61
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 209.801,39 221.349,70
C. Rechnungsabgrenzungsposten 24.883,63 45.822,06
Aktiva 3.481.454,66 3.443.666,07

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 610.388,94 448.344,92
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 4.053,75 4.053,75
III. Gewinnvortrag 418.726,58  
IV. Jahresüberschuss 162.044,02  
V. Bilanzgewinn / Bilanzverlust   418.726,58
davon Gewinn-/Verlustvortrag   548.628,42
B. Rückstellungen 81.353,00 53.575,00
C. Verbindlichkeiten 2.789.712,72 2.941.746,15
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 2.789.712,72 2.941.746,15
davon gegenüber Gesellschaftern 12.957,91 1.443,82
Summe Passiva 3.481.454,66 3.443.666,07

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Die Regel-Bau GmbH hat ihren Sitz in Steinach und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Jena unter der Register-Nr. HRB 302558.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung des Jahresabschlusses gem. §§ 288, 326 HGB wurden in Anspruch genommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
a) Bilanzierungsmethoden

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB erstellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB erstellt.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Gliederung

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.

Ansatzwahlrechte

Ein grundlegender Wechsel der Ansatzmethode gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

b) BewertungsmethodenDer Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB erstellt.

Ein grundlegender Wechsel der Bewertungsmethode gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:
AnlagevermögenDie Zugänge zum Anlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Anlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Für die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter wurde von der Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG auch im handelsrechtlichen Jahresabschluss Gebrauch gemacht.

UmlaufvermögenBei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen erfolgte die Ermittlung der Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips nach dem Grundsatz der Einzelbewertung, soweit zulässig durch Gruppenbewertung.

Die unfertigen Leistungen in Form der in Ausführung befindlichen Bauaufträge wurden retrograd aus der Auftragssumme entsprechend dem Grad ihrer Fertigstellung zum Bilanzstichtag mit den Herstellungskosten bewertet. Die Grundsätze der verlustfreien Bewertung wurden beachtet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.

RechnungsabgrenzungspostenDer aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen und wurde zum Nennwert angesetzt.

Eigenkapital

Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgten nach § 272 HGB. Das gezeichnete Kapital von 25.564,59 EUR wurde in voller Höhe einbezahlt und mit dem Nennbetrag angesetzt.

RückstellungenDie Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit der Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Sonstige Angaben

a) Organe

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung und Vertretung oblag im Berichtsjahr

 - Herrn Dietmar Regel

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

b) Informationen zur Bilanz

Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern (Forderungen gegen verbundene Unternehmen) betrugen

- 155.901,51 EUR zum 31.12.2023
- 112.610,55 EUR zum 31.12.2022

In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von

- 102.386,15 EUR zum 31.12.2023
-   41.109,84 EUR zum 31.12.2022

enthalten.

Die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind dem Davon-Vermerk der Bilanz zu entnehmen.

c) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Verbindlichkeiten aus Bürgschaften betrugen

- 278.476,12 EUR zum 31.12.2023
- 446.329,95 EUR zum 31.12.2022

Im Übrigen bestehen die handelsüblichen Eigentumsvorbehalte der Lieferanten.

d) Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr wurden im Jahresdurchschnitt 15 Arbeitnehmer beschäftigt.

IV. Weitere Angaben

Gemäß § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB sind im Anhang zusätzliche Angaben zu machen, wenn besondere Umstände dazu führen, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt.

Derartige Umstände sind nicht erkennbar.

Steinach, den 13.01.2025

______________________________
Dietmar Regel
Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.01.2025 festgestellt.

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