Logistix Marketing GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 58078
Vorher
Megapromotions GmbH
Eingetragen
9.2.1999
Branche
Erbringung von LogistikdienstleistungenHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Gegenstand
Die Herstellung und Lieferung von Werbeutensilien in gedruckter, aber auch in jeder anderen Form, inklusive jeder Art von Dienstleistungen, insbesondere solcher logistischer und beratender Tätigkeit, die im Zusammenhang mit der Verkaufsförderung und der Handhabung von Werbegeschenken durch den Endverbraucher steht sowie die Herstellung und Lieferung jedweder Gegenstände, die das Unternehmen im Laufe der Zeit produzieren wird.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Logistix Marketing GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006

BILANZ Offenlegung zum 31. Dezember 2006

AKTIVA

31.12.2006 31.12.2005
EUR
EUR EUR
A. Anlagevermögen
Sachanlagen 5.175,00 3.563,00
5.175,00 3.563,00
B. Umlaufvermögen
1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 113.998,06 46.592,61
II. Schecks, Kasse, Bankguthaben 4.573,35 15.691,47
118.571,41 62.284,08
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 112.065,34 74.158,38
235.811,75 140.005,46

PASSIVA

31.12.2006 31.12.2005
EUR
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 0,00 16.361,95
III. Verlustvortrag - 99.158,38 0,00
IV. Jahresfehlbetrag 37.906,96 115.520,33
Nicht gedeckter Fehlbetrag 112.065,34 74.158,38
0,00 0,00
B. Rückstellungen 10.700,00 6.000,00
C. Verbindlichkeiten 225.111,75 134.005,46
235.811,75 140.005,46

Anhang zum 31. Dezember 2006

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt, wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:

Angaben zum Jahresabschluss insgesamt

Angaben über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz

Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses

Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige Angaben

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses:

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nachfolgend ist berichtet, wenn Angaben zu folgenden Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind:

Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis

Angaben über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB

Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten

angewandte Abschreibungsmethoden

Vorrätebewertung

Angaben zu Aufwendungen für Forschung und Entwicklung und den Grundlagen für Währungsumrechnungen

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

Beteiligungen zu Anschaffungskosten

Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

Ausleihungen zum Nennwert

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

 

Frau Teresa L. Tormey

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Betriebsgröße

In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind je nach Einstufung in sogenannte "kleine", "mittelgroße" oder "große" Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten.

Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft.

Die Bilanzsumme wurde gemäß §267 Absatz 1 Satz 1 HGB in Verbindung mit § 268 Absatz 3 HGB um einen auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrag gekürzt.

Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.

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