Regel-Bau
GmbH
Steinach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.312,00 |
21.969,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
14.311,00 |
21.968,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.442.259,03 |
3.375.875,01 |
| I.
Vorräte |
2.794.740,90 |
2.908.373,70 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
437.716,74 |
246.151,61 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
209.801,39 |
221.349,70 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
24.883,63 |
45.822,06 |
| Aktiva |
3.481.454,66 |
3.443.666,07 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
610.388,94 |
448.344,92 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
4.053,75 |
4.053,75 |
| III.
Gewinnvortrag |
418.726,58 |
|
| IV.
Jahresüberschuss |
162.044,02 |
|
| V.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
|
418.726,58 |
| davon
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
548.628,42 |
| B.
Rückstellungen |
81.353,00 |
53.575,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.789.712,72 |
2.941.746,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.789.712,72 |
2.941.746,15 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
12.957,91 |
1.443,82 |
| Summe
Passiva |
3.481.454,66 |
3.443.666,07 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Regel-Bau GmbH hat ihren Sitz in Steinach und
ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Jena unter der Register-Nr. HRB 302558.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung und bei der Offenlegung des Jahresabschlusses
gem. §§ 288, 326 HGB wurden in Anspruch genommen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
a) Bilanzierungsmethoden
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften
des Dritten Buches des HGB erstellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
erstellt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Gliederung
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB
sowie § 42 GmbHG, wobei für die Gewinn- und
Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
Ansatzwahlrechte
Ein grundlegender Wechsel der Ansatzmethode
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
b) BewertungsmethodenDer Jahresabschluss wurde unter
Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB erstellt.
Ein grundlegender Wechsel der Bewertungsmethode
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:
AnlagevermögenDie Zugänge zum
Anlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden
die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren
Anlagevermögens vermindert um planmäßige
lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der
voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der
Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der
tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens
beachtet. Die Abschreibungen des Anlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Für die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen Wirtschaftsgüter wurde von der
Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG
auch im handelsrechtlichen Jahresabschluss Gebrauch
gemacht.
UmlaufvermögenBei den Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen erfolgte die Ermittlung der
Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
nach dem Grundsatz der Einzelbewertung, soweit
zulässig durch Gruppenbewertung.
Die unfertigen Leistungen in Form der in
Ausführung befindlichen Bauaufträge wurden
retrograd aus der Auftragssumme entsprechend dem Grad ihrer
Fertigstellung zum Bilanzstichtag mit den
Herstellungskosten bewertet. Die Grundsätze der
verlustfreien Bewertung wurden beachtet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag
bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurden
Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
RechnungsabgrenzungspostenDer aktive
Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben, die Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
darstellen und wurde zum Nennwert angesetzt.
Eigenkapital
Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals
erfolgten nach § 272 HGB. Das gezeichnete Kapital von
25.564,59 EUR wurde in voller Höhe einbezahlt und mit
dem Nennbetrag angesetzt.
RückstellungenDie Rückstellungen wurden in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die
voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen
Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit der Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in
Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Sonstige Angaben
a) Organe
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung und Vertretung oblag
im Berichtsjahr
- Herrn Dietmar Regel
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
b) Informationen zur Bilanz
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
(Forderungen gegen verbundene Unternehmen) betrugen
- 155.901,51 EUR zum 31.12.2023
- 112.610,55 EUR zum 31.12.2022
In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sind Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von
- 102.386,15 EUR zum 31.12.2023
- 41.109,84 EUR zum 31.12.2022
enthalten.
Die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind dem Davon-Vermerk der Bilanz zu
entnehmen.
c) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften betrugen
- 278.476,12 EUR zum 31.12.2023
- 446.329,95 EUR zum 31.12.2022
Im Übrigen bestehen die handelsüblichen
Eigentumsvorbehalte der Lieferanten.
d) Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr wurden im Jahresdurchschnitt 15
Arbeitnehmer beschäftigt.
IV. Weitere Angaben
Gemäß § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB sind im
Anhang zusätzliche Angaben zu machen, wenn besondere
Umstände dazu führen, dass der Jahresabschluss
unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht
vermittelt.
Derartige Umstände sind nicht erkennbar.
Steinach, den 13.01.2025
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Dietmar Regel
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.01.2025
festgestellt.
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