EVB Services GmbH
Essen
Jahresabschluss zum 31. Juli 2011
BILANZ
ZUM 31. JULI 2011
EVB SERVICES GMBH, ESSEN
A K T I V A
|
31.7.2011
EUR |
31.7.2010
EUR |
|
A. UMLAUFVERMÖGEN
|
105.724,32 |
212.278,58 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.496,26 |
107.244,90 |
| II.
Guthaben bei Kreditinstituten |
100.228,06 |
105.033,68 |
|
105.724,32 |
212.278,58 |
P A S S I V A
|
31.7.2011
EUR |
31.7.2010
EUR |
|
A. EIGENKAPITAL
|
90.994,30 |
96.544,80 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Verlust-/Gewinnvortrag |
-3.455,20 |
10.660,27 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
-5.550,50 |
-14.115,47 |
|
B. RÜCKSTELLUNGEN
|
4.725,00 |
10.488,74 |
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C. VERBINDLICHKEITEN
|
10.005,02 |
105.245,04 |
|
105.724,32 |
212.278,58 |
EVB
SERVICES GMBH, ESSEN
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010/11
Allgemeine Angaben
Die EVB Services GmbH mit Sitz in Essen ist beim
Amtsgericht Essen unter der Nummer HRB 20848
eingetragen.
Der Jahresabschluss der EVB Services GmbH wurde erstmals
nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Die bisherige Form der Darstellung und die bisher
angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst.
Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor
(Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden
entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst. Zum
01.08.2010 ergaben sich aufgrund des Übergangs auf die
Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG (HGB nF) keine
wesentlichen Sachverhalte, welche zu berücksichtigen
gewesen wären.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können,
sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Es besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft mit der
Muttergesellschaft Tectum Consulting GmbH, Dortmund.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Die Bewertung der sonstigen
Vermögensgegenstände sowie der flüssigen
Mittel erfolgte zum Nennwert. Die sonstigen
Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und
ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Absatz 1 Satz 2 HGB). Die Restlaufzeit liegt bei bis zu
einem Jahr.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag
bilanziert. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit
von unter einem Jahr.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen
ausschließlich Erstattungsansprüche für
Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer für Vorjahre
und das laufende Jahr.
Das gezeichnete Kapital beträgt 100 T€ und ist
zum Bilanzstichtag voll eingezahlt.
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich zusammen
aus Archivierungskosten 500 € und Kosten für den
Jahresabschluss 4.225 €.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 0 €.
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen handelt es sich fast ausschließlich um
Umsatzsteuerverbindlichkeiten gegenüber der
Muttergesellschaft Tectum Consulting GmbH. Die
Umsatzsteuerverbindlichkeiten wurden im Vorjahr unter den
sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Sonstiges
Ein Beschluss über die Verwendung des
Jahresergebnisses liegt zur Zeit noch nicht vor.
Die Gesellschaft hatte im Berichtszeitraum keine
Arbeitnehmer.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Geschäftsführer getätigt:
Christoph Kateloe, Gladbeck, Rechtsanwalt
Erden Yildirim, Hattingen, Kaufmann
An der EVB Service GmbH sind folgende Gesellschafter
beteiligt:
Tectum Consulting GmbH, Dortmund, zu 70%
EVB Energy Solutions GmbH (ehemals: EVB Energie AG),
Wuppertal, zu 30%
Haftungsverhältnisse, die über die in der
Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten hinausgehen,
bestehen keine.
Essen, den 15.02.2012
gez. Yildirim
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